Hallo, Habe ausversehen falsche qm im Mietvertrag angegeben und dadurch eine höhere Kaltmiete berechnet. Das ist dem Mieter jetzt nach einem Jahr aufgefallen?

6 Antworten

Natürlich kannst du in Übereinstimmung mit dem Vertragsparter den Vertrag ändern und zuviel gezahltes Geld gutschreiben. Ich denke, das solltest du tun, um den Frieden und ein gutes Verhältnis zum Mieter zu erhalten.

Ruf ihn an,biete die Änderung an, dann setzt ihr euch nochmal mit ner Tasse Kaffee zusammen, unterschreibt beide die Vertragsänderung und alles ist wieder gut.

brigitte567 
Beitragsersteller
 10.10.2018, 10:21

Danke

Der Mieter hat nur bei einer Abweichung von mehr als 10% Anspruch auf Mietminderung.

Die Betriebskosten musst du aber zwingend nach der tatsächlichen Wohnfläche umlegen (bei WF-Schlüssel). Im Rahmen seiner Einspruchsfrist (12 Monate ab Zugang der Abrechnung taggenau) kann der Mieter Neuberechnung und entsprechendes Guthaben fordern. Nach Ablauf der Einspruchsfrist geht das nicht mehr.

Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem Mieter hast, darfst du selbstverständlich die Miethöhe korrigieren und die Überzahlung erstatten. Verpflichtet bist du dazu nicht.

Es kommt darauf an, ob die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag als eine Eigenschaft der Wohnung anzusehen ist, oder nur als Zusatzinformation, also nicht grantierte Eigenschaft. Daher kann deine Frage nicht ohne Prüfung des Mietvertrags beantwortet werden.

Falls die angegebene Fläche als eine Eigenschaft der Wohnung bewertet werden kann, kann der Mieter tatsächlich Miete zurück verlangen, sofern die Abweichung mehr als 10% ausmacht.

Ich würde einen korrigierten Vertrag schließen welcher als Korrektur gekennzeichnet ist und rückwirkend ab Mietbeginn gilt. Und das überzahlte Geld mußt Du selbstverständlich zurückzahlen bzw mit Einverständnis des Mieters mit der künftigen, korrigierten Miete verrechnen.

albatros  11.10.2018, 14:13
Und das überzahlte Geld mußt Du selbstverständlich zurückzahlen

nur bei Abweichung größer als 10%...

Ist die Abweichung mehr als 10% ?

Wenn ja, dann musst du das Geld zurück zahlen, wenn nein, dann nicht.

Würde einen neuen Vertrag aufsetzen, sollte die Abweichung so groß sein.

Bitterkraut  10.10.2018, 10:24

Juristisch ist das so sicher richtig, ich würde aber auch bei einer geringeren Abweichung den Vertrag ändern, schon allein um das Vehältnis zum Mieter nicht zu stören - man muß ja nicht immer auf dem "Recht" bestehen, man daf es auch einfach "richtig" machen.

AnglerAut  10.10.2018, 10:26
@Bitterkraut

Keine Frage, wenn man korrekt sein will, dann spricht nichts dagegen, hier kulant zu sein.

Bitterkraut  10.10.2018, 10:30
@AnglerAut

Eben nicht kulant, sondern korrekt. Das Gesetz ist hier nicht "korrekt", das darf man als Bürger schon mal verbessern/ausgleichen.

johnnymcmuff  10.10.2018, 10:58
@Bitterkraut

Man muss es sogar ändern. Seit 2015 wurde die 10% Regel vom BGH gekippt.

Bitterkraut  10.10.2018, 11:00
@johnnymcmuff

Cool, danke für die Info, das finde ich richtig gut!

johnnymcmuff  10.10.2018, 10:57
KHSchindelar  10.10.2018, 11:26
@johnnymcmuff

angekommen :o) - ich hoffe das verbreitet sich.

AnglerAut  10.10.2018, 11:29
@johnnymcmuff

Dieses Urteil ist schön und gut, aber es befasst sich ausdrücklich lediglich mit der Situation der Mieterhöhung. Dies hat nichts damit zu tun, dass eine Minderung der ursprünglichen Miete deswegen möglich ist. Und somit ist es auf unsern Fall nicht zutreffend.

AnglerAut  10.10.2018, 11:30
@KHSchindelar

Nur dass es auf diesen Fall nicht zutrifft.

KHSchindelar  10.10.2018, 11:33
@AnglerAut

Trotzdem, für eine erneute Klage sind das doch "positive" Aspekte. Sie werden nicht ohne Berücksichtigung bleiben.

Wie man aber so liest vertrittst Du die Auffasssung des Fehlers/Betruges als Recht anzuerkennen.

Von einem Rechtstaat/Justiz erwarte ich keine Aufforderung/Motivation zum Betrug.

AnglerAut  10.10.2018, 11:44
@KHSchindelar

Ich vertrete keine Meinung in der Sache, ich versuche nur zu erklären wie die Rechtslage ist und warum sie so ist.

KHSchindelar  10.10.2018, 11:48
@AnglerAut

Für das "WARUM!" gibt es wirklich keine Rechtfertigung.

AnglerAut  10.10.2018, 11:49
@KHSchindelar

Die Funktionsfähigkeit eines Systems ist eine Rechtfertigung.

KHSchindelar  10.10.2018, 11:50
@AnglerAut

Unakzeptabel. Das würde ja bedeuten, keinerlei Strafverfolgung, gleich welcher Rechtsbruch, weil es ein bestehendes (kriminelles) System funktionsunfähig machen würde.

Versuche Dein Argument an der Diesel-Problematik fest zu machen.

Es war ein funktionierendes System

AnglerAut  10.10.2018, 11:53
@KHSchindelar

Der Schluss ist unsinnig. Es geht um das vermieten von Wohnungen und die Gerichtsbarkeit dazu. Du wirst gerade extrem polemisch.

AnglerAut  10.10.2018, 11:54
@KHSchindelar

Funktionsfähig rechtfertigt nicht alles, natürlich, aber es ist einargument.

KHSchindelar  10.10.2018, 11:57
@AnglerAut

Deine Akzeptanz/Rechtfertigung/Beharren der falschen Flächenangaben ist bereits extrem polemisch.

Auch Deine Argumentation der Funktionsfähigkeit, als hätte jemals eine Korrektur eines Fehler ein System funktionsunfähig gemacht.

Nenne doch mal ein Beispiel.

AnglerAut  10.10.2018, 12:08
@KHSchindelar

Klassiker: die 5% Hürde

offensichtlich aus demokratischer Sicht ein Unrecht.

Gab es in der Weimarer Republik nicht. Was passierte ? Das Parlament war nicht mehr funktionsfähig. Die Krise und die Folgen sind auch dir bekannur, oder ?

KHSchindelar  10.10.2018, 12:20
@AnglerAut

Bei 10 % sähe es dann doch etwas anders aus oder ?

.. womit man doch alles rechtfertigen kann, nicht war ?

Genau Deine (neue) Begründung würde auch den Umkehrschluss zulassen. Mit dem Unterschied, dass die 5% Hürde nicht durch "Betrug" zumindest z.Zt. in unserem Staat erreicht werden kann.

Somit kein tauglicher Vergleich.

AnglerAut  10.10.2018, 12:35
@KHSchindelar

Du langweilst mich mit deiner Sturheit und Unvernunft. Diskussion beendet.

KHSchindelar  10.10.2018, 12:55
@AnglerAut

Ich bewundere Deine (geistige Flexibilität

KHSchindelar  10.10.2018, 10:26

Es ist schon eigenartig, dass die Rechtsprechung solch einen Spielraum für "Fehler / Betrug ?" als Recht anerkennt.

Geht man für diese 10 % (monetär umgerechnet) Stehlen, droht strafrechtliche Konsequenz. - auch wenn ich .z.B. ein Preisschild durch ein günstigeres austausche.

Bitterkraut  10.10.2018, 10:33
@KHSchindelar

"Laienvermieter" vermessen sich schon mal, ist auch nicht immer ganz einfach, aber Profis nützen diese 10% auch gern mal aus, da hast du recht, da wird auch betrogen.

AnglerAut  10.10.2018, 10:39
@KHSchindelar

Gibt 2 Gründe. Zum einen sieht der Mieter ja was er mietet und die qm müssten nicht einmal im Vertrag stehen. Zum andern ist es teilweise sehr schwer, hier den richtigen Wert zu ermitteln. sobald Schrägen oder Freiflächen ins Spiel kommen.

KHSchindelar  10.10.2018, 10:43
@AnglerAut

Das kenne ich, ändert aber grundsätzlich nichts an meiner Anmerkung.

Es ist nicht mehr entschuldbarer als jede andere Arbeit auch. Und da gibt es durchaus Arbeiten die auch nicht immer einfach sind, dennoch aber richtig gemacht werden müssen.

.. was, welche Flächen wie usw. gerechnet werden müssen, dafür gibt es Regeln. So schwer ist das dann auch nicht.

AnglerAut  10.10.2018, 10:45
@KHSchindelar

Was wäre die Folge, wenn man hier keinen Spielraum zulassen würde ? Du würdest regelmäßig eine Armee von Gutachtern brauchen, weil sie die Parteien streiten. Bei der Menge an laufenden Mietverträgen wäre das einfach keine Freude.

KHSchindelar  10.10.2018, 10:49
@AnglerAut

Dieser Streit bringt doch nichts, außer Rechthaberei.

Es darf doch gestattet sein, die Rechtsprechung mal kritisch anzumerken.

... und 10 % sind nun nicht gerade wenig.

Das wirst Du z.B. zu hören bekommen, falls Du mal 10 % Lohnerhöhung haben willst, für Überstunden, die Du nicht erbringst..