54 qm Wohnung zu groß trotz angemessener Miete?
Guten Abend meine Lieben
Ich darf mir von meinem zuständigen Amt eine neue Wohnung für mich suchen,die Zusage habe ich schon schriftlich seid Monaten.
Seid ewig langer Suche,habe ich jetzt in der Zeitung eine Wohnung endeckt,die gerade mal 220 Euro Kalt kostet,aber 54 qm groß ist (50 qm sind maximal erlaubt).
Meine jetzige Wohnung kostet kalt 260 euro,also um einiges teurer.
Zudem benötigt man für die Wohnung aus der Zeitung einen WBS,als würde ich die Wohnung als Amtsempfänger auch bekommen?
Meint ihr,wenn die Miete angemessen ist oder sogar günstiger,würden die 4 qm zu viel etwas ausmachen?
6 Antworten
WBS musst Du beantragen und bekommst Du auch innerhalb von ein bis zwei Wochen. Ob das Amt wegen 4 m² Stress macht klärt man am besten vorab mit dem Sachbearbeiter.
mir wurde zuletzt noch gesagt,dass ich keinen WBS bekomme,weil ich vom Amt Geld beziehe,da würde so ein Bewilligungsbescheid ausreichen als Nachweis,dass ich vom Amt Geld bekomme
Ich nehme mal an, mit deiner aktuellen Wohnung gibt es irgendwelche Probleme...
Wenn die neue Wohnung vom Preis her angemessen ist, spielt die Größe keine Rolle. Das Ganze nennt sich Produkttheorie und ist auf dem Mist des Bundessozialgerichtes gewachsen, also dem Gericht für solche Fragen.
Wie (vllt) bekannt ist, ist das Produkt ein Multiplikationsergebnis von mindestens zwei Faktoren. Da heben wir die als angemessen geltende Wohnungsgröße (eigentlich 45m²) und dem als angemessen geltenden Quadratmeterpreis. Bei dieser Rechnung kommt es auf das Endergebnis, nicht die einzelnen Faktoren an.
Knapp zusammengefasst: Der Preis zählt.
Probleme kann es mit dem JC trotzdem geben, weil JC-Mitarbeiter keine ausgebildeten Juristen sind und auch keine regelmäßigen Schulungen in aktuellen Urteilen bekommen (Die BSG-Entscheidung stammt, glaube ich, von 2009... auch nicht mehr ganz neu ;))
Daher mein Vorschlag: 1. Übernahme der Kosten beantragen, Frist setzen. Das Wohnungsangebot und den Antrag nachweisbar beim JC abgeben (am besten mit Eingangsstempel. 2. schon mal google anwerfen zum Thema "Eilantrag SOzialgericht", da gibt es Muster im Netz und es ist auch recht einfach. 3. Für den Fall, dass die Frist ereignislos verstreicht, Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht stellen.
Gute Nerven, viel Erfolg und (möglichst) stressfreien Umzug :)
Die Wohnung hat lt. Anzeige 54 m², aber du hast doch noch gar nicht nachgemessen. ;-) Ich würde den Vermieter fragen, ob er sich nicht zufällig um 4 m² vermessen haben kann. Letzlich ist doch entscheidend, was im Mietvertrag steht und wenn der Vermieter ca. 50 m² reinschreibt und sich an der Miethöhe nichts ändert und Du in das amtliche Formular dann 50 reinschreibst, ist das nicht verkehrt, und Du hast vermutlich schon kein Problem mehr. Wer misst denn so etwas schon so genau nach?
Das wird das Amt entscheiden. Ich denke es könnte wirklich an den 4m2 scheitern wegen den Nebenkosten.
lg
Ich habe mal eine Wohnung nicht bekommen weil die um 1,50 € die Grundmiete überschritten hatte. JC wollte mir deshalb Kaution nicht bezahlen(was eh ein Darlehn ist) und nicht den Umzug (Wagen+ Träger Helfer)
Gericht hätte mir nichts genutzt ich musste zusehen, dass ich innerhalb 1 Monat etwas " Angemesenes" fand.
Und wenn du etwas für 40€ weniger findest wird sich das Amt auch noch die Hände reiben. Denen ist es egal ob deine zukünftige Bleibe nur 2 Arme breit ist Hauptsache die können Knete sparen (sie müssen ja nicht drin Wohnen)
lg
omg, an deiner Stelle hätte ich nicht gewusst ob ich lachen soll oder ob ich weinen soll,wenn die mir mit dem 1,50 zu teuer kommen würden
ich glaube die Toleranz ist sogar plus minus 4qm. Eine Wohnung darf diese Abweichung haben.
Ja,aber ob die ein klein wenig mehr Nebenkosten zahlen oder 40 euro weniger Miete zahlen für mich,das gleicht sich doch wieder aus?