Mietrecht: Einzug Nachmieter vor Ende des Mietvertrags, ohne Wissen des alten Mieters

13 Antworten

Du hast dem Vermieter die Wohnung übergeben. Seit dem Zeitpunkt kann er darüber verfügen und darin wohnen lassen wen er will oder auch nicht. Die Zählerstände habt ihr doch sicher ermittelt. Also wohnt niemand auf deine Kosten. Deine Pflicht zur Mietzahlung für den November ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. der Kündigungsfrist.

anitari  24.11.2013, 08:34

Seit dem Zeitpunkt kann er darüber verfügen und darin wohnen lassen wen er will oder auch nicht.

Kann/darf er eben nicht. Schon gar nicht sie jemandem zum Gebrauch (wohnen) überlassen.

pagira 
Beitragsersteller
 23.11.2013, 23:52

Das kann er eben nicht.

Die saubere Lösung wäre eine Vertragsauflösung unter dem 03.11.2013 gewesen, denn an diesem Tag hast du die Wohnung samt Schlüssel an den Vermieter zurück gegeben. Damit hattest du auch deine Verfügungsgewalt über die Mietsache aufgegeben.

Offensichtlich wollte der Vermieter keine Vertragsauflösung, weil ihm somit die volle Novembermiete zustand. Die hat er auch bekommen. Nun könnte man dem Vermieter den Vorsatz des Betruges unterstellen, weil er vor dem 01.12.13 bereits neue Mieter in deine Mietsache einziehen ließ. Aber es ist durchaus üblich, dass neue Mieter in die leerstehende Wohnungen ohne Nettomietzahlung vor offiziellen Mietbeginn einziehen können um sich einzurichten. Diese Gestattung hätte dir zugestanden, wenn du noch die Verfügungsgewalt über die Mietsache gehabt hättest. So ist dir ein zwar ein finanzieller Schaden entstanden, aber dessen Ursache bist du selbst. In der Gesamtheit der Nebenkosten sind die neuen Mieter für den November ab Einzug zuständig, denn hier sollte der Vermieter nicht doppelt kassieren.

Ich habe von so einem Fall schonmal gelesen. Da musste der Vermieter die Miete zurückzahlen. Die Schlüsselübergabe ist nicht gleichzusetzen mit vollständiger Übergabe der Wohnung zur freien Nutzung des Vermieters, auch wenn das einige so schreiben. Im üblichen wird das so gesehen, dass dadurch eine flexiblere Wahrnehmung von Besichtigungsterminen möglich ist. Der Vermieter darf auf keinen Fall auf Deine Kosten einen Mieter wohnen lassen!. Es wäre seine Pflicht gewesen, Dich vorab dazu zu befragen und dann eine Regelung dafür zu finden. Solange Du Miete bezahlst, hast Du das alleinige Verfügungsrecht über die Wohnung. Fordere das Geld auf jeden Fall zurück. In Zukunft denke daran, man regelt die Dinge vorher.

Du bezahlst bis zu dem Tag an dem die Wohnung leer stand, danach muss der neue zahlen. Wenn dieser erst ab 01.12. bezahlen muss laut Vertrag, dann muss das der Vermieter tun. Also finde das einzugsdatum raus und dann schick deinem Vermieter eine Zahlungsaufforderng über die Anteilige Miete für November. Teile ihm auch gleich mit, dass das Betrug ist was er macht und du dir rechtliche Schritte vor behälst wenn er diese unangenehme Angelegenheit nciht zeitmnah erledigt

Tut mir leid, aber da kannst du gar nichts mehr machen, du hast dem Vermieter durch die Übergabe der Wohnung am 03.11. die Verfügungsgewalt über die Wohnung gegeben, ohne dafür schriftlich die Beendigung der Miet- und BNK-Zahlung zum gleichen Zeitpunkt schriftlich zu vereinbaren.

Ich hätte die Übergabe erst am 30.11. gemacht. So ist es dein Pech. Es ist auch kein Betrug, denn du hast ihm den Schlüssel ja freiwillig früher übergeben. Warum gab es denn ein so langes Hin und Her vorher?