Vermieter im Recht?
Hallo ich habe folgendes Problem ich lebe mit der Tochter meines Vermieters zusammen ,nun möchte dieser das ich ausziehe da er der Meinung ist ich tue ihrer Familie nicht gut . Ich werde zum ausziehen gedrängt und es wird gedroht ich solle schauen das ich schnellstmöglich eine Wohnung finde
leider habe ich keinen Mietvertrag jedoch Nachweise über die Zahlung der Miete
10 Antworten
Oder hast du einen mündlichen Mietvertrag für die / eine Wohnung im Haus des Vermieters und die Tochter des Vermieters wohnt bei dir in deiner Wohnung? Das ist die Frage! In dem Fall kann der Vermieter nicht ohne Weiteres kündigen.
Es ist die Mietwohnung deiner Partnerin. Da hat der Vater nichts zu sagen, wenn die Tochter volljährig ist. Du wohnst dort also rechtens.
Wer ist Mieter der Wohnung in der du lebst?
jedoch Nachweise über die Zahlung der Miete
Papier ist geduldig. Der Verwendungszweck "Miete" auf deinen Daueraufträgen oder Überweisungen ist kein Anerkenntnis des Zahlungsempfängers, das er Miete bekommt :-O
Die Zahlungen könnten genausogut als Kostenbeitrag des gemeinsamen Wohnens vereinbart worden sein.
Im Ergebnis scheiterst du ohne Nachweis, gleichberechtigter Mieter dieser Wohnung zu sein.
Du wohnst da ohne Mietvertrag? Ohje
Wenn er da wohnt und die Miete regelmäßig bezahlt, besteht auch ein rechtsverbindlicher Mietvertrag. Auch mündliche Verträge sind rechtsverbindlich. Vor allem Miet- und Arbeitsverträge sind leicht beweisbar. Bei Kaufverträgen, Schenkunsverträgen, Darlehensverträgen usw ist das oft wesentlich schwieriger. Außer Ausbildungsverträge und Immobilien- Kaufverträge sind die allermeisten Verträge auch mündlich wirksam und unterliegen dem BGB , da gibt es nur sehr wenige und sehr spezielle Ausnahmen.