Erbe des toten Vaters ausgeschlagen; beerbt der Enkel jetzt noch den Großvater?

3 Antworten

@ FlyingCarpet : Nein, ein Missverständnis liegt vor: das Kind (der Enkel der Großeltern) des verstorbenen Sohnes der Erblasser (die Großeltern) hat das Erbe des verstorbenen Sohnes (also der Vater des Kindes) ausgeschlagen. Nun ist die Frage, ob der Enkel die Großeltern beerbt, obwohl er (der Enkel) das Erbe seines Vaters (einer von zwei Söhnen der Großeltern) seinerzeit ausgeschlagen hat.

Jeder Erbfall ist separat zu betrachten. Die Ausschlagung bei einen Erbfall hat nicht mit anderen Erbfällen zu tun. Man kann sogar bei einen Erbfall aus einen Grund ausschlagen und aus einen anderen Grund annehmen, wenn man mehrfach Erbe ist.

Beerbt dieser Enkel jetzt noch automatisch seine Großeltern?

Ja. Sofern es nicht erneut ausschlägt.

Oder geht der gesamte Nachlass grundsätzlich auf den noch lebenden Sohn, bevor Enkel berücksichtigt werden?

Nein. Sondern so:

(3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).

http://dejure.org/gesetze/BGB/1924.html

Alle Geschwister erben und falls jemand das Erbe ausgeschlagen hat, dafür dessen Kinder. Es wäre zu prüfen, ob der Vater schriftlich auch im Namen seiner Kinder beim Notar das Erbe ausgeschlagen hat.