Steht mir als Enkelin beim Todesfall meiner Oma wenn ich Vaters Erbe ausgeschlagen habe?

5 Antworten

Die Ausschlagung bei der Erbschaft des Vaters hat Nichts mit dem Erbe von der Oma zu tun. Jeder Erbfall ist hier separat zu betrachten. Entscheidend ist dabei immer der Todeszeitpunkt. Wenn die Oma zuerst verstorben ist und der Vater von ihr geerbt hat, dann wäre mit der Ausschlagung das Erbe natürlich weg.

es gibt eine sogenannte ERBFOLGE! im normalfall sieht diese in etwa folgendes vor... ehepartner des verstorbenen 50% des nachlasses/ der erbmasse... direkte nachkommen/ kinder des verstorbenen rest= bei z.b. 2 kindern also je 25% ... gibt es KEINEN ehepartner und auch keine direkten nachkommen mehr erbst du als enkelkind ... auch hier wird das erbe dann gesplitet je nach anzahl der nachkommen!

ein TESTAMENT ist unnötig... die erbfolge ist gesetzlich festgelegt! wenn du als ein enkel unter vielen aber alles bekommen sollst MUSS das testamentarisch festgehalten und notariell beglaubigt sein!

Du hast nur das Erbe deines Vaters ausgeschlagen, es kann gut sein das du von deiner OMA was bekommst.

schelm1  14.01.2014, 10:39

...falls dies im Testament so bestimmt wäre!

ichweisnix  18.01.2014, 00:17
@schelm1

Oder es kein Testament gibt. Enkel sind nämlich, wenn die entsprechenden Kinder verstroben sind, gesetzliche Erben.

Die Ausschlagung gilt immer nur für einen Erbfall. Auf das Erbe der Oma hat die Ausschlagung also gar keinen Einfluss. Auch eine letztwillige Verfügung des Vaters wäre hier egal. Jeder Erbfall wird schlicht separat betrachtet.

Man beachte, das wenn die Oma vor den Vater verstorben wäre, der Vater Erbe der Oma wäre. Entscheidend sind hierbei immer die Todeszeitpunkte.