Muss ich die Beerdigung meines Vaters bezahlen auch wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe und seit Jahren keinen Kontakt zu ihm hatte (Raum Baden Württemberg)?
8 Antworten
Grundsätzlich nein.Eine Ausnahme gibt es aber.Niemand sonst ist Erbe,oder alle Erben schlagen das Erbe aus.Sollten dann Schulden übrig sein,so das sich die Gemeinde um das Begräbnis kümmert,aber auf den Kosten sitzen bliebe,könnten alle Erben gemeinsam,oder auch nur Du für das Begräbnis herangezogen werden.Viele haben eine Sterbeversicherung.Ist die vorhanden,wird das Begräbnis gezahlt.Wenn Du Leistungen nach SGB bekommst,musst Du das Begräbnis nicht zahlen.Die Gemeinde hat die Forderung dann niederzuschlagen.( Als nicht eintreibbar ansehen) Beste Grüße
Die Sache ist vertrackt.
Grundsätzlich ist die Beerdigung aus dem Erbe zu bezahlen.
Grundsätzlich die Bestattungspflicht von der Frage, wer die Bestattung zahlt, zu unterscheiden. Und wer das Erbe ausschlägt, hat dann auch erst mal mit der Bezahlung nichts zu tun.
Es kann also jemand verpflichtet sein, die Bestattung zu organisieren, der aber nicht verpflichtet ist, sie zu bezahlen.
Darum gibt es immer mehr Bestatter, die aus schlechter Erfahrung solche Bestattungen ablehnen, wenn die Auftraggeber die Situation vorher offen legen.
Umgekehrt kann der Auftraggeber z.B. nicht eine pompöse Bestattung in Auftrag geben und dem Bestatter anschließend eine lange Nase machen.
Da ist jeder Fall anders. Darum lohnt sich womöglich der Gang zu einem Anwalt für Erbrecht, der Klarheit in die Sache bringt.
Guten Tag DeNaPa, ich war einige Tage im Urlaub - deshalb jetzt die etwas spätere Antwort.
Grundsätzlich steht in den bisherigen Antworten einiges Richtige - aber:
1. Die nächsten Angehörigen sind immer bestattungspflichtig. Das heißt nicht, daß sie eine Bestattung auch bezahlen müssen. Sind sie selbst bedürftig, können sie beim zuständigen Träger eine Sozialbestattung beantragen. Gibt es einen Hinterbliebenen Ehepartner, dann dieser - gibt es "nur" Kinder (übrigens egal ob Kontakt gehabt oder nicht und wie lange schon nicht), sind sie zu gleichen Teilen bestattungspflichtig und stellen entweder jeder einen Antrag auf Kostenübernahme oder die vermögenderen bezahlen ihren Anteil aus eigener finanzieller Kraft.
2. Erbe annehmen oder ausschlagen hat keinerlei Auswirkung auf die Bestattungspflicht.
3. Sollte man sich als Bestattungspflichtiger immer zeitnah kümmern, da es sonst passieren kann, daß die örtliche Behörde zwar ein (Billigst-) Begräbnis beauftragt, aber dann nicht nur die Kosten erstattet haben will (was zur Not ja das Amt übernimmt), aber den Hinterbliebenen für ihr Nicht-Kümmern auch noch ein saftiges Bußgeld auferlegt. In Berlin werden da schon mal 10.000,-€ angedroht!
Fazit: Bestattung beauftragen, wenn nötig umgehend Kostenübernahme beim zuständigen Amt beantragen und den Bestatter darüber von vornherein informieren, damit er gleich nur den von der Behörde akzeptierten Umfang berechnet.
Gute Bestatter wissen das oder fragen eben kurz bei der entsprechenden Stelle nach, damit Du dann nicht doch noch auf etlichen Mehrkosten sitzen bleibst bzw. dafür haftest.
(Wenn es nach den öffentlichen Stellen ginge, dürften Bestatter nämlich nur als Aufstocker, also arbeitende Hartz IV-Empfänger, existieren, bei den Dumpingpreisen, die sie, z.B. in Berlin, für eine Sozialbestattung bezahlen - und dem Geld muß man dann auch wochen- und monatelang hinterher laufen. Will damit sagen - die öffentliche Hand bezahlt den Bestattern im allgemeinen weit weniger, als sie normalerweise berechnen - deshalb macht nicht mehr jeder Bestatter diese Bestattungen - kann sich einfach nicht mehr jeder Bestatter leisten, für so wenig Geld zu arbeiten, weil er dabei zuzahlt.)
am Interessantesten ist das hier...Sollten alle Angehörigen ihr Erbe ausschlagen, bedeutet das nicht, dass die Kosten nicht mehr von diesen getragen werden müssen. Sollte die Gemeinde oder die Stadt die Beisetzung bereits beauftragt und die Kosten getragen haben, können diese von den sogenannten Totenfürsorgeberechtigten zurückverlangt werden.
In der Regel sind die nächsten Angehörigen zur Bestattung verpflichtet.
In den meisten Fällen sind dies der Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder
und weitere Verwandte. Die Bestattungspflicht ist dabei unabhängig von
der Erblage. Falls der Verstorbene keine Vorsorge, z. B. in Form
eine Sterbegeldversicherung oder eines Testaments getroffen hat, sind
die Angehörigen in der Pflicht. Da die Regelung der Bestattung in Deutschland Sache der Länder ist, ergeben sich zum Teil erhebliche Unterschiede darin, wer bestattungspflichtig ist.
Mehr Informationen zu Ihrem Bundesland finden Sie hier:
https://www.monuta.de/ratgeber/bestattungspflicht-bestattungsgesetz/