Werden vorverstorbene Geschwister bei der Erbfolge berücksichtigt?

7 Antworten

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Die Kinder erben zu gleichen Teilen, ist eins der Kinder verstorben, treten deren Nachkommen an dessen Stelle. Der Erbteil der kinderlos verstorbenen Bruders wird unter den Überlebenden bzw. deren nachkommen verteilt. Es bekommen also die Tochter 50%, die beider Kinder des verstorben Bruders je 25%.


butz1510 
Beitragsersteller
 02.06.2015, 14:20

Dachte ich's mir doch! Danke!

Erben erster Ordnung: Ehegatte Erben Kinder Enkel

also auch Enkel erben das was normal ihr Vater/Mutter wenn verstorben geerbt hätte. Also deine Theorie stimmt. Erst wenn auch die Kinder des verstorbenen erbberächtigten Bruders tot wären würde die übrige Tochter alles bekommen (die Urenkel nicht).

butz1510 
Beitragsersteller
 02.06.2015, 14:26

Vielen Dank!

Nur wer lebt kann erben. Den Erbteil den ein Kind erben würde, geht falls dieses verstroben ist bei der gesetzlichen Erbfolge der 1. Ordnung zu gleichen Teilen auf dessen Kinder über.

Ein verstorbener Sohn war unverheiratet und kinderlos,

Dann fällt der Zweig komplett weg. Es ist also so, als hätte es diesen Sohn nie gegeben.

Meine Theorie ist: überlebende Tochter teilt sich das Erbe zur Hälfte mit den Kindern ihres vorverstorbenen Bruders, d.h. die Tochter der Verstorbenen erhält 50% und die Kinder des vorverstorbenen Bruders jeweils 25%.

So ist es. Vorausgesetzt es gibt kein Testament oder Ehegatten.

Ja, hier tritt die Erbfolge ein, denn wenn die Geschwister Erbberechtigt sind und nun leider schon verstorben sind, dann werden deren Abkömmlinge (Kinder, Enkel) das Erbe antreeten. Außerdem sie schlagen dass Erbe aus. Liebe Grüße von bienemaus

      Meine Theorie ist: überlebende Tochter teilt sich das Erbe zur Hälfte mit den Kindern ihres vorverstorbenen Bruders, d.h. die Tochter der Verstorbenen erhält 50% und die Kinder des vorverstorbenen Bruders jeweils 25%.

Deine Theorie ist richtig und kann in § 1924 BGB nachgelesen werden.