erbe ausgeschlagen und gez macht ärger.
Hallochen, mal ne frage.
Und zwar ist vor 2 jahren mein großvater verstorben und da er schulden hatte haben alle das erbe ausgeschlagen. Nun meldet sich die gez bei meiner großmutter und wollen geld von ihr was allerdings mein opa der gez schuldet. Sie schickte die kopie der sterbeurkunde dahin. Die streiten bis aufs messer und wollen unbedingt von ihr das geld. Aber ist das richtig so? Weil eigtl heißt es doch wenn ausgeschlagen, dann alles ausgeschlagen oder??
5 Antworten
Wichtig ist jetzt, festzustellen WANN diese Schulden entstanden sind. Stammen die noch aus der Zeit vor seinem Tod, dann sind es tatsächlich die Schulden des Grossvaters, und die sind quasi erloschen, da das Erbe ja ausgeschlagen wurde ( bzw. ist der Staat hier der Dumme, weil das Erbe samt Schulden an den Staat fällt ).
Aber: Sind diese Schulden die GEZ-Gebühren der letzten zwei Jahre und dadurch entstanden, dass die GEZ immer noch auf den Namen deines Großvaters lief und Deine Großmutter die Fernseher etc nicht auf sich umgemeldet hat, dann ist es sehr wohl richtig, dass diese durch Deine Großmutter zu zahlen sind. Also prüfen, um welche GEZ-Gebühren es sich handelt. Also: Altfälle = Schulden Großvater und ihr habt nix damit zu tun. Letzte zwei Jahre = Schulden Deiner Grossmutter.
Das ist schon fast lustig, weil ja die Großmutter auch mit dem Großvater zusammen ferngesehen oder Radio gehört hat. Also muss sie meiner Meinung nach auch dafür aufkommen. Man kann sich doch nicht rausreden, dass der verstorbene Mann einen Vertrag hatte und man selbst hatte nichts damit zu tun. Komische Ansichten gibts hier.
Die komischen Ansichten hast wohl eher Du.
Wir sind doch nicht mehr bei Onkel Adolf und seinen Schergen. Da gab es noch Sippenhaft. Wenn die GEZ-Anmeldung auf Opas Namen lief muß natürlich Opa bezahlen und wenn er tot ist und die Erben schlagen das Erbe aus hat auch die GEZ, wie alle anderen die von Opa noch Geld wollten, Pech gehabt.
Da gibt es nichts mit auch mit ferngesehen.
Sie wurden während der ehe gemacht und lediglich er hat unterschrieben.
Es geht mir nicht darum was jeder persönlich für rechtens hält, sondern was das gesetz sagt.
Das Gesetz sagt, dass Opa allein dafür haftet wenn er allein unterschrieben hat und allein im Gebührenbescheid steht und die Erben nicht wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben.
Da gibts doch vom Erbschaftsgericht irgendeine Bestätigung über das ausgeschlagene Erbe. Beglaubigte Kopie bei der Gemeinde/Kommune machen lassen zur GEZ schicken per Einschreiben und dazu schreiben, dass der nächste Brief mit Kostennote vom Anwalt kommt.
Die GEZ ist die größte Verbrecherbande die es in Deutschgland gibt, auch wenn sie seit 2013 einen anderen Namen haben. Ihr seit im Recht, laßt Euch nicht unterbuttern von den Drohgebärden, zur Not eben Anwalt nehmen.
für schulden muss immer nur der aufkommen, der einen vetrag unterschrieben hat. wenn beide eheleute unterschrieben haben, dann ist sie mit haftbar. wenn nur er etwas abschließt muss die ehefrau nichts bezahlen. sie kann sich an den verbraucherschutz wenden, die helfen ihr dabei.
Hat er die Schulden vor oder während der Ehe gemacht?