Erbausschlagung bei Tod eines entfernten Verwandten?
Ich habe einen Onkel zu dem ich aber überhaupt kein Kontakt habe. Wenn der stirbt würde ich das vermutlich gar nicht mitbegekommen, oder vielleicht erst Wochen später. Beim Thema Erbausschlagung läuft ja eine Frist von 6 Wochen, die man einhalten muss um ein Erbe auszuschlagen. Gehen wir mal davon aus, dass es kein Testament gibt und die gesetzliche Erbfolge greift. Der Onkel hat keine Eltern, keine Frau glaub ich, keine Kinder, keine Enkel und (!!) keine Geschwister mehr. Die Ausschlagungs-Frist läuft ja bei ab Bekanntwerden des Todes des Erblassers. Aber wie soll ich denn dem Nachlassgericht beweisen, dass ich von dem Tod erst acht Wochen später durch sagen wir mal einen Zufall erfahren hätte ? Oder gilt diese sechs Wochen-Frist ab Tode, nur wenn man direktrer Abkömling (z.B. Sohn) des Erblassers ist ?
2 Antworten
Wenn dein Onkel noch nähere Verwandte hat, brauchst du dir um einen Erbanteil nun wirklich keinen Kopf zu machen.
Wenn er das nicht hat, solltest du dringend was an der Situation ändern, bevor er den Löffel abgibt.
glaubst du ...
Die Ausschlagungs-Frist läuft ja bei ab Bekanntwerden des Todes des Erblassers.
Was soll mir die Antwort sagen ? Wie soll ich das Bekanntwerden beweisen ?
Das heißt, man wird noch nach Verwandten suchen. Wenn sie dich finden, dann wird dir bekannt gemacht, das er verstorben ist.
Genau die hat er ja nicht.