Erbe ausgeschlagen - trotzdem Erben?

5 Antworten

Ich bin keine Anwältin, aber so wie ich das beim Lesen vom Erbrecht interpretiere, sollte das gehen.

1) Ein Verstorbener hinterlässt nichts wie Schulden, und es ist klar, dass niemand die erben möchte. Sie schlagen das Erbe aus, Ende des Falles.

2) Ein anderer Verwandter stirbt, und irgendwo in der Erbfolge wäre der unter 1) Verstorbene gewesen. Da es ihn nicht mehr gibt, kommen die Kinder an die Reihe. Dies ist ein neuer Fall, und die Kinder können wieder entscheiden, ob sie das Erbe antreten oder nicht. 

Eine verstorbene Person kann nicht erben. Dafür hat sie ggf. Nachkommen, die dann an ihre Stelle treten. Und offensichtlich hat doch jemand das Erbe angenommen und die Schulden beglichen- und die ist nun tot? Oder wie sollen wir die Frage verstehen? Dann ist ein neuer Erbfall eingetreten, den es neu zu bewerten gilt.

Glaub ich nicht.

"Folgen der Ausschlagung

Schlägt ein Erbe die Erbschaft aus, geht sie automatisch an den nächsten Erbberechtigten über (genauer: an den, der geerbt hätte, wenn der ausschlagende Erbe nicht gelebt hätte, § 1953 BGB). Dieser kann natürlich ebenfalls das Erbe ausschlagen. Gibt es keine weiteren Erbberechtigten, fällt das Erbe an den Staat (sogenanntes Staatserbrecht)."

http://de.wikipedia.org/wiki/Erbausschlagung

wenn alle erbberechtigten das erbe ausgeschlagen haben, warum zahlt jemand die schulden ab?

das ist mir schon mal unklar.

Einige Jahre später kann die Person erben,

Die Verstorbene kann nicht mehr erben, sie ist ja bereits tot.