Ich habe das Erbe meines Vaters ausgeschlagen, muss ich die Betriebskosten seiner Mietwohnung zahlen

10 Antworten

Diese Abrechnung musst Du nicht bezahlen, nicht nur, weil Du das Erbe ausgeschlagen hast, sondern auch, weil innerhalb von 12 Monaten die Nebenkostenabrechnung erstellt werden muß.

Warum hast Du das Erbe ausgeschlagen? Hat jemand anders das Erbe angetreten oder war Dein Vater verschuldet und hat kein Vermögen hinterlassen?

In diesem Falle würde ich aus Kulanz und zur Rettung der Ehre die Schulden tilgen - aber das ist ausschliesslich meine Moral - Du musst selbst entscheiden.

bwhoch2  18.09.2014, 08:41
auch, weil innerhalb von 12 Monaten die Nebenkostenabrechnung erstellt werden muß.

Mit diesem Teil Deiner Erklärung liegst Du leider daneben. Die Nebenkostenabrechnung ist innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. Das dürfte für 2013 der 31.12.2013 gewesen sein und somit ist die Abrechnung noch innerhalb der 12 Monate.

WMBSLG  18.09.2014, 19:36
@bwhoch2

Der Abrechnungstermin wurde leider nicht genannt!

KaeteK  17.09.2014, 11:25

In diesem Falle würde ich aus Kulanz und zur Rettung der Ehre die Schulden tilgen - aber das ist ausschliesslich meine Moral - Du musst selbst entscheiden.

Dazu muß sie erst mal da Geld dazu haben. Nicht ohne Grund hat sie das Erbe ausgeschlagen. Wenn das noch mehr offene Rechnung sind, müßte sie nach deiner Meinung alle bezahlen.

WMBSLG  17.09.2014, 12:04
@KaeteK

Ich habe von mir geschrieben mit dem Zusatz - Du musst selbst entscheiden!

Hat derjenige allerdings kein Geld, ist die Frage schon beantwortet.

Und trotzdem, meine Eltern wie auch Schwiegereltern wären mir das allemal WERT.

Nochmals, das ist meine persönliche Meinung und hat nichts mit Recht und Gesetz zu tun. Deshalb habe ich am Anfang ja auch geschrieben: Du musst diese nicht bezahlen.

Gibt es außer dir noch weitere Erben? Wenn ja, müssen diese zahlen, es sei denn, sie schlagen ebenso das Erbe aus. Wenn nein, teile dem Vermieter mit, dass du das Erbe ausgeschlagen hast und dementsprechend nicht zahlungspflichtig bist. Du solltest deinem Schreiben eine beglaubigte Kopie des Nachlassgerichtes über deinen KV beifügen.

Du hattest und du hast mit dieser Wohnung nicht das geringste zu tun. Zustaendig sind die Erben. Schicke das am besten zurueck und teile denen mit, dass sie es an den/die Erben schicken sollen.

Natürlich nicht!

Ein ausgeschlagenes Erbe bedeutet, man ist für die Schulden des Erblassers nicht zur Verantwortung zu ziehen!

Nichts kündigen (keine Wohnung, keine Versicherungen oder andere Verträge), denn dann handelst du im Namen des Verstorbenen und das kann als Erbannahme ausgelegt werden. daher auch keine Rechnungen bezahlen oder sonstiges tun. wegen persönlicher Sachen: "wo kein Kläger da kein Richter", aber streng genommen darf man rein rechtlich nichts Persönliches mitnehmen

Nach der Erbausschlagung werden vom Nachlassgericht meist über einen Nachlassverwalter weitere Erben gesucht oder der Nachlass ohne Erben verhandelt, so dass alles was möglich ist zu Geld gemacht wird um etwaige Gläubiger bedienen zu können. Sobald man das Erbe ausgeschlagen hat ist man raus aus der Sache und muss sich keine Sorgen mehr machen

Nein, lediglich Beerdigungskosten muss man tragen trotz Erbausschlagung. Alle Schulden, Verpflichtungen und aehnliches muessen nur die Erben uebernehmen. Mit der Ausschlagung des Erbes erloeschen alle Rechte, aber auch alle Pflichten gegenueber dem Erblasser.

Daher sind auch keine Nachzahlungen irgendwelcher Art moeglich. Ich wuerde dem Vermieter einfach mitteilen, dass das Erbe ausgeschlagen wurde, vielleicht weiss er das ja gar nicht. Er bleibt auf seinen Kosten sitzen, ausser ein anderer haette das Erbe angetreten.