Das ganze Jahr ALG 1 - Steuerklärung Pflicht bzw. sinnvoll?

5 Antworten

Wenn er nur Arbeitslosengeld bezogen hat, muss er keine Einkommensteuererklärung abgeben. Es würde sich auch nicht lohnen, da er ja keine Steuer vorausbezahlt hat.
Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen auch nicht vortragsfähig.

Eine kurze Info darüber an das Finanzamt, wenn er zur Abgabe aufgefordert wird, sollte ausreichen.

Man erhält höchstens so viel Steuern zurück, wie man gezahlt hat.
Hat er keine Steuern gezahlt, kann er auch nichts zurück bekommen. Egal ob er abgeben müsste oder nicht.

unabhängig von der Steuererklärung kann er einen Antrag stellen bei der Krankenkasse auf Befreiung von den Zuzahlungen. Wenn er mehr als 2% seiner Brutto Jahreseinkünfte an Krankheitskosten hatte (aber nur die gesetzlichen Zuzahlungen), bekommt er das was er drüber gezahlt hat zurückerstattet. 

Er soll sich mal bei seiner Krankenkasse beraten lassen. 

1. Muss er eine Steuererklärung machen. Dort kann er angeben, das er das ganze JAhr über arbeitslos war.

2. Er wird nichts zurückbekommen, da er ja auch keine Steuern gezahlt hat.Alle Ausgaben, die er hatte, kann er beim Sozialamt einreichen, die dann prüfen, ob die Krankheitskosten von ihm zu tragen waren.

Ja muss er. Bzw. er kann in separatem Schreiben, erklären das er Arbeitslos war, Bescheid dabei und meist klappt das ohne großen auffwasch und Papierkram