Die Bundesagentur behaltet mein ALG 1 für 4 Monaten, Begründung: vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers, was kann ich machen?
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin, sie hat ein 450 Euro Job, und für ihre Krankenversicherung bekommt sie ein Zuschuss vom Jobcenter. Monatlich 100 Euro zahlen wir zurück zum Jobcenter, weil sie unsere Leistungen falsch ausgerechnet haben im letzten Jahr. Mein Arbeitsvertrag ist nach 2 Jahren abgelaufen, es wurde nicht verlängert. Ich habe mich am 01.06. arbeitslos gemeldet, alle Papiere waren in Ordnung. Dann habe ich einen Brief von der Bundesagentur bekommen, das Bewilligungsbescheid dass ich monatlich auf 807 Euro ALG 1 Anspruch habe, aber von 01.06. bis 30.09. will die Agentur die Leistung einbehalten wegen einem vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers. Sie haben diesen Brief zum Jobcenter geschickt. Heute habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen, das wir mit meiner Freundin Anspruch auf 250 Euro ALG 2 haben, und hier haben sie auch monatlich mit diesem 807 Euro ALG 1 gerechnet. Ich war bei der Bundesagentur, und die Frau hat gesagt, dass sie die Leistungen einbehalten müssen, und ich muss mein Problem mit dem Jobcenter klären. Ich verstehe diese ganze Geschichte langsam überhaupt nicht, könnte mir das jemand erklären? Ich habe echt Angst, dass ich die Miete nicht bezahlen kann usw. Hat jemand eine Idee? Danke schön!
4 Antworten
Was habt ihr denn als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ab deiner Arbeitslosigkeit vom Jobcenter bekommen ?
Das Jobcenter hat natürlich nur dann Anspruch auf eine Erstattung,wenn es mit ALG - 2 in Vorleistung gegangen ist.
Wenn deine Freundin seither nur diese 450 € Einkommen und die 100 € Aufstockung bekommen hat und du nichts,dann geh am besten zusammen mit deiner Freundin als Beistand persönlich zum Jobcenter und besorge dir schriftlich dass das Jobcenter für dich keine Leistungen gezahlt hat und es keinen Grund für das zurückhalten deines ALG - 1 gibt.
Du schreibst das du / ihr vom Jobcenter einen Bescheid bekommen habt,in dem eine Aufstockung von 250 € angegeben ist,ab wann steht euch diese denn zu ?
Im Bescheid vom Jobcenter muss doch auch stehen ob ein Antrag bei der Agentur für Arbeit auf Erstattung gestellt wurde und wenn ja von wann bis wann.
Dann gibt es ab Tag X die Aufstockung von 250 € im Voraus für den neuen Monat gezahlt und eine ALG - 1 Leistung gibt es dann rückwirkend für den Monat gezahlt.
Aber ihr müsst doch wissen was ihr vom Jobcenter an Leistungen bekommen habt ?
Wenn ihr für den Juli auch nur diese 100 € bekommen habt und deine Freundin ihre 450 € Einkommen,dann ist das Jobcenter auch nicht in Vorleistung gegangen und es besteht dann kein Grund dein ALG - 1 für eine evtl.Erstattung zurück zu halten.
Vor einem Jahr haben wir Leistungen vom Jobcenter bekommen, nicht nur 100 Euro sondern mehr. Das haben sie aber irgendwie falsch ausgerechnet, und das müssen wir monatlich erstatten, 100 Euro in jedem Monat und das ist natürlich Ratenzahlung. Den letzte Rate müssen wir im Oktober bezahlen. Und dafür steht die Bundesagentur als Inkasso-Service. Wahrscheinlich deswegen wollen sie das ALG 1 erstens bis 30. September einbehalten. Was ich nicht verstehe, warum der Jobcenter in diesem Bescheid nichts über die Erstattunf nichts geschrieben hat.
Erst einmal Sorry wegen den 100 €,ich hatte das nicht richtig gelesen,also die müsst ihr zurückzahlen und deine Freundin bekommt nur einen Zuschuss für die KV !
Mit der 100 € Rückzahlung hat das ganze nichts zu tun,es geht hier nur um deinen ALG - 1 Antrag,da hast du doch sicher angeben müssen ob noch Leistungen von dritten bezogen werden,also z.B. vom Jobcenter.
Deshalb hält jetzt die Agentur für Arbeit dein ALG - 1 zurück,weil sie annehmen das ihr vom Jobcenter euren vollen Bedarf nach dem SGB - ll bekommt bzw.eine Aufstockung auf euer anrechenbares Einkommen,falls vom Jobcenter ein Antrag auf Erstattung von Vorleistungen eingeht.
Darum hatte ich gesagt dass wenn ihr vom Jobcenter jetzt nicht mehr Leistungen erhalten habt,dann sollt ihr euch vom Jobcenter schriftlich bestätigen lassen das sie nicht in Vorleistung gegangen sind,wenn das nicht aus dem erhaltenen Bescheid hervorgeht.
Dann könntet ihr einfach eine Kopie davon machen und bei der Agentur für Arbeit abgeben oder schicken.
Wenn deine Freundin also angenommen 450 € Brutto monatlich verdient und auch aufs Konto bekommt,dann hätte sie einen Freibetrag von 170 € und 280 € würde ihr anrechenbares Einkommen sein,dass dann auf den Bedarf angerechnet würde.
Bei 807 € ALG - 1 Anspruch solltest du im Durchschnitt dann etwa 1350 € Netto pro Monat verdient haben ( ca. 60 % würden dann etwa 810 € ALG - 1 ergeben ) ,dann stünden dir nach dem SGB - ll vom Jobcenter bei min.1200 € Brutto ein Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll von 300 € zu.
Würde also bedeuten das du vor der Arbeitslosigkeit nach theoretischem Abzug der 300 € Freibetrag vom Nettoeinkommen noch etwa 1050 € anrechenbares Einkommen hattest und dazu kämen die 280 € der Freundin.
Ihr hattet dann etwa 1330 € anrechenbares Einkommen und derzeit steht euch als Paar in einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) jeweils ein Regelsatz für den Lebensunterhalt von 368 € zu,zusammen also dann 736 €.
Zieht man diese 736 € von den angenommenen 1330 € anrechenbarem Einkommen ab,dann blieben noch etwa 594 € und davon ginge dann eure KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ab und der Rest würde dann für ihren KK - Beitrag sein,der dann durch die Zuzahlung vom Jobcenter aufgestockt wird.
Wenn ihr also keine Aufstockung bzw.nicht das bekommen habt was euch für die Regelsätze und Miete gefehlt hat,dann steht dem Jobcenter auch keine Erstattung zu,sondern wie du schreibst eine Aufstockung von monatlich 250 €.
Du hattest doch geschrieben das im Bescheid steht das euch diese 250 € Aufstockung ab dem 01.06.2017 zustehen,dass würde ja bedeuten dass das Jobcenter dein ALG - 1 bei der Berechnung schon berücksichtigt hat,ihr also keine Vorleistung vom Jobcenter bekommen habt !
Dieser Bescheid in Kopie,mit evtl.einer kurzen formlosen Erklärung das ihr vom Jobcenter keine Vorleistung bekommen habt,sollte der Agentur für Arbeit dann nachweisen das dem Jobcenter keine Erstattung zusteht,dann sollte das ALG - 1 was schon zur Zahlung hätte kommen müssen zeitnah auf eurem Konto eingehen und nicht erst im September.
Danke dir für deinen Stern !
Hallo,
Schick sofort deinen Leistungsbescheid zu rightmart geh einfach auf googel und gib rightmart ein. Die überprüfen kostenlos deinen Leistungsbescheid und wenn er Fehler haben sollte klagen sie gegen das Jobcenter. Fast jeder 2te Bescheid ist fehlerhaft. Ich habe dank rightmart 170 Euro zurück gezahlt bekommen. Man hat nach dem der Bescheid erstellt wurde 1 Monat Zeit dagegen Einspruch zu erheben. Falls deine Wiederspruchsfrist abgelaufen ist, keine Sorge die Rechtsanwälte bringen trotzdem dein Recht zum Vorschein. Du bekommst alle Unterlagen zugeschickt du musst nicht mal eine Briefmarke kaufen sondern nur deinen Bescheid einlegen und los gehts.
Und was du nebenbei machen kannst ist das du auf die Seite hartz.info gehst da kannst du deine Frage Spezialisten stellen. Ich gebe dir mal einen Link wo du direkt ein neues Thema eröffnen kannst, ist ziemlich schwer diese Option zu finden. Du musst dich dann nur noch anmelden. (erst anmelden dann siehst du die Option "neues Thema"
http://hartz.info/index.php?board=4.0
Ich hoffe ich konnte dir helfen, Gottes Segen.
Widerspruch wieder ohne E und man hat ab Zugang des Bescheides 1 Monat Zeit um Widerspruch einzulegen und nicht ab da wo der Bescheid erstellt wurde,dass ist ein feiner aber großer und wichtiger Unterschied !
Offensichtlich gibt es ein Verrechnungsersuchen des Jobcenters. Du musst dorthin und klären, ob sie einen Erstattungsanspruch beim Arbeitsamt angemeldet haben, dann behalten die die Überzahlung ein, wenn das Jobcenter den Betrag beziffert. ABER- das kann dauern.
So einfach darf das Amt nicht alles einbehalten den ihr müsst ja auch wovon leben nimm dir einen Anwalt mit beratungschein zahlt den im end- efekt das Amt und geht in den Widerspruch den dann müssen die erstmal weiter bezahlen!Ihr mpüst das was zu viel bezahlt worden ist zurückzahlen aber die dürfen nicht 100% einbehalten! Das Amt mus nämlich auch eine Obdachlosigkeit verhindern was sie so nicht tun würden sondern das gegenteil machen!
Das 250 Euro ALG 2 ist von 01.06 gültig genau so wie das ALG 1, der Jobcenter hat aber nichts darüber geschrieben, was sie über diese Erstattung entschieden haben, was ich auch ganz komisch finde, weil die Bundesagentur extra darum den Jobcenter gebeten hat.