kein alg 1 weil arbeitgeber diebstahl anzeigt
hallo, mein bekannter hat ein riesen problem.. er wurde arbeitslos vor einigen wochen..nun hatte er alg 1 beantragt... dazu gehörte die arbeitsbescheinigung vom arbeitgeber..diese gab er ab, mit den anderen geforderten unterlagen..nun lehnte das arbeitsamt alg1 ab, da der ehemalige arbeitgeber "diebstahl" in die arbeitsbeschinigung schrieb... meine frage jetzt: was kann er tun um sein geld zu bekommen? er hat die firma nie bestohlen und in der kündigung stand kein vermerk, dass er gestohlen hat.. dies erwähnte der Ag erst viel später..womöglich ist er sauer auf seinen ehemaligen angestellten... wer weiß was?? vielen dank, ist sehr dringend
9 Antworten
Wenn Dein Bekannter von den Voraussetzungen (ausreichende Zeit der Beschäftigung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit) her grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, dann wird ihm das in diesem Fall hier nicht verweigert, sondern er erhält "nur" eine vorübergehende (bis 3-monatige) Sperre.
Ob eine Sperre erfolgt, hängt von der Kündigung ab - und auch vom Verhalten Deines Bekannten auf die Kündigung (gemeint ist damit, dass bei manchen Arbeitsagenturen auch das Nichteinreichen einer Klage gegen die Kündigung als Zustimmung zur Kündigung gewertet wird, die eine Sperre auslöst).
Eine solche Sperre gibt es immer bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und bei einer ordentlichen Kündigung wegen des Verhaltens des Arbeitnehmers.
Es ist jetzt auch nicht nachvollziehbar, warum Dein Bekannter eine Arbeitsbescheinigung mit der Unterstellung einer Straftat hinnimmt und der Arbeitsagentur vorlegt. Zu fragen ist für die Klärung des Problems natürlich auch, warum ihm überhaupt gekündigt wurde, warum er keine Kündigungsschutzklage erhoben hat (Betrieb zu klein für die Geltung des Gesetzes?) und mit welcher Begründung die Arbeitagentur das Arbeitslosengeld verweigert bzw. erst einmal eine Sperre verhängt
Gegen die Unterstellung eine Straftat durch den Arbeitgeber gegenüber einer Behörde sollte Dein Bekannter massiv gegen den Arbeitgeber vorgehen, der schließlich in der Beweispflicht ist.
Hallo ddcitygirl... Arbeitgeber sind verpflichten, wenn sie Leute entlassen immer auch eine direkte Meldung zum Arbeitsamt zu schicken ..mit Angabe der Gründe die zur Beendigung des Arbeitsverhältnis geführt haben...
** weswegen ein Beschäftigungsverhältnis durch arbeitgeberseitige Kündigung beendet wurde (was das arbeitsvertragswidrige Verhalten war)*
Es kann sein, dass die Agentur für Arbeit weitere Informationen benötigt oder bestimmte Angaben nachprüfen muss. Die Agentur für Arbeit ist berechtigt, die erforderlichen Informationen einzuholen, um die Leistungsvoraussetzungen zu prüfen.
Selbstverständlich unterliegen diese zusätzlichen Informationen Angaben dem Datenschutz.** Die Agentur für Arbeit darf sie also nicht unbefugt an Dritte weitergeben.**
Letztes bedeutet ein neuer Arbeitgeber erfährt diese nicht!
mehr unter ..Formulierungshilfe für Arbeitgeber
Die Entlassenen haben kein Recht, davon eine Kopie von Ex-Arbeitgeber zu erhalten.. wie hat Dein Freund denn davon erfahren?...
Er kann den Arbeitgeber zur Rede stellen und erforderlichenfalls eine Korrektur der Arbeitsbescheinigung beim Arbeitsgericht einklagen - wenn denn keine Beweise für einen Diebstahl existieren. Weiterhin kann er den AG auf Schadensersatz verklagen. Um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können muss er sich beim Jobcenter melden und einen ALO 2-Antrag stellen. Die könnten ihm fürs erste Alo 2 auf Darlehen gewähren, bis der Streit mit dem AG geklärt ist.
Wenn diese Behauptung falsch ist, muss er gegen den betrieb vor dem Arbeitsgericht klagen.
Seltsam erscheint mir, dass er sich erst einige Wochen später arbeitslos meldet. Sollte an der Behauptung doch etwas dran sein, bekommt er 12 Wochen Sperre, weil er seine Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt hat.
Wenn die Anschuldigung falsch ist, muss er Anzeige bei der Polizei erstatten. Dann ist der Betrieb bzw. die Person, die diese Bescheinigung ausgefertigt hat, schadensersatzpflichtig. Der Schadensersatzanspruch kann sich sowohl gegen den Betrieb, als auch gegen diese Person richten.
Dein "Bekannter" soll zum Arbeitsamt gehen und die Kündigung vorlegen.