ALG I Berechnung nach Krankengeldbezug und aussteuerung
Hallo,
ich habe vom 01.09.2008 bis einschließlich 31.08.2011 in einem Arbeitsverhältnis gestanden. Am 24.02.2010 wurde ich allerdings aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Berufsunfähig Krankgeschrieben.
Das ganze nahm den normalen Ablauf inkl. Rehamaßnahme.
Jetzt zu meiner Frage,
Ich habe in dem Angestelltenverhältnis doch Anwartschaften für ALG I gesammelt. Meine Krankengeldhöhe betrug 795,00 Euro.
Der Krankengeld bezug begann am 07.04.2010 und endete mit Aussteuerung am 23.08.2011.
Ich habe ab dem 01.09.2011 einen Antrag auf Arbeitslosengeld I gestellt.
Alle Unterlagen liegen dem Amt vor. Jetzt ist mein Problem, wie kann es sein das die Agentur ein ALG I in Höhe von 575 Euro berechnet?
Man hat mir zuvor in der Agentur gesagt, dass es richtig ist, das ALG I dieselbe Höhe wie Krankengeld hat.
Die Daten nochmal:
Arbeitsverhältnis: 01.09.2008 - 31.08.2011 Krankengeldbezug (ausgesteuert): 07.04.2010 - 23.08.2011 Krankengeldhöhe: 795 Euro Arbeitslosengeldhöhe lt. Berechnung vom 01.09.2011: 575 Euro.
Wie kann das sein? Krankengeld darf doch gar nicht gemindert werden? Wozu wollten die von meinem Arbeitgeber Verdienstnachweise wenn Sie diese nicht zur Berechnung nutzen?
3 Antworten
Zeiten mit dem Bezug von Entgeltersatzleistungen, wo auch Krankengeld zugehört, werden nicht in die Berechnung mit einbezogen. Da zur Berechnung normalerweise die letzten 12 Monate genommen werden und bei dir dort Krankengeld gezahlt wurde, wurde der Zeitraum auf 24 Monate erweitert. Da du da ja auch zu einem großteil Krankengeld erhalten hast, wirst du fiktiv bemessen. Da gibt es vier Qualifikationsstufen. Also ohne Ausbildung, abgeschlossene Ausbildung, Fachschulabschluss und Hochschul- oder Fachhochschulausbildung. Die fiktiven Größen sind vom Gesetz her festgelegt.
Die Verdienstnachweise werden benötigt weil es vom Programm her wie ein ganz normaler Alg I Antrag eingegeben werden muss. Außerdem dienen sie als Nachweis dass diese Zeiten versicherungspflichtig waren.
Im Bescheid müsste stehen welcher Betrag als Grundlage genommen worden ist. Welche Abzüge etc. Wenn du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, dann kannst du innerhalb von einem Monat Widerspruch schriftlich einlegen. Sprich nochmals mit dem Sachbearbeiter/in.
Scheint mir ein bisschen wenig zu sein. Ich hatte mal bei 962 € Krankengeld ein ALG1 in Höhe von 832 €.
Lege Widerspruch ein.