Minijob und ALG 1 & ALG 2?

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Entscheidend ist zunächst, "dass die Wochenarbeitszeit in der Regel 15 Stunden nicht erreichen darf, da ansonsten keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt und der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entfällt."
Quelle: http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/zuverdienst-beim-alg-i.html

Weiter heißt es dort: "Der im Rahmen der Nebenbeschäftigung erzielte Nebenverdienst ist bis zu einer Höhe von 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. Das darüber hinausgehende Einkommen ist nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern auf die Leistung des Arbeitslosengeld I anzurechnen. Die Höhe der Arbeitslosengeld-Leistung vermindert sich folglich um den anzurechnenden Einkommensanteil."

Dein ALG 1 ( 181,20 €) verringert sich also um 370 € (Einkommen) minus 165 € (Freibetrag) = 205 €, also auf Null. Dafür erhöht sich aber dein Bedarf an ALG II um diese 181,20 € weggefallenes ALG I - oder um 151,20, falls hier beim ALG I ein Versicherungs-Freibetrag von 30,- angerechnet wurde bislang.

Danach wird dein Erwerbseinkommen beim ALG II bereinigt und dann angerechnet. Hier gibt es einen Grundfreibetrag von 100,- im Monat, plus 20 Prozent vom Rest. Also: 370 € minus 100 € = 270 €. 20 % davon = 54 €, Freibetrag insgesamt also 154,- €.

Der Rest deines Einkommens, also 370,- minus 154,- gleich 216,-, verringert deinen Bedarf an ALG II. Du kriegst also 216,- weniger als bisher an ALG I und ALG II.

Hast aber 154,- mehr zum Leben als bisher.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo , richtig , ab 15 Wochenarbeitsstunden bist Du versicherungspflichtig beschäftigt und damit nicht mehr arbeitslos. Zu Alg II kann ich Dir nichts sagen , aber beim AlgI -Bezug hast Du einen Freibetrag von 165€ monatlich. Alles darüber hinaus wird leider voll angerechnet.