Laut Paragraph 5 entfällt und verjährt die Rückzahlung von Bafög niemals?

5 Antworten

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Hallo.

Bafög verjährt nicht. richtig. Aber es muss angefordert werden.

Ich kenne viele die haben vor x Jahren studiert und niemals eine Aufforderung zur

Rückzahlung erhalten.

Mit Gruß

Bley 1914

Bley1914  03.04.2018, 15:34

Danke für den Stern.

Bafögschulden verjähren niemals. Wie du schon richtig weißt, muss man das ganze innerhalb von 10 Jahren nach Forderung zurückzahlen. Ab dann können sie auch Vermögen verpfänden. Wer aber nichts hat und verarmt stirbt, der entgeht den Schulden mit dem Tod. Schulden werden aber in der Erbmasse berücksichtigt. Wenn dann die Hinterbliebenen das Erbe ausschlagen, bleibt der Staat dann tatsächlich auf den Schulden sitzen. Passiert aber selten.

Dein Bruder hat aber andere Probleme als Bafögschulden, sondern bekommt sein Leben nicht auf die Reihe. Entweder du akzeptierst das (deine Eltern scheinen ihn ja zu unterstützen) oder du meldest SEIN Auto auch auf IHN an und entziehst ihm ggf. auch andere Unterstützung. Das ist alleine eine moralische Entscheidung oder eben eine finanzielle, wenn er dich mit runterzieht.

Goldblau 
Beitragsersteller
 02.03.2018, 19:36

Nun er ”erpresst“ eher meinen Vater, dass wenn er das Auto abmeldet und auf ihn anmeldet das er dann ohne Versicherung fahren wird und die Steuern auch nicht bezahlen wird für sein Auto und immer wenn man ihn fragt wieso er bis heute noch nie in seinem Leben gearbeitet hat, meint er eben das er sonst Bafög zurückzahlen muss und er sagt das jedes Jahr als Ausrede. Ich dagegen hab gesagt das er das sowieso zurückzahlen muss und es niemals verjährt. Ich brauchte jetzt eine Bestätigung. Das ist doch kein Grund nie wieder arbeiten zu gehen. Wenn man monatlich 50-100€ abzahlen würde das wäre doch nicht die Welt. Diese faule Ratte und meine verblendeten Eltern treiben mich zur Weißglut.

Fortuna1234  02.03.2018, 19:46
@Goldblau

Ja, und wenn er nicht Bafög als Ausrede hätte, würde er sich halt ne andere Ausrede ausdenken... So jemanden kannst du nicht mit Argumenten überzeugen. Erpressen lassen würde ich mich aber auch nicht. Wenn er dann ohne Versicherung fährt, ist das seine Schuld und wenn er erwischt wird auch seine Konsequenzen. Wen stört es denn sonst außer deinen Bruder? Vielleicht kommt er dann ja auch mal in Haft und krempelt sein Leben um.. Er ist erwachsen, die Zeit zum Erziehen ist vorbei.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php?seite=3

Die Rückzahlung des Staatsdarlehens hat innerhalb von 20 Jahren zu erfolgen. Lasst ihr euch von der Rückzahlung wegen zu geringen Einkommens freistellen, wird der Ablauf der Frist gehemmt, sie läuft also in dieser Zeit nicht weiter. Auch dies geht jedoch nicht unbegrenzt. Maximal um zehn Jahre kann sich auf diesem Wege die Frist verlängern. Gegen Ende der 20-jährigen (oder 30-jährigen) Frist steigt die Höhe der Raten, weil die Zeit ja immer kürzer wird, in der das Darlehen zurückgezahlt werden kann.

Zum Ende der Frist wird das gesamte (Rest-)Darlehen auf einen Schlag fällig. An diesem Punkt enden die Regelungen des BAföG-Gesetzes. Das heißt aber nicht, dass ihr das Rückzahlungsproblem damit los seid. Vielmehr gilt nun die Bundeshaushaltsordnung (BHO). Hier gibt es eine Vorschrift (§ 59 BHO), nach der Ansprüche des Staates zur Not (weiter) gestundet oder erlassen werden können, wenn eine besondere Härte vorliegt. Wer definitiv nichts hat, womit er das Darlehen zurückzahlen könnte, hat also noch eine letzte Möglichkeit … Im Gegensatz zur BAföG-Rückzahlungsregelung ist dann aber auch das Vermögen relevant.

Aber wie gesagt, du wirst ihm zeigen können, was du willst - dein Bruder will sein Leben gar nicht auf die Reihe bekommen und du kannst ihn nicht dazu zwingen. Du kannst aber ihn in seinem Schmarotzerdasein die Unterstützung entziehen.

§ 5 BAföG besctrifft die "Ausbildung im Ausland". Wo steht da etwas über Verjährung?

Goldblau 
Beitragsersteller
 02.03.2018, 08:04

hab nichts kapiert 🙊🙉🙈
Also verjährt die Bafög Rückzahlung Pflicht nach 30 Jahren erst? Mein Gott dann ist dieser faule Sack schon 53 Jahre alt.

Omikron6  02.03.2018, 08:21
@Goldblau

"...hab nichts kapiert..."

Ich bin in meiner Jugend zur Schule gegangen. So ganz nebenbei hat man uns dort "Lesen und Verstehen von Wörtern und Sätzen" beigebracht. 

Goldblau 
Beitragsersteller
 02.03.2018, 07:49

sorry ist schon lange her, aber verjährt Bafög jetzt oder niemals wenn man studiert hat?

Omikron6  02.03.2018, 07:56
@Goldblau

Lies selbst!

"§ 18 BAFÖG sieht zwar eine Rückzahlungsfrist vor, was aber nicht gleichzusetzen ist mit einer Verjährungsfrist oder einem Erlöschenstatbestand. Hier wird lediglich die Frist geregelt, in der das Darlehen zurückzuzahlen ist.

Ihre Frage, ob Sie das Darlehen jetzt nach so langer Zeit zurückzahlen müssen, ist hingegen eine Frage danach, ob die Ansprüche verjährt sind oder ob eventuell auch Verwirkung eingetreten ist wegen der Länge der Zeit, in der das Darlehen nicht eingefordert wurde.

Aufschluss über die Beantwortung Ihrer Frage, ob Sie von der Verpflichtung zur Rückzahlung befreit sind, ergibt sich aus der Begründung des OVG Nordrhein-Westfalen • Beschluss vom 18. Januar 2012 • Az. 12 B 1411/11.

Der Rückzahlungsanspruch unterlag mangels Vorliegens einer spezialgesetzlicher Verjährungsregelungen im Ausbildungsförderungsrecht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. November 1997 - 16 A 59004/96 -, FamRZ 1998, 1631, juris,

Ich zitiere aus dieser Entscheidung:

Der Rückzahlungsanspruch unterlag mangels Vorliegens einer spezialgesetzlicher Verjährungsregelungen im Ausbildungsförderungsrecht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. November 1997 - 16 A 59004/96 -, FamRZ 1998, 1631, juris, in entsprechender Anwendung des § 195 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung der dreißigjährigen Verjährungsfrist. Die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung gilt für die am 1. Januar 2002 noch laufende Verjährungsfrist erst ab diesem Zeitpunkt, vgl. Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 EGBGB, mit der Folge, dass die Verjährung des Rückzahlungsanspruch - sein Entstehen im September 1977 unterstellt - frühestens Ende 2004 hätte eintreten können.

Das Beschwerdevorbringen vermag auch die Annahme des Verwaltungsgerichts, mit der Unanfechtbarkeit des (erstmalig oder erneut) im April 1997 - und damit noch während des Laufs der ursprünglichen dreißigjährigen Verjährungsfrist - bekanntgegebenen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides vom 9. Dezember 1980 sei die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 52 Abs. 2 SGB X ausgelöst worden, nicht in Frage zu stellen.

Auf Ihren Fall übertragen bedeutet das folgendes:

Die Verjährungsfrist begann zu laufen nach altem Recht im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs, also frühestens im März 1978.

Damit ist es möglich, daß die Ansprüche entweder nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist der Schuldrechtsreform aus 2001 im Jahre 2004, oder spätestens 2008 verjährt sind.

Wenn allerdings zwischenzeitlich ein Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 52 SGBG X ausgelöst hatte, dann beginnt diese Frist erst neu ab dem Datum der Zustellung dieses Bescheids zu laufen.

Damit kommt es auf das Datum an, in dem der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid bei Ihnen zugestellt worden ist. Das Verlieren der Unterlagen stellt hier keine wirksame Verteidigung dar. Stellen Sie Antrag auf Akteneinsicht und / oder lassen Sie sich Kopien der Zustellungsunterlagen von der Behörde zusenden.

Sollten noch keine dreißig Jahre verstrichen sein, hat die Einrede der Verjährung vermutlich geringe Aussichten auf Erfolg.

Hier käme allenfalls noch der Tatbestand der Verwirkung in Betracht. Neben dem Zeitablauf wird dafür aber regelmäßig ein Vertrauensbestand verlangt, der Sie berechtigter Weise darauf vertrauen läßt, daß die Forderung nicht mehr geltend gemacht wird. Untätigkeit oder Schweigen der Behörden reicht dazu nicht aus.

Es gibt, soweit mir bekannt ist, keine Rechtsprechung, die in einer derartigen Situation eine Verwirkung annähme. Die Behörden sind schon aus Gleichbehandlungsgründen mit Studenten, die das Bafög fristgerecht zurück gezahlt haben, verpflichtet , die Ansprüche weiter zu verfolgen."

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/.../107799-bafoeg-rueckzahlung-nach-30-jahr...

nichts passiert, was soll mit ihm passieren?

Goldblau 
Beitragsersteller
 02.03.2018, 08:18

hääh doch, wurde doch eine wegen nicht bezahlten GEZ Beiträgen in Haft gesteckt oder andere auch und das sogar wegen Kleinbeträge und Bafög ist doch meistens ne vierstellige Summe.

SPD45Prozent  02.03.2018, 08:18
@Goldblau

nein, es gibt keine haft für schulden

GanMar  02.03.2018, 09:09
@Goldblau

Bauwagen ist Strafe genug.

Goldblau 
Beitragsersteller
 02.03.2018, 08:13

Na, was passiert wenn man einen Kredit nicht mehr abbezahlt oder sich weigert? Bafög ist doch ein Darlehn.

SPD45Prozent  02.03.2018, 08:14
@Goldblau

dann hebt man die finger und sagt ihnen, leckt mich und fertig ist man

eben deshalb passiert ja nichts

es passiert nie etwas wegen geldschulden in deutschland