Alg 2 Maßnahme, teilnahmepflicht?
Hallo Leute, folgende ausgangssituation: Ich bin seit Anfang der Jahres arbeitslos und aufgrund gesundheitlicher Umstände lange diesem ganzen Papierkram vom Arbeitsamt nicht nachgegangen.
So kam es auch dass ich zwar arbeitslos gemeldet bin, aber KEINERLEI Alg 1 beantragt war.
Jetzt hab ich meine Gesundheit wieder in der Bahn und habe mir gestern (davon ausgehend dass ich keinen Anspruch mehr auf Alg1 habe) die Unterlagen zur Beantragung des Alg2 beim Jobcenter geholt und wurde direkt in eine Maßnahme gesteckt(JobKompass, wie Bewerbungstraining, hat heute begonnen). Danach war ich noch beim Arbeitsamt wo man mir sagte dass ich noch 46 Tage Anrecht auf Alg 1 habe, welches ich natürlich beanspruchen muss bevor ich das Alg 2 bekomme.
Meine Frage ist nun ob mich das in eine Maßnahme stecken können, immerhin bekomme ich ja noch keine Leistungen(und wenn erstmal vom Arbeitsamt) und den Antrag auf Alg2 soll ich auch erst Montag abgeben.
Ich hoffe es ist verständlich und schonmal vielen Dank für die Antworten.
2 Antworten
Das einzige Mittel dich zu zwingen ist eine Sanktion.
Wenn Sie dir nichts zahlen dann können Sie dir auch kein Geld kürzen.
Ok, vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
Dass sie mir nichts kürzen können wenn ich nichts bezahle ist klar, ich hatte nur bedenken dass wenn ich die Maßnahme vom Jobcenter fürs alg 2 nicht mache, dass ich dann vom Arbeitsamt eine Sperre für das alg 1 bekomme. Ich weiß ja nicht wie die untereinander verbunden sind und ob es überhaupt rechtens ist mich ohne einen eingereichten Antrag( der liegt ja wie gesagt noch bis nächste Woche zu Hause) dahin zu schicken.
Vielen Dank im Vorraus
Und du denkst das du jetzt innerhalb von 46 Tagen eine Beschäftigung findest und nicht im Anschluss auf ALG - 2 angewiesen bist ?
Dann würde dich eben die Agentur für Arbeit in eine Maßnahme stecken,so hast du sie nun vom Jobcenter bekommen,wenn du einen wichtigen Grund hast kannst du diese natürlich ablehnen,ohne das du mit Sperre bzw.Sanktionen rechnen müsstest.
Selbst wenn du derzeit noch keine Leistungen vom Jobcenter beziehst hast du an der Maßnahme teilzunehmen,es sei denn du kannst einen wichtigen Grund für deine Ablehnung / Abbruch nachweisen !
Kannst du das nicht,dann wirst du von der Agentur für Arbeit gesperrt,dass sind bei der ersten und zweiten Ablehnung ohne wichtigen Grund jeweils 3 Wochen.
Davon gehe ich aus bzw das versuche ich zu erreichen, was aber ja nicht der Punkt ist.
Es geht darum ob ich jetzt an dieser Maßnahme teilnehmen muss, und nicht was die Afa oder sonstwer Vllt in ein paar Wochen macht.
Natürlich hab ich auf bei der Afa einen Termin zur Jobsuche etc bekommen.