Schulden übrig nach Tod
Hallo,
ich hab mal eine Frage.
Von einer Bekannten ist der Bruder verstorben. Der hatte keine Kinder und keine Frau. Wohnt seid Jahren woanders und hat mit der Familie keinen wirklichen Kontakt mehr gehabt.
Nun das Problem, er hatte Schulden und die Beerdigung muss auch bezahlt werden.
Müssen die Geschwister die Kosten für die Beerdigung und die Schulden übernehmen?
Ich hoffe um Nachricht.
Danke!!!!
4 Antworten
Nach Kenntnis des Todes hat man 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen, danach hat man automatisch das Erbe akzeptiert (inkl. Schulden) Für die Kosten der Beerdigung zahlen auf jeden Fall die Kinder. Zur Not würde ich zu einer Schlichtbestattung raten, um hohe Kosten zu vermeiden.
Hallo,
wenn niemand gefunden wird der die Beerdigung bezahlt, dann wird auf Staatskosten beigesetzt. Bei uns sucht das Gesundheitsamt so etwa 14 Tage bis wir den Auftrag zur Einäscherung bekommen. Dann wird weitergesucht.
Die Familie, also zuerst die Eltern und dann die Geschwister müssen die Beerdigung bezahlen. Die Schulden können sie ablehnen, indem sie das Erbe ausschlagen.
Sandra
Für die Schulden keinesfalls, dazu müssen die aber das Erbe ablehen/ausschlagen. Danach braucht auch niemand für die Bestattung aufkommen. Das erfolgt dann per Minimum auf Staatskosten.
Für die Beerdigung müssen die Eltern, bzw. die Geschwister aufkommen. Wenn nicht gleich, dann eben wenn sie gefunden wurden. Die Bestattung wird nach ca. 10-14 Tagen vom Gesundheitsamt angeordnet und die Rechnung bekommen dann die Angehörigen. Schulden kann man ausschlagen, das ist richtig.
Sandra
Die Geschwister können das Erbe ablehnen, d.h. sie müssen nicht für die Schulden geradestehen.