ALG 1 Bezug soll für alle deren Anspruch zwischen 01.05.20 - 31.12.20 enden würde um 3weitere Monate verlängert werden. BewilligungsZR 01.05.19- 30.04.20?

3 Antworten

Du meinst bevorzugen, bei einer Benachteiligung hättest du ja ein negatives Ergebnis für dich, wenn du aber etwas bekommst einen Vorteil, also eine Bevorzugung bedeutet dann etwas gutes.

Da das ALG - 1 ja rückwirkend für den Monat gezahlt wird, hättest du einen Bescheid bis 30.04.2020 erhalten müssen, hast du ja und ab 01.05.2020 kein Anspruch mehr, also hat dein Anspruch dann ja zwischen 01.05. - 31.12.2020 geendet und es müssten dir diese 3 zusätzlichen Monate zustehen.

Etwas anderes wäre es wenn dein Bescheid nur bis 31.03.2020 gegangen wäre, dann würdest du ab 01.04.2020 keinen Anspruch mehr gehabt haben und somit dann auch keinen Anspruch auf diese 3 Monate.

So zumindest verstehe ich diese Regelung !

ginko82 
Beitragsersteller
 08.05.2020, 13:09

so würde ich die Regelung auch gerne verstehen. Allerdings bin ich mir unsicher. Mein Bewilligungszeitraum war 01.05.19- 30.04.20

isomatte  08.05.2020, 16:35
@ginko82

ALG - 1 wird ja eh nur monatlich für 30 Tage bei vollem Anspruch gezahlt, ganz egal ob der Monat 30 / 31 / 28 bzw.29 Tage im Februar hat.

Wenn du also bis 30.04.2020 Anspruch hattest, dann hat er ja zwischen dem 01.05.- 31.12.2020 geendet.

Es steht ja da, zwischen dem 01.05. - 31.12.2020, bedeutet, dass man dann für Mai schon keinen Anspruch mehr hatte, weil ja ALG - 1 rückwirkend für den Monat gezahlt wird.

DasOrakel  14.05.2020, 09:14
@ginko82
Mein Bewilligungszeitraum war 01.05.19- 30.04.20

Ich verstehe es so, daß der Anspruch damit am 30.04.2020 endet.

isomatte  14.05.2020, 16:54
@DasOrakel

Wenn Anspruch bis 30.04.2020 bestand, dann kann er nicht an diesem Tag enden.

Oder würdest du, wenn du bis 30.04.2020 Urlaub hast, an diesem Tag wieder auf Arbeit gehen ?

Der Urlaub würde dann am 01.05.2020 beendet sein.

Oder noch besser, ein Azubi bekommt da er nicht mehr bei den Eltern lebt und nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommt das Kindergeld an sich selber ausgezahlt.

Nun hat das Kind am 01.05.2020 Geburtstag und wird 25 Jahre alt, da es im Normalfall Kindergeld nur bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres gibt, bestünde bis 30.04.2020 Anspruch und ab 01.05.2020 nicht mehr, somit würde der Anspruch am 1.Mai enden.

Der Anspruch endet zum 30.04.2020 und damit v o r dem 01.05.2020.

So verstehe ich das.

Aber eine Rückfrage bei der Agentur für Arbeit kann da sicher Klarheit bringen.

ginko82 
Beitragsersteller
 08.05.2020, 13:07

zum ersten eines Monats endet das ALG 1 so gut wie nie. Ist das dann sinnig?

Dein Anspruch endete offensichtlich mit Ablauf des 30.04. und damit noch vor dem 01.05.

ginko82 
Beitragsersteller
 14.05.2020, 15:50

tist die Frage, an dem 30.04 besteht der Anspruch. Enden tut der Anspruch ein Tag später . Da müsste Vollendung oder stehen

RobertLiebling  14.05.2020, 16:01
@ginko82

Nein. Der Anspruch endete in einer "juristischen Sekunde" zwischen dem 30.04. und dem 01.05.

ginko82 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 02:09
@RobertLiebling

aha was bedeutet es konkret dann ?