Darf Vermieter kaputtes Fenster von Kaution bezahlen?
Hallo,
ich bin Mark und Untermieter in einer 1-Zimmerwohnung. Im Zimmer befinden sich zwei Fenster. Beim einen Fenster ist das Plissee kaputt. Das heißt, dass das Plissee immer geschlossen ist. Das ist seit dem Einzug schon so. Jetzt wollte ich am vergangenen Wochenende das Fenster putzen und sah dann, dass das Fenster gebrochen ist. Es fängt oben an der Kante an und geht bis ganz unten. Es ist Doppelbeschichtung und nur das Fenster innen ist kaputt. Ich habe etwas recherchiert und für mich kommen die Temperaturunterschiede als einziger plausibler Grund in Frage. Da ist auch nie etwas dagegen gefallen und dran gestoßen oder so. Ich bin Untermieter und die Vermieterin der Wohnung will das jetzt von meiner Kaution abziehen, obwohl es nicht meine Schuld ist. Was kann ich dagegen machen?
Danke für eure Hilfe!
5 Antworten
Was steht denn im Übergabeprotokoll? Wenn der Schaden dort beim Einzug nicht vermerkt ist, wird es schwierig zu beweisen, dass Du nicht der Verursacher warst.
Und wie lange hast Du da gewohnt? Hast Du sonst nie mal Fenster geputzt und den Schaden gesehen? Das hättest Du dem Vermieter dann direkt anzeigen müssen.
Dass ein Fenster "mal eben so" platzt ist unwahrscheinlich.
Manche Vermieter verlangen sogar eine Glasbruchversicherung......
Lies mal hier:
Zunächst mal bin ich kein Rechtsanwalt u kann Dir nur aus Vermieterseite etwas dazu sagen.
Da von Deiner Seite keine schuldhafte Beschädigung vorliegt, sondern es sich um Materialermüdung handelt, würde ich den Hauptvermieter (Eigentümer) darauf ansprechen und ihm den Sachverhalt schildern. Dein Vermieter versucht es sich ganz einfach zu machen.
Du kennst ja auch nicht den Hauptmietvertrag, evtl ist dort eine Glasbruchversicherung vorgesehen, die Dein Vermieter versäumt hat abzuschließen? Oder Dein Vermieter hat die Meldung an den Eigentümer nicht durchgeführt?
Frag doch mal beim Mieterschutzverein nach......die Mitgliedschaft ist nicht so teuer, wie evtl doch auf allen Kosten sitzen zu bleiben.
Dafür darf er die Ksution nicht verwenden. Das müsste seine Versucherung zahlen.
Du müsstest nachweisen können, dass Du den Schaden nicht verursacht hat. Könnte schwierig werden :-S
deine vermieterin soll am besten zum eigentümer gehen
glaube nicht das er das darf, muss wohl eher über die Versicherung laufen
Der Schaden ist erst nach dem Einzug entstanden. Habe natürlich öfter die Fenster geputzt. Ich wohne da seit November 2017. Ich bin eben nur Untermieter und nicht der Mieter der Wohnung. Dann muss das doch über sie bzw. über ihre Versicherung laufen oder?