Ein Stück von der Fensterbank abgebrochen, wer zahlt?
Hallo zusammen, auf meinem Balkon ist ein größeres Stück von der Fensterbank abgebröckelt. Diese war bereits vor Einzug schon sichtlich porös (lange Risse usw.) nur haben wir natürlich kein Übergabeprotokoll, man ist ja naiv in die erste Wohnung gezogen.
Die Vermieterin möchte es natürlich von der Kaution abziehen, ich habe nun dagegen gehalten und gesagt, dass die Fensterbank über die Jahre durch die Außeneinwirkung porös geworden ist und diese somit der Belastung durch das abstellen von Tellern, Flaschen usw. nicht mehr stand gehalten hat und somit abgebrochen ist. Wir haben diese nicht mutwillig zerstört. Und Sachen darauf abstellen sollte ja erlaubt sein.
Wer hat nun recht und was kann ich tun?
Ich danke euch für eure Hilfe!
5 Antworten
"das abstellen von Tellern, Flaschen"
Warum macht man das?
Eigentlich ist für Außen der Vermieter zuständig. Fragt in der Verbraucherzentrale nach.
Als Tisch ist das aber nicht gedacht.
Bei mir steht da höchstens mal ein Futterhäuschen drauf.
Die Fensterbank kann porös werden, aber von allein bricht da nichts ab.
Ich glaube auch nicht, dass Deine Haftpflicht für von Dir verursachte Schäden aufkommt.
Wegen "Verschleiß" sollst Du ja mal in der Verbraucherzentrale nachfragen.
davon zerbricht keine fensterbank.. da hat sicher eine/r draufgehockt....
Das kann natürlich auch sein.
und diese somit der Belastung durch das abstellen von Tellern, Flaschen usw. nicht mehr stand gehalten hat und somit abgebrochen ist.
aha.. da hat sich also im zweifelsfalle einer draufgesetzt? dann würde ich besser dne ball flachhalten und das meiner privathaftpflichtvers. melden...............
Normalerweise der Vermieter/Eigentümer. Der hat dafür auch eine Versicherung!
Ein Übergabeprotokoll ist immer wichtig um Schäden die schon da sind nach einem Auszug nicht auf sich abwälzen zu lassen. Es muss alles besichtigt werden bei Übergabe u vermerkt werden. Ansonsten bleibst du auf den Kosten hocken. Alternative private Haftpflicht
Auch wenn es kein Übergabeprotokoll gegeben hat, hättet Ihr nach Feststellen des Mangels sofort den Vermieter informieren müssen.
Spätestens nachdem ein Teil abgebrochen ist, hättet ihr die Vermieterin kontaktieren müssen.
Weil die Fensterbank relativ breit ist und die sich super dafür Anbietet, da sie ja direkt "auf" dem Balkon ist. Andere Stellen da auch schwere Blumenkübel usw drauf. Man darf die doch als "Nutzfläche" benutzen oder nicht? Ich plädiere ja darauf dass die Fensterbank über die Jahre durch Regen, Hitze, Kälte usw. irgendwann porös wird und durch äußere Einwirkungen abbricht. Natürlich ohne dass ich dort mutwillig mit einem Hammer oder sonstiges drauf schlage.
Also ich möchte halt nicht für den Jahre langen Verschleiß an der Fensterbank zahlen. Für Verschleiß zahle ich schließlich Miete. Oder liege ich da falsch?
Eine Haftpflichtversicherung besitze ich übrigens.