Darf mein Vermieter die Kaution einbehalten wenn er sowieso renovieren will?
Unser Vermieter hat das Haus von außen renoviert und energetisch modernisiert. Daraufhin hat er angekündigt, dass alle Wohnungen bei Mieterwechsel auch innen renoviert werden sollen (neuer Boden, Fenster, Türen, neue Sanitäranlagen,...). Nun ist es so, dass unsere Türe kaputt gegangen ist. Wenn er so oder so eine neue einbauen will, kann er dann trotzdem Geld von der Kaution behalten, weil die alte beschädigt ist ?
Über antworten würde ich mich sehr freuen :)
7 Antworten
Selbstverständlich kann er das. Wieso sollte er es hinnehmen, dass ihr eine Tür kaputt macht und den Schaden dann nicht ersetzt?
Meldet den Schaden Eurer Privathaftpflichtversicherung. Diese wird erst einmal festlegen, wieviel sie erstattet.
Du hast diese Tür wehrend der Mietzeit beschädigt, also zahlst Du auch die Rep. ob er danach die Tür austauscht ist dabei nicht Entscheidend.
Selbstverständlich kann er deine Beschädigung der Mietsache zum Zeitwert ersetzt verlangen und dafür die Kaution hernehmen.
Schliesslich haben alte Zimmertüren, meist aus Volholz und wertigen Kassetten, in unbeschädigtem Zustand einen Verkaufswert und finden Käufer :-)
G imager761
Den Schaden müsst Ihr oder Eure Versicherung ersetzen, aber nur den Zeitwert.
Ohne zu wissen, wie der Mietvertrag aussieht wird dir da kaum jemand eine zuverlässige Antwort zu geben können.
Bei sowas am besten mit einem Anwalt in verbindung setzen, oder einem Bekannten der von sowas eine Ahnung hat und dem mal den Vertrag zeigen.
Je nachdem wie das Verhältnis zum Vermieter ist kann man sowas dann auch ohne Gericht persönlich klären.
Wenn der Mieter die Tür kaputt gemacht hat, muss er den Schaden auch ersetzen. Gar keine Frage und schon gar nicht des Mietvertrags.