Mietkaution Partyraum nicht zurückgezahlt´. Was tun?
Von einem Sportverein wurde von mir das Vereinshaus als Partystandort angemietet. Zusätzlich zu den Mietkosten (150 EUR, keine Rechnung oder ähnliches) musste ich in bar auch 150EUR Kaution zahlen. Nachdem nun nach der Party von mir alles aufgeräumt wurde, kam nach Schlüsselrückgabe die Antwort, dass die Kaution eingebahlten werde, da nicht alles TipTop war. Sicherlich habe ich auch einige Fehler gemacht, die Frage ist jedoch, ob die gesamten 150 EUR berechtigt sind, und wenn nicht, ob ich eine Chance habe, dagegen vorzugehen. Die Gründe waren: Toiletten nicht ausreichend geputzt (nur gefegt), Theke anscheinend noch klebrig, ein kaputter Tisch wurde anscheinend woanders gefunden (keine Ahnung ob der überhaupt von uns war?!), die Pflastersteine waren teilweise etwas dreckig/klebrig (draußen), außerdem lagen anscheinend noch ein paar Scherben neben dem Sportplatz (keine Beweise das die überhaupt von uns sind, da öffentliches Gelände?!). 1. Sind diese Gründe, die wie geschrieben, teils stimmen mögen und teils nicht, ein Grund direkt 150 EUR einzubehalten? 2. Wenn nein, habe ich ein Recht auf eine Kostenaufschlüsselung? 3. Wenn ich keine bekommen sollte, habe ich ein Recht bzw. macht es Sinn dagegen rechtlich vorzugehen? Danke!
4 Antworten
Lass dir eine Aufstellung geben, was alles gemacht werden musste und wieviel es gekostet hat. Verlange auch eine Rechnung über die Miete!!!
Wegen 150 EUR rechtliche dagegen vorzugehen macht keinen Sinn.
Auch der gewerbliche Mietvertrag unterliegt dem Mietrecht hinsichtlich der Kautionsabrechnung und deren Rückgabe.
Bei Rückgabe der Mietsache sollten wohl Vermieter und Mieter anwesend sein. Ein Protokoll ist nicht erforderlich, wenn Zeugen anwesend sind.
Nach der Rücknahme fehlt hier eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung durch den Vermieter. Werden die Mängel vom Mieter innerhalb der Frist nicht oder nur teilweise beseitigt, ist der Vermieter zur Ersatzvornahme berechtigt und kann gegen die Kaution aufrechnen. Eine Rechnung zur Belegung der Aufrechnung wäre dann ebenfalls erforderlich.
Fazit: Die Kaution ist im vollen Umfang an den Mieter zurück zu geben.
Gerichtliche Mahnung unter Fristsetzung der Kautionsrückgabe androhen und nach fruchtlosem Verstreichen der Frist auch durchziehen. Wetten, dass du gewinnst?
Doch. Auch wegen 150 € werden Gerichtsverfahren eröffnet. Aber ich würde glatt dagegen wetten.
Ich bin ein wenig stutzig...
du fragst hier nach deinen Rechten wegen den 150€
Aber was ist denn mit deinen Pflichten?
Warum hast du diese nicht erfüllt?
Selbstverständlich hat der Sportverein das Recht die Kaution zu behalten.
Du kannst froh sein, wenn du nicht noch eine Rechnung bekommst in der noch mehr zu bezahlen sein wird, bei dem was du alles aufgezählt hast.
Mein Tipp: Lass es auf sich beruhen und hoffe, dass nichts mehr kommt.
Wenn du was forderst etc., wirst du den kürzeren ziehen, da du im Unrecht bist.
Richtig. Wie bereist erwähnt wurden Fehler gemacht. Bevor die Kaution eingehalten wird, muss man uns aber doch ein Frist setzten bis zu der wir das Problem beheben können.
Hallo!
Manche Vereine sind da tatsächlich sehr pingelig, wobei man auch sehen muss dass diese Heime deren Eigentum sind in dem oft sehr viel Eigenleistung steckt.. und genau aus dem Grund haben wir unser Pfarrheim eines Tages nicht mehr vermietet, weil es ständig Terz gegeben hat & die Leute es für umme wollten was nicht machbar ist -----> da fallen ja auch Betriebskosten an, ohne dass es jemand nutzt!
Die Gründe sind aus meiner Sicht durchaus okay.. und auch ein Grund die Kaution nicht mehr rauszurücken. Wenn ihr aber Zweifel habt, könnt ihr euch mit dem Vorstand freundlich unterhalten & um eine gütliche Regelung verhandeln. Ihr findet sicher eine einvernehmliche Lösung.
Danke für die Antwort. Frage allerdings: Es wurde nie ein Vertrag unterzeichnet, alles ist nur mündlich und in bar abgelaufen. Da kann ich mich im Endeffekt auf nichts berufen oder? Außerdem wird wohl kaum ein Verfahren eröffnet wegen 150 Euro, oder?