Mietkaution - hat Vermieter Anspruch auf Einbehalt?
Hallo, guten Tag,
wie befürchtet, ging der Vermieterhorror noch fleißig weiter. Mittlerweile habe ich einen ganzen Ordner voll mit Schreiben zwischen der Anwältin meiner Vermieterin und mir 🙈
Fakt ist, ich und meine Tochter wurden zum 30.11. gekündigt. Trotz intensiver Suche konnte bis 30.11. keine Wohnung gefunden werden und ich habe Fristgerecht zum 30.09. begründeten Widerspruch eingereicht. Kurz danach wurden mir sogar 2 Wohnungen zugesagt, jedoch erst zum 01.03.2020 was ich der Gegenseite schriftlich mitgeteilt habe.
Seither geht der Wahnsinn weiter. Unter anderem mit einem absolut absurden Aufhebungsvertrag, auf den ich begründet nicht eingegangen bin. Jetzt wurde ein überarbeiteter Vertrag übersendet in dem ein neuer Punkt in Sachen Kautionseinbehalt aufgenommen wurde, bei dem ich nochmals Hilfe brauche..
Ich bin vor 22 Monaten in eine unrenovierte Wohnung mit Warmmiete gezogen. Bei Einzug wurden die Zimmer weiß gestrichen, auch das Schlafzimmer, in welchem eine dunkelgraue Wand war. Leider hat die Farbe nur in diesem einen Zimmer irgendwie stark reagiert, wonach dieses einige Wochen nicht als solches genutzt werden konnte.
Beim Gespräch mit der Vermieterin teilte sie dann mit, dass die Vormieter nur das Zimmer wohl frisch gestrichen hatten (wenn, dann nur einzelne Wände und wirklich nicht ordentlich und die dunkle Wand gar nicht), was jedoch die chemische Reaktion letztendlich erklärte, da wohl die zwei Farben miteinander reagiert haben. Da die Versicherung nichts bezahlen wollte (zur Behebung oder sonst was), habe ich es "ausgesessen" und nach Monaten mit regelmäßigem Lüften etc in den Griff bekommen.
Ich nutze das kleine Zimmer nun seit locker mehr als 15 Monaten als Schlafzimmer und hatte, trotz empfindlicher Nase keine Probleme mehr.
Nun ziehe ich in 2 Monaten um und meine Vermieterin kündigt jetzt schon über ihren Anwalt an, dass die Kaution € 1.000 bis zu 6 Monaten einbehalten wird, bis geprüft ist, dass in dem Schlafzimmer keine Dämpfe mehr bestehen.
1. Egal wie sie was prüfen möchte (Gutachter etc.) kann sie das auch bis zum Auszug veranlassen und nicht erst danach. Wie soll das bewiesen werden, ob Monate später das auf einmal wieder von mir sein soll (außerdem trau ich ihr auch Manipulation zu).
2. Ich habe lediglich ordnungsgemäß gestrichen, wie in allen anderen Zimmern auch. Kann sie mir da irgendwas zur Last legen und auf meine Kaution anrechnen - da es nur in diesem Zimmer war, wo wohl die Vormieter auch was gemacht haben ? Mal davon abgesehen, dass es absolut keine Geruchsorobleme mehr gab in den letzten Monaten.
Entschuldigung für den langen Text 🙈
Die Frage ist, ob sie die Kaution einbehalten darf wegen einer Prüfung evtl Dämpfe nach Auszug und ob (sollte wider erwarten was festgestellt werden) ich tatsächlich dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Wie gesagt, traue ich ihr durchaus zu, dass sie danach was macht, damit es irgendwelche Ausdünstungen gibt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
5 Antworten
Die Frage ist, ob sie die Kaution einbehalten darf
Ja, bis zu 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache besteht ein grundsätzlicher Zurückbehaltungsanspruch n. § 548 I BGB.
und ob (sollte wider erwarten was festgestellt werden) ich tatsächlich dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Ja. Die VM hat n. § 536c II 1 BGB einen Schadensersatzanspruch, weil du es nicht unverzüglich angezeigt hast, dass sich nach deinem Renovierungsanstrich ein erheblicher Mangel zeigte.
Es gereicht dir zum Nachteil, das ausgesessen zu haben und damit der VM jede Chance genommen wurde, Abhilfe zu schaffen oder den Vormieter in Regress zu nehmen.
Im Übrigen gilt hier Beweislastumkehr: Nicht die VM muss bewesien, wer für die Geruchsbildung verantwortlich ist sondern du, dass es nicht deine Schuld war. Denn du schuldest Rückgabe in vertragsgemäßen Zutsnd, wie er unstreitig bei Mietbeginn bestand.
Behält die VM also die 1000 EUR ein, um das betroffene Zimmer neu zu tapezieren und sachgereht zu streichen, wirst du nicht beweisen können, dass dies ungerechtfertigt war. Und dafür braucht sie kein Gutachten, sondern Zeugenaussage, Kostenvoranschlag oder Eigenbeleg der Instandsetzungskosten.
Der Vermieter darf die Kaution einbehalten und in diesem Fall hoffentlich auch dauerhaft. Ihr wurdet schon vor Ewigkeiten gekündigt und wollt da noch ein Viertel Jahr wohnen bleiben, von daher kann ich den Vermieter voll verstehen, wenn er euch nicht wohlgesonnen ist.
Der Vermieter darf die volle Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten, falls noch versteckte Mängel auftreten, die dem Mieter zuzuordnen sind. Er darf sie also auch einbehalten, ohne dass dieses Geruchsproblem besteht/bestand.
Einen Teil der Kaution darf der Vermieter bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten, falls eine Nachzahlung zu erwarten ist. Das wäre, bei kalenderjährlichem Abrechnungszeitraum, bis zum 31.12.2020
Der Vermieter darf die Kaution für eine gewisse Zeit einbehalten (3 oder 6 Monate). Wenn ein Übergabeprotokoll angefertigt wird, lass auch den Geruch (nach Nachfragen) einfügen. Das müssen beide unterschreiben.
Denk dran, bei der Kaution müssen auch die Zinsen gezahlt werden.
Euch beiden alles Gute
meine Vermieterin kündigt jetzt schon über ihren Anwalt an, dass die Kaution € 1.000 bis zu 6 Monaten einbehalten wird, bis geprüft ist ...
Der Vermieter hat fuer die Kautionsabrechnung grundsaetzlich mehrere Monate Zeit, meist bis zu 6 Monate.
Die Sache wurde letztendlich durch ihre eigene Anwältin geklärt (die nach der Übergabe kopfschüttelnd aus der Wohnung ist). Kurze Zeit später hatte ich meine Kaution wieder. Und die alte Vermieterin eine neue Mieterin, die nach weniger wie einem Jahr auch schon wieder ausgezogen ist.
Was soll man dazu noch sagen.