Mietkaution - hat Vermieter Anspruch auf Einbehalt?

5 Antworten

Die Frage ist, ob sie die Kaution einbehalten darf

Ja, bis zu 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache besteht ein grundsätzlicher Zurückbehaltungsanspruch n. § 548 I BGB.

und ob (sollte wider erwarten was festgestellt werden) ich tatsächlich dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Ja. Die VM hat n. § 536c II 1 BGB einen Schadensersatzanspruch, weil du es nicht unverzüglich angezeigt hast, dass sich nach deinem Renovierungsanstrich ein erheblicher Mangel zeigte.

Es gereicht dir zum Nachteil, das ausgesessen zu haben und damit der VM jede Chance genommen wurde, Abhilfe zu schaffen oder den Vormieter in Regress zu nehmen.

Im Übrigen gilt hier Beweislastumkehr: Nicht die VM muss bewesien, wer für die Geruchsbildung verantwortlich ist sondern du, dass es nicht deine Schuld war. Denn du schuldest Rückgabe in vertragsgemäßen Zutsnd, wie er unstreitig bei Mietbeginn bestand.

Behält die VM also die 1000 EUR ein, um das betroffene Zimmer neu zu tapezieren und sachgereht zu streichen, wirst du nicht beweisen können, dass dies ungerechtfertigt war. Und dafür braucht sie kein Gutachten, sondern Zeugenaussage, Kostenvoranschlag oder Eigenbeleg der Instandsetzungskosten.

Der Vermieter darf die Kaution einbehalten und in diesem Fall hoffentlich auch dauerhaft. Ihr wurdet schon vor Ewigkeiten gekündigt und wollt da noch ein Viertel Jahr wohnen bleiben, von daher kann ich den Vermieter voll verstehen, wenn er euch nicht wohlgesonnen ist.

Der Vermieter darf die volle Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten, falls noch versteckte Mängel auftreten, die dem Mieter zuzuordnen sind. Er darf sie also auch einbehalten, ohne dass dieses Geruchsproblem besteht/bestand.

Einen Teil der Kaution darf der Vermieter bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten, falls eine Nachzahlung zu erwarten ist. Das wäre, bei kalenderjährlichem Abrechnungszeitraum, bis zum 31.12.2020

Der Vermieter darf die Kaution für eine gewisse Zeit einbehalten (3 oder 6 Monate). Wenn ein Übergabeprotokoll angefertigt wird, lass auch den Geruch (nach Nachfragen) einfügen. Das müssen beide unterschreiben.

Denk dran, bei der Kaution müssen auch die Zinsen gezahlt werden.

Euch beiden alles Gute

meine Vermieterin kündigt jetzt schon über ihren Anwalt an, dass die Kaution € 1.000 bis zu 6 Monaten einbehalten wird, bis geprüft ist ...

Der Vermieter hat fuer die Kautionsabrechnung grundsaetzlich mehrere Monate Zeit, meist bis zu 6 Monate.

xxdaemon210 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 01:04

Die Sache wurde letztendlich durch ihre eigene Anwältin geklärt (die nach der Übergabe kopfschüttelnd aus der Wohnung ist). Kurze Zeit später hatte ich meine Kaution wieder. Und die alte Vermieterin eine neue Mieterin, die nach weniger wie einem Jahr auch schon wieder ausgezogen ist.

Was soll man dazu noch sagen.