Darf Mietkaution einbehalten werden Studentenwohnheim UniApart?
Hallo zusammen,
es gibt im Internet viele Fälle, aber meinen Fall habe ich so in der Form nicht gefunden.
Folgendes Problem:
Ich habe in einem Studentenwohnheim gewohnt. Ich bin am 31.12.2019 ausgezogen. Das Studentenwohnheim hat eine komplette Kosten Flatrate, es gibt also keine Nebenkostenabrechnung die es rechtfertigen würde die Kaution einzubehalten.
Des Weiteren gab es bei Ein- und Auszug ein Übergabe Protokoll. Bei der Übergabe wurde das komplette Apartment gründlichst geprüft. Es wurden fast keine Mängel festgestellt, außer, dass mein Fenster Plissee ein paar Punkte hatte. Zur Anmeldung: ein Fenster Plissee gibt es im Internet für 20-50 Euro. Weitere Mängel gab es keine. Dies wurde auch schriftlich bestätigt. Es ist also auch nicht zu erwarten, dass weitere Mängel nachgereicht werden, weil die Nachmieterin direkt nach mir eingezogen ist. Also auch hier kann es keine Nachträgliche Beantragungen geben, welche es rechtfertigen würden, die Kaution einzubehalten.
Nun zu meiner Frage: Darf eine Kaution in Höhe von 560 Euro einbehalten werden, weil ein Fenster Plissee ein paar Punkte hat?
Auch mein Angebot großzügig 100 Euro für das Plissee wurde unkommentiert gelassen.
Am Anfang hat man mir versprochen, dass ich die Kaution bekommen würde, sobald ein Kostenvoranschlag für ein neues Plissee da wäre. Ist es rechtens 560 Euro Kaution einzubehalten oder muss wenigstens ein Teil ausbezahlt werden?
LG
3 Antworten
Hier bitte unterscheiden:
Einbehalten und zurückhalten.
Was genau ist bei dir denn der Fall? Wurde dir gesagt, dass die Kaution einbehalten wird oder hält der Vermieter diese vorerst nur zurück?
Im Normalfall kann der Vermieter die Kaution bis zu einem halben Jahr zurückhalten um zu Prüfen ob noch irgendwelche Ansprüche gegen dich bestehen. In deinem Falle wäre es die kaputte/beschädigte Plissee. Hier würde es legitim sein einen Betrag zurückzuhalten der in etwa dem erwarteten Schaden entspricht. In deinem Falle würde der Vermieter also wahrscheinlich um die 100€ zurückhalten.
Den Rest deines Geldes muss er dir aber natürlich zurückzahlen. Er kann nicht einfach pauschal 560€ einbehalten.
Was mich aber wundert ist die Tatsache, dass deine Zimmer/Wohnung ja nun scheinbar bereits Vermietet wurde. Damit entfällt meines Wissens nämlich diese Frist und der Vermieter wäre verpflichtet dir den Betrag wieder auszuhändigen.
Ich würde denen ein Einschreiben schicken und eine 14 Tage Frist zur Zahlung setzen. Möchten sie hier Geld einbehalten, dann müssen sie das auch Belegen, denn nur die tatsächlichen Kosten dürfen dir in Rechnung gestellt werden.
Die AGB des Studentenheimes hast du bezüglich der Kautionsrückgabe gelesen?
Normales Vorgehen: Einfordern einer Kautionsabrechnung unter Fristsetzung. Das Plissee kann nur zum Zeitwert von der Kaution abgezogen werden, dazu müsste der Beschaffenspreis und das Alter festgestellt werden, wenn eine Reinigung nicht möglich ist.Der Vermieter hat das Recht nach allgemeiner Rechtsprechung die Kaution bis zu 6 Monate nach Mietende zurück zu halten, weil nach 6 Monaten alle Ansprüche aus Schäden verjähren.
Muss ausbezahlt werden. Einschreiben mit Fristsetzung sollte helfen.
Du forderst 460 € innerhalb 10 Tagen.
Angemessene Frist? Schließlich ist ja noch ein Schaden in Höhe von ca. 50 Euro offen.