Fenstergetriebe kaputt wer zahlt Mietwohnung?
Hallo, beim Einzug in die Wohnung wurde uns vom Vormieter gesagt, dass das Fenster leicht verzogen wäre, dies aber leicht vom Vermieter wieder eingestellt werden könnte. Außerdem sagten sie, dass es daran liegt, dass das Fenster schon recht alt ist und dies wäre dem Vermieter bekannt, dass es sich verzieht.
Jetzt wurde es arg schlimm und wir haben dem Vermieter Bescheid gesagt, dieser hat Festgestellt, dass alle Getriebe im Fenster hinüber sind. Jetzt wurden diese Ausgetauscht und wir haben eine Rechnung bekommen..
Der Vermieter möchte das wir zahlen, da wir mit dem Vormieter ja abgeklärt hätten übernommen wie gesehen..
Kann man was dagegen machen? Den Vertrag mit dem Vormieter anfechten aufgrund von Täuschung oder ähnlichen?
Mfg
4 Antworten
Mit dem Vormieter hattest du nichts abzusprechen und vor allem keine Übernahmen zu vollziehen. Dein Vertragspartner ist der Vermieter.
Ich befürchte, der Vermieter hat dem Vormieter die Herausgabe der Mietwohnung an dich überlassen ohne ihm dazu eine Vollmacht zu geben., und du hast die Mietsache übernommen guten Glaubens, dass damit die Wohnung in deinen Besitz übergegangen sei.
Damit träfe tatsächlich zu " übernommen wie gesehen ".
Somit liegt vermutlich auch kein Übergabeprotokoll als Beweismittel vor.
Nun habt ihr dem Vermieter einen Mangel an allen Fenstern gemeldet, der durch den Vermieter instand gesetzt wurde. Das ist auch seine ureigenste Aufgabe (§ 535 BGB). Den Beweis, dass ihr die Fenstergetriebe zerstört habt, bleibt der Vermieter schuldig. Daher Rechnung an den Vermieter zurück mit Widerspruch. Einwurfeinschreiben der Post benutzen!
Der Vermieter möchte das wir zahlen, da wir mit dem Vormieter ja abgeklärt hätten übernommen wie gesehen.
1. Das habt Ihr doch bestimmt nur mündlich gemacht.
2. Da ist ein Mangel der sich verschlechtert hat und solche Mängel sind vom Vermieter zu beheben.
Für Schäden die bei Einzug sind kann man nur nicht die Miete mindern, wenn man sich eine Mietminderung nicht vorbehält.
Anders wäre es auch, wenn man sich z.B. mit dem Vormieter geeinigt hätte, dass der keine Endrenovierung machen muss, weil man früher rein will. Dann müsste man selber eine Endrenovierung bei Auszug machen (sofern vertraglich vereinbart).
Hier wurde ledig ein Mangel bei Anmietung übernommen aber das bedeutet nicht, das man ihn verursacht hat oder dafür zahlen muss
Schriftlich per Einwurfeinschreiben, dass die Rechnung zurückgewiesen wird aufgrund fehlender Rechtslage und den Schaden nicht verursacht habt.
Für solche Getriebeschäden am Schneckengewinde eines Fesnsters, der rein äußerlich dem Umfange nach überhaupt nicht erkennbar ist und die der Mieter nicht grob fahrlässig verursacht hat, haftet der Vermieter, zumal in Ihrem geschilderten Fall, bei dem die Vormieter den Vorschaden bestätigen können.
Der Vermieter möchte das wir zahlen, da wir mit dem Vormieter ja abgeklärt hätten übernommen wie gesehen..
Nix da! Dafür ist der Vermieter zuständig.
Von wem habt ihr die Rechnung bekommen? Vom Fenstermonteur oder vom Vermieter? Egal. Reich sie zurück an den Vermieter oder weiter an ihn.
Dann gebt sie ihm zurück mit Hinweis darauf, dass ihr für Reparaturen am Fenster für nachweislich beim Einzug schon vorhandene Schäden nicht zuständig seid.
Trotz übernommen wie gesehen? :)
@nicooos: Übernommen wie gesehen gilt nicht überall.
Gibt es einen Defekt, der durch eine Reparatur zu beheben ist, darf man als Nachmieter selbstverständlich davon ausgehen, dass dieser behoben wird.
Hat ein Fenster nur eine Scheibe, kann man nicht zwei verlangen. Ist es aber eine mindestens Doppelverglasung und ist eine Scheibe davon zerbrochen, darf man davon ausgehen, dass dieser Schaden auch kurzfristig repariert wird.
Sind in einer Wohnung alle Holzfensterrahmen so verzogen, dass sie nicht mehr dicht schließen und läßt sich das nicht durch entsprechende Dichtungsgummi beheben, ist das ein Zustand und kein Schaden. Der Zustand muss nicht beseitigt werden.
Ist bei einem Fenster der Griff abgebrochen, sodass man es nicht mehr öffnen kann, darf man doch als Mieter selbstverständlich davon ausgehen, dass der Griff ausgetauscht wird, damit die von Anfang an vorgesehene Funktion - Öffnen zum Lüften oder Putzen - auch wieder hergestellt wird.
Ich denke, man erkennt den Unterschied.
Vom Vermieter.