Schäden am Laminat(falsch verlegt?) Kaution?
Hallo,
derzeit bewohne ich eine Wohnung für ein Praktikum. Ich habe hier 14 Wochen gewohnt, also nicht allzu lange. In meinem Zimmer liegt ein (anscheinend! - ich bin mir da sehr unsicher) neu verlegter Lamitnat Fußboden.
Der Boden hier in der Wohnung ist ziemlich krumm und schief, und das Laminat eher dürftig darüber gelegt. Jetzt ist, soweit ich das erkennen kann ein Brett hochgerutscht. Dort wo das Brett hochgerutscht ist, guckt, das Laminat hervor und eine Kante ist sichtbar. Zusätzlich ist an der Kante eine Beule.
Was ich absolut nicht weiß, ob dieser Mangel durch mich entstanden ist. Ich habe es erst bemerkt, als ich mein Bett abgebaut habe und jetzt graut es mir natürlich vor der Abnahme. Fakt ist: Das Laminat ist mit SIlikon so verklebt, dass es quasi mal in der Luft gehangen hat, ist also nach allen Regeln der Kust bescheiden verlegt worden!
Kurz zusammengefasst sind meine Probleme. 1. Schaden am Laminat 2. Keine Ahnung, ob ich dafür verantwortlich bin.
Ein richtiges Übergabe Protokoll gab es nicht. Ich habe in aller Eile ein paar Mängel, die mir als erstes ins Auge gestochen sind, hinten auf den Mietvertrag geschrieben... allerdings ist das zimmer sehr alt und es gibt quasi überall Mängel; sprich: Mit allen könnte ich Seiten füllen. Der Boden ist mir damals, soweit ich mich erinnere, nicht aufgefallen.
Was mache ich jetzt, wenn meine Vermieterin den Schaden von mir erstattet haben möchte? Wäre das Laminat korrekt verlegt worden, wäre es nie zu dem Schaden gekommen - ganz davon abgesehen, ob ich es jetzt war oder nicht! Wie steht es, um die Beweispflicht? Muss ich beweisen, dass ich es nicht war?
4 Antworten
Wie steht es, um die Beweispflicht? Muss ich beweisen, dass ich es nicht war?
Zu den Grundsätzen der Beweislast in Schadensfällen:
Der BGH hat für die Frage wer was im Mietverhältnis beweisen muss, die folgenden Grundsätze entwickelt, die durchgängig von der Rechtsprechung angewendet werden: 1. Die Darlegungs- und Beweislast für einen Mangel der Mietsache und das Verschulden des Vermieters ist nach den beiderseitigen Verantwortungsbereichen verteilt. Der Vermieter muß darlegen und beweisen, dass die Ursache des Mangels nicht aus seinem Pflichten- und Verantwortungsbereich stammt, sondern aus dem Herrschafts- und Obhutsbereich des Mieters. Hat er diesen Beweis geführt, muß der Mieter nachweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat (z.B. BGH, Urteil vom 15. März 2000 - XII ZR 81/97). 2. Behauptet der Mieter, die Mietsache sei nach Reparaturversuchen des Vermieters immer noch mangelhaft, so trägt der Vermieter die Beweislast für den Erfolg seiner Mängelbeseitigungsmaßnahmen. BGH 12. Zivilsenat, Urteil vom 1. März 2000, Az: XII ZR 272/97 Quelle : NJW 2000, 2344-2346.
Weitere nützliche Infos unter:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reparaturen.htm
Ich habe in aller Eile ein paar Mängel, die mir als erstes ins Auge gestochen sind, hinten auf den Mietvertrag geschrieben...
Was man auf einen Mietvertrag gekritzelt hat, ist ohne Bedeutung wenn es keine Zeugen gibt oder der Vermieter das nicht unterschrieben hat. Es ist lediglich eine Notiz.
MfG
Johnny
Man sollte zu einen Protokoll bei Einzug, auch jeweilige Beweis-Fotos machen (Besagter Laminat-Boden kann ja zum Einzug so und so aussehen, und zum Auzug, dann z.B noch extremer) Am besten macht man die Fotos mit einer weiteren Person, im besten Falle einen Anwalt/in, da bist du immer auf der sicheren Seite. Klar, dies ist alles etwas aufwendig, und im Falle einer anwaltlischen Anwesenheit auch ein gewisser Kosten-Punkt, ABER, es kann im Zweifelsfall beim Auszug, eine Menge Geld + Ärger sparen. In deinen Fall denke ich, wenn der Mangel nicht aufgelistet, und auch nicht auf einen Foto einsehbar ist, dass du (Wenn der Vermieter/in so jemand ist) das bezahlen musst,
Mache Dir doch keinen Kopf. Genau für solche Fälle leistet sich doch ein Mieter (ggf. über die Eltern oder den Partner) eine private Haftpflichtversicherung. Binde diese ein und die Vermieterin mögen den Schaden dort gerichtsfest belegen und dann wird man schauen, ob die Euronen kommen oder eben nicht. Alles eigentlich ganz einfach. Viel Glück.
Wenn Du kein Übergabeprotokoll beim Einzug gemacht hast, ist das kein großes Problem. Sag' einfach "das war schon so". Der Vermieter muss dann erstmal beweisen, daß dem nicht so ist. Argumentiere freundlich mit dem Vermieter bei der Übergabe "schau'n sie mal, so, wie das Laminat verlegt wurde, konnte das doch gar nicht lange halten".