Untermietvertrag geschlossen ohne Erlaubnis des Vermieters. Ist der Vertrag Rechtsgültig?
Hallo,
Ich habe meine Wohnung zum 31.12.2018 gekündigt. Da ich schon seit einigen Monaten nicht mehr in der Wohnung wohne, hatte ich überlegt die Wohnung für 2 Monate zu vermieten.
Mein Vermieter hat prinzipiell nichts dagegen. Da aber das Mietverhältnis gekündigt ist, hat er mir für die 2 Monate kein Erlaubnis erteilt.
Ich bin fest davon ausgegangen, dass er mir ein Erlaubnis teilen wird und habe bereits den Untermietvertrag unterschrieben.
Bevor ich den Unterschriebenen Vertrag vom Untermieter zurück bekam, teilte ich dem Untermieter mit, dass mein Vermieter mir nicht erlaubt zu vermieten.
Der Untermieter schickte mir darauf den Unterschriebenen Vertrag per Mail zu und sagte, wir haben einen Gültigen Vertrag und er wird sich darauf berufen.
Ich habe vom Untermieter weder die Kaution, noch die Erste Miete erhalten.
Ist der Vertrag ohne Erlaubnis des Vermieters Rechtsgültig???
Über jeden Tip bin ich sehr dankbar. :(
6 Antworten
Jein.
Ein Mietvertrag ist auch ohne die Zustimmung deines Vermieters rechtsgültig. Schließlich handelt es sich um einen Vertrag zwischen dir und dem Untermieter, mit dem der Vermieter nix am Hut hat. Platzt der Vertrag wegen der fehlenden Zustimmung des Vermieters, ist das allein dein Problem.
ABER: Wenn du nachweisen kannst, dass du dem Untermieter bereits vor Erhalt des Mietvertrages mitgeteilt hast, dass der Vertrag nicht wegen der fehlenden Zustimmung zustande kommen kann, bist du raus aus der Nummer. Du bist von einem Angebot zurück getreten und das ist dein gutes Recht, solange der Vertrag nicht von beiden Seiten unterschrieben wurde.
Der Vertrag ist voll rechtswirksam. Die Wirksamkeit eines Vertrags hängt nicht davon ab, ob man die Erlaubnis hat zur Vermietung.
Mein Vermieter hat prinzipiell nichts dagegen. Da aber das Mietverhältnis gekündigt ist, hat er mir für die 2 Monate kein Erlaubnis erteilt.
Diesen Umstand müßte man sich genauer anschauen. Dass du davon ausgegangen bist, dass der Vermieter gegen eine Untervermietung keine Einwände hat, ist ja sicherlich nicht grundlos. Wenn du sachlich erklären kannst, dass du davon ausgehen konntest, die Erlaubnis zu bekommen, dann kann das für dich positiv sein. Dies jetzt aber bitte nicht als Bewertung meinerseits zu verstehen, sondern nur als Hinweis, ich kenne ja die Umstände nicht.
Da ich schon seit einigen Monaten nicht mehr in der Wohnung wohne, hatte ich überlegt die Wohnung für 2 Monate zu vermieten.
Es kann möglich sein, dass du ein berechtigten Interesse geltend machen kannst, welches sich in der wirtschaftlichen Belastung wegen doppelter Miete begründen lässt. Diese Möglichkeit des berechtigten Interesses gibt es aber nur, wenn du nicht die ganze Wohnung vermietest, sondern nur einen Teil davon.
Ich bin fest davon ausgegangen, dass er mir ein Erlaubnis teilen wird und habe bereits den Untermietvertrag unterschrieben.
Einen Vertrag unterschreiben sollte man wirklich nur, wenn man die Erlaubnis 100% sicher hat. Diese muss nicht zwingend schriftlich gegeben sein, ist aber oftmals sinnvoll als Nachweis.
und sagte, wir haben einen Gültigen Vertrag und er wird sich darauf berufen.
Das kann dein Mieter tatsächlich, und wenn du dich nicht an den Vertrag halten kannst, dann kann er Schadenersatzansprüche gegen dich geltend machen. Es wären daher wie oben beschrieben die genaueren Umstände der Genehmigung zu prüfen. Wende dich im Zweifel an einen Anwalt.
War der Vertrag schon von dir unterschrieben als Du ihn dem "Untermieter" zugeschickt hast?
Wenn Du den von dir unterschriebenen Vertrag dem Mieter zugeschickt hast und der Mieter den unterschriebt, ist der Vertrag wirksam.
Das dein VM dir die Untervermietung untersagt hat tut nichts zur Sache.
So am Rande und vielleicht nicht ganz unwichtig, dein Mieter hat doch mit dir gemeinsam die Wohnung besichtigt?
Eieiei.
Grundsätzlich erstmal, JA!
Aber was will er tun, wenn du ihm die Wohnung nicht übergibst?
Klagen? Wohl sicher nicht. Zumindest hoffentlich
man weiss es nicht. Er lässt null mit sich reden.
Wenn du den Untermietvertrag für den Zeitraum bis zum 31.12. befristet hast ... ist er vollumfänglich gültig. Ob & inwieweit dein VM überhaupt zur Verweigerung der Erlaubnis berechtigt ist ... ganz anderes Blatt. Hier sollte dein Interesse an einer Kostenreduktion bei weitem überwiegen.
Wenn der VM sich auf richtig stur stellen sollte ... soll er dir doch kündigen, andere Mittel hat er nämlich nicht! ... Uuuups hast du ja schon :-).
Also eigentlich alles in trockenen Tüchern.
Vielen Dank für die Antworten.
Wenn ich Ihm die Wohnung überlasse und der Vermieter kontrolliert das, dann kann er mich ebenfalls verklagen.
Dazu muss ich sagen, ich wollte eine Vollmöblierte Wohnung vermieten. Ich kann verstehen, dass der Untermieter Sauer ist und eine bleibe braucht. Ich weiss Ehrlich gesagt nicht ob ich Ihm meine Wohnung inkl. Möbel anvertrauen sollte.
Eher nicht in trockenen Tüchern.
Also, ich habe gestern den unterschriebenen Vertrag dem Untermieter geschickt. Heute bekam ich dann die Nachricht von meinem Vermieter, dass eine Untervermietung laut Vertrag untersagt ist. Somit stimmt er einer Untervermietung nicht zu.
Dies habe ich dann dem Untermieter mitgeteilt. Seine Antwort war, Wir haben einen Rechtsgültigen Vertrag. 10 Min später kam der unterschriebene Vertrag.