Kann der Vermieter uns anklagen wegen Löcher in den Fenster - Plissees?
Hallo, wir haben vor einem Jahr mit der mündlichen Erlaubnis des Vermieters in den Kunststofffenstern in unserer Mietwohnung Löcher für Plissees gebohrt. Wir müssen nun wegen Eigenbedarf ausziehen und haben mit dem Vermieter mittlerweile ein sehr schlechtes Verhältnis. Wir mussten keine Kaution bezahlen und es gab kein Einzugsprotokoll. Kann er uns verklagen und gewinnen wegen den Löchern? Die Plissees wollen wir mitnehmen, da sie maßangefertigt sind und ca. 400 € gekostet haben. Er will sie uns nicht abkaufen (obwohl er das vor einem Jahr versprochen hatte)
9 Antworten
... und wieso wird da gebohrt?
Binde einfach ein die PH, die sich ja jeder Mieter auch aus diesen Gründen leistet.
Siehe ggf. Berliner Mieterverein:
Der Vermieter hat aus § 280 Absatz 1 BGB einen
Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung der Kunststofffenster durch Bohrungen.
Ein Schadenersatzanspruch setzt zunächst voraus, dass der
Vermieter beweisen kann, dass die Bohrlöcher an den Kunststofffenstern während der Mietzeit des Mieters entstanden sind.
Gelingt ihm das, stellt sich die Frage, ob das Anbohren der Fenster eine Pflichtverletzung darstellt. Nach dem einzigen veröffentlichten Urteil hierzu (AG Spandau vom 26.10.2007 - 3b C 715/06 -) ist diese Frage zu bejahen.
Nach Entscheidung des Gerichts stellt das Anbohren der
Kunststofffenster ohne die Einwilligung des Vermieters eine
Pflichtverletzung dar. Auch für einen Laien sei es klar zu erkennen, dass die Substanz der Fenster hierdurch dauerhaft beschädigt werde und die Bohrlöcher beim Auszug nicht ohne Weiteres verschlossen werden können.
In dem Prozess hatte der gerichtliche Sachverständige
dargestellt, dass ein Verschließen der Löcher durch ein
Kunststoffgranulat im Schweißverfahren und mit anschließendem Schleifen zwar möglich sei, hierdurch aber eine nachhaltige Reparatur im Hinblick auf mögliche Verfärbungen nicht erreicht werde.
Deshalb könne der Vermieter als Schaden die Kosten für
einen Austausch der Fenster geltend machen. Der Vermieter müsse sich auch keinen Abzug "neu für alt" entgegenhalten lassen, denn Kunststofffenster unterlägen keinem gravierenden Verschleiß.
Frank Maciejewski, Sprecher beim Berliner Mieterverein
Der Vermieter hat aus § 280 Absatz 1 BGB einen
Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung der Kunststofffenster durch Bohrungen.
Das weiß dieser doch mit Sicherheit. Wie kann er dann jungen, unerfahrenen Mietern auf deren Anfrage "erlauben", Löcher dahinein zu bohren?
Anklagen nicht, denn es ist keine Straftat, was ihr da begangen habt.
Verklagen ja, wenn ihr nicht bereit seid, den Schaden, den ihr angerichtet habt, zu ersetzen.
Selbst, wenn ihr die mündliche Erlaubnis hattet, die Plissees mit Schrauben zu befestigen, heißt das noch lange nicht, dass ihr die Fenster nun ohne Plissees aber mit Löchern zurück lassen könnt.
Nun gibt es für die Beseitigung der Schäden drei Möglichkeiten:
1. Neue Fenster
2. Verschließen der Löcher durch einen Fachmann
3. Plissees dort lassen. Das sie maßgeschneidert sind, werdet ihr sie kaum woanders verwenden können, Was macht ihr dann damit?
Falls der Vermieter neue Fenster verlangt, würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Jeder Richter sieht ein, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss und dass es wegen der Löcher, die man auch gut verschließen kann, keine neuen Fenster gibt. Jedenfalls nicht ohne hohe Abschläge.
Lasst einen Fensterbauer kommen (Eurer Wahl), der Euch erklärt, wie man die Löcher am besten möglichst wenig sichtbar verschließen kann. Vielleicht kann er auch an einem Fenster die Löcher zu machen, damit das dann dem Vermieter als Lösungsmöglichkeit vorstellen kann. Lasst Euch von diesem ein Angebot für alle betroffenen Fenster machen.
Falls die Arbeit vom Vermieter akzeptiert wird und die Kosten der Maßnahme annähernd so hoch sind, wie der Wert der Plissees oder sogar deutlich darüber liegen, könnt ihr dem Vermieter auch anbieten, dass ihr die Plissees dort läßt.
Ist der Vermieter mit der Arbeit des Fachmanns nicht zufrieden, soll er selber einen Vorschlag machen. Wenn sein Vorschlag nur lautet, neue Fenster, dann s. o.
Findet er selbst eine bessere Maßnahme zur Reparatur, die jedoch deutlich teurer ist, als das, was Euer Fachmann vorschlägt, müßte er auch belegen, dass diese Maßnahmen auch deutlich besser sind, als das, was ihr vor habt.
Dann könnte er gerichtlich auch das bestimmt leichter durchsetzen, als den Wunsch nach Austausch der Fenster.
Bevor ihr also selbst einen Fachmann beauftragt, solltet ihr mit dem Vermieter endgültig ausmachen, ob er das akzeptiert oder nicht, denn sonst zahlt ihr am Ende doppelt.
Keinesfalls solltet ihr selbst Hand anlegen, bzw. nur dann, wenn ihr was vorschlagen und machen könnt, womit der Vermieter einverstanden ist.
Hallo - ich würde mit ihm ab sofort freundlich aber schriftlich verkehren und davon Kopien abheften, falls es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen sollte, was ich nicht so vermute.
Auch mündliche Absprachen sind in Deutschland Verträge, die rechtsgültig sind.
Jemand, der weder ein Einzugsprotokoll festhält (würde in den Mietvertrag gehören) noch eine Kaution vereinbart, kommt schon mal ein bisschen "unkonventionell" rüber.
Wie gesagt, schreib ihm einen netten Brief in dem du die Zahlung leider ablehnen musst und dir erlaubst, ihn an Eure anderslautende Vereinbarung zu erinnern. Da kommt nichts mehr, würde ich sagen. Seht zu, dass ihr da möglichst schnell rauskommt und macht die Wände schön weiß (kommt immer gut an).
Mir scheint, dieser Vermieter ist eine "Marke". Erst alles durchwinken (Kaution erlassen...?), um zahlende Mieter reinzubekommen und beim Auszug Absprachen leugnen...aber ich glaube, weiter wird er nicht gehen. Versucht es halt und wäre wohl maßlos erstaunt, wenn er tatsächlich neue Fenster finanziert bekäme.
Mir hat mal ein potentieller Vermieter "angeboten", ich soll ihm doch gleich die Miete für zwei Jahre geben, dann bräuchten wir nichts mehr miteinander zu tun zu haben. Und: "Die Gesetze draußen gelten bei mir nicht"...schrullig.
... aber, seit wann gelten denn in D. Gesetze?
Wir wissen schon lange, es gilt eben nicht das Mietrecht, es gilt die herrschende Meinung. Und was dort für Entscheidungen kommen, darf oft auch gerne unter dem Buch Rechtsbeugung abgelegt werden. Beispiele aus meinem Bestand reichlich vorhanden.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man sich wehren kann und zwar mit Erfolg, dh. es gibt Stellen, wo Justizia wirklich noch mit Augenbinde und leerer Waagschale dasteht. Haben die gemerkt, dass man sich an diese gewandt hat (ja, muss man natürlich tun und kann etwas Aufwand bedeuten), machen sie gleich mal einen kleinen Schritt rückwärts.
Gäbe es diese Stellen nicht, dann wären Willkür Tür und Tor geöffnet und wir hätten bald das Faustrecht. Das ist in Deutschland nicht so.
Wenn ihr nicht beweisen könnt das ihr die Erlaubnis des Vermieters hattet Löcher in die Fenster zu bohren kann er verlangen das ihr den ursprünglichen Zustand, ohne Löcher, wiederherstellt. Die einfachste Lösung die Bohrlöcher ab zu decken sind Kunststoff Stopfen, wie für Möbel über die Bohrlöcher kleben. https://moebelmontage-kunstmann.de/Abdeckkappen-selbstklebend oder die Bohrlöcher mit weißem Heißkleber füllen, dann das überstehende mit einem scharfen Messer abschneiden oder ihm die Plissees zu überlassen. Die Fenster zu ersetzen wird auf jeden Fall teurer. Beim nächsten Vermieter die Gardienen ohne Bohren befestigen durch klemmen oder kleben.
ja und er wird damit auch höchstwahrscheinlich durchkommen
er sagt, er hat euch gar nix gestattet, ihr habt die einfach angebracht und in seine fenster gebohrt
und verlangt dafür schadensersatz
wenn ihr da keine beweise der mündlichen absprache beibringt, sieht es finster für euch aus
Das würde nicht so einfach werden. Der Vermieter müsste sich fragen lassen, warum er keine Kaution verlangt hat, das ist nämlich Gesetz in Deutschland. Jedenfalls stehen diese bemerkenswerte Großzügigkeit am Anfang und die Verkehrung ins Gegenteil am Ende in einem merkwürdigen Kontrast zueinander. Die Anfertigung der Plisses für 400 Euro ist eine Investition, die belegt, dass die Mieter sich langfristig installieren wollten - gegen die Kündigung wegen Eigenbedarfs könnten sie klagen, wodurch sich der Prozess erheblich verlängern könnte.
Wer wem was glauben würde in diesem Fall, käme es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung, darüber kann hier nur spekuliert werden. Im Ermessen des Richters, etc.
nein, es ist kein gesetz, dass du eine kaution nehmen musst
und klagen generiert gerichtskosten, wenn seine kündigung astrein ist, gewinnen sie vielleicht etwas zeit, verlieren dafür 1000-2000€
wofür, um 6 monate länger da wohnen zu können?
und der richter glaubt dem vermieter
Wieso glaubt der Richter dem Vermieter? Vor dem Gesetz sind alle gleich - sollten es zumindest sein. Andernfalls spricht man von Befangenheit.
wegen der beweislast
sie müssen beweisen, dass der vermieter das gesagt hat
er muss nicht beweisen, dass er es nicht gesagt hat
ist ziemlich easy
ansonsten gehen wir morgen vor gericht, du hattest mir gestern gesagt, dass du alles, was du hast, mir überschreiben möchtest
Ganz schön clever.
Trotzdem ist ein Richter an keine Beweislast gebunden, sondern urteilt nach Treu und Glauben, muss er auch, wenn keine schriftlichen Beweise vorliegen.
Außderdem hat der FS eine hohe Glaubwürdigkeit und ist mit Sicherheit kein Mietnomade - da habe ich schon Dokus gesehen, wie Eigentümer fassungslos in den Ruinen ihrer Wohnungen standen und nach Miete schon gar nicht mehr gefragt haben...
Das Verhältnis Mieter-Vermieter ist in die Deutschland taditionell ein gereiztes, das ist nichts Neues.
Und ich sags nochmal: wer bei Mietabschluss keine Kaution verlangt, kommt komisch rüber. Dem traut man einiges zu.
Selbst wenn es kein Einzugsprotokoll gibt?
dann müsstest du behaupten, dass die dinger bei einzug schon drin waren
dann kannst du sie nicht mitnehmen und musst eine uneidliche falschaussage machen
wird es wohl nicht wert sein
Ich glaube, du hast eine verdrehte Sichtweise - die Kaufquittungen für die Plisses, auf die einer wohl ganz scharf ist, werden sich wohl kaum im Besitz des Vermieters befinden.
Und ich würde Bilder machen vom Zustand beim Auszug.
- vom Gesamteindruck des Fensters mit Löchern in 1-2m Abstand
- als Nahaufnahme, ggf. mit Lineal daneben gehalten.
Wenn Du erst mal draußen bist, dann ist es mit Beweissicherung schlecht! Er könnte, wenn er denn meint er kann sich neue Fenster bezahlen lassen, da noch in den Löchern rumfrickeln, und behaupten, Ihr hättet das so hinterlassen. Im Übergabeprotokoll wird ja nur stehen "Löcher in Fenster".
Ein Schreiner oder Fensterbauer hat idR Reparaturkits, die können Löcher ganz gut und schnell zumachen. Das teuerste wird die An- und Abfahrt sein. Arbeitszeit 15 Min.