Darf der Vermieter die Kaution kürzen, obwohl schon ein neuer Mieter in der Wohnung wohnt?

10 Antworten

"....eine wirkliche Übergabe gab es nicht, da die Vermieterin nicht anzutreffen war."

Das ist des Pudels Kern. Ein unorthodoxe Methode um aus dem Mietvertrag auszuscheiden. Der Freund hat die Wohnung ohne beweisbare Herausgabe der Mietsache an den Vermieter verlassen. > Fehler des Mieters.

Der Vermieter kommt irgendwann nach Mietende, obwohl er wusste, dass der MV beendet wurde, und besichtigt die ehemalige Mietwohnung. Siehe da, er hat einen Schlüssel - woher wohl? Nun meint er festzustellen, dass die Wohnung nicht "besenrein" sei. Beweise für diese Feststellung? Der Vermieter beauftragt flugs eine Putzfirma mit der Reinigung und beseitigt die Beweise. So könnte er es behaupten. Er informiert den ehemaligen Mieter (da hat er die Adresse des Mieters nachweislich) über den Abzug der Reinigungskosten von der Kaution. Er gibt dem Mieter nicht die Möglichkeit die (angeblichen) Mängel zu beseitigen. > Schwerer Fehler des Vermieters.

Spekulation, die Wohnung sei wieder vermietet, sind nun unbeachtlich, weil der Mieter sein Mängel nicht selbst beheben konnte.

Die Kaution darf nicht gekürzt werden.

Sollte die Wohnung tatsächlich wieder vermietet sein, dann ist die Kaution unverzüglich abzurechnen. Dazu muss der Vermieter unter Fristsetzung aufgefordert werden.

Ganz nebenbei: Ein gültiger Mietvertrag hängt nicht von der Anmeldung des Mieters in der Kommune ab. Auch mündliche MV sind wirksam, wenn die Wohnung in Besitz genommen und Miete nachweislich bezahlt wurde.





malennachzahlen 
Beitragsersteller
 05.09.2017, 12:58

Es wurden Fotos gemacht, als wir die Wohnung verlassen haben. Ein Video wurde erstellt, welches zeigt, dass der Schlüssel, wie besprochen, in den Briefkasten eingeworfen wurde.

Es wurden sowohl Fotos von uns gemacht, als auch von der Vermieterin. Dazwischen liegen höchtens eine Woche. Die Bilder sind ja mit Zeit und Datum versehen. Die Vermieterin hat ihm angeboten, die Wohnung nochmal zu reinigen, jedoch ist es seinerseits zeitlich nicht einrichtbar, da er ganztags arbeiten muss.

Wo finde ich diese Regelung? Finde ich passende Passagen im Mietgesetz/Mietrecht?

Sollte die Wohnung tatsächlich wieder vermietet sein, dann ist die
Kaution unverzüglich abzurechnen. Dazu muss der Vermieter unter
Fristsetzung aufgefordert werden

Gerhart  06.09.2017, 08:12
@malennachzahlen

Das ist keine Regelung. Der Gesetzgeber erklärt, dass die Kaution abzurechnen sei, wenn es erkennbar keinen Bedarf für eine Sicherheitsleistung des Mieters nach Mietende mehr gibt. Aber- der Vermieter kann bis zu 6 Monaten nach Mietende nach Auffinden von verdeckten Mängeln in der Mietsache auf die Kaution zurückgreifen. Wenn kurz nach Auszug die Mietsache durch einen nachfolgenden Mieter genutzt wird, dann kann bei eindeutigem Verschulden eines Mangels des Vormieters die Kaution noch in Anspruch genommen werden. Die Beweiskraft ist allerdings fragwürdig, je länger der Nachmieter die Mietsache bereits nutzt.

imager761  09.09.2017, 06:52
@Gerhart

Tatsächlich dar die Vermieterin aus Rechtsgrund Ersatzvornahme die Kosten der erforderlichen Reinigung von der Kaution einbehalten, wenn der Mieter dies verweigerte.

Tatsächlich darf die Kaution bis zu 6 Monsate nach Rückgabe der Wohnung einbehalten werden, erst dann wären Forderungen ausgeschlossen

Wenn die Wohnung tatsächlich in schmutzigem Zustand gewesen sein sollte, dann dürfte sie etwas von der Kaution einbehalten, um einen vermietfähigen Zustand herzustellen. Soweit zur rechtlichen Seite.

Das Problem jetzt ist aber, dass es sich nicht mehr nachweisen lässt, da die Wohnung bereits wieder vermietet ist.

Aber aus deiner Beschreibung habe ich das Gefühl, dass das vielleicht nur ein Vorwand ist, um etwas an Geld einbehalten zu können. Eventuell hat die Vermeiterin gar nichts putzen lassen in Wirklichkeit. Aus diesem Grund würde ich mir die Rechnung zu dem Putzauftrag zeigen lassen als Nachweis über die Höhe des Betrags. Ich könnte wetten, dass sie das nicht zeigen kann. Und dann erklärst du ihr, dass du aufgrund des Fehlens eines Nachweises über den Betrag mit dem Abzug nicht einverstanden bist.

malennachzahlen 
Beitragsersteller
 05.09.2017, 12:00

Und wie gesagt, die Wohnung hat vor dem Einzug defintiv schlimmer ausgesehen, als sie jetzt aussieht. Aber da es kein Protokoll bei der Übergabe gab, ist das als Argument hinfällig...

Also wir wissen es ja (noch) nicht, ob die Wohnung wieder vermietet ist oder nicht. Aber da wir die Vermieterin mittlerweile etwas kennen, sind wir uns recht sicher, dass es so ist. Sie meinte jedoch, dass sie Fotos vom vorherigen Zustand gemacht hat. Gilt das dann noch?

Das Gefühl haben wir auch. Sowohl im Bezug auf das eigentliche Geld/Kaution, als auch zum Thema Putzauftrag. Die Rechnung werden wir auch einfordern, falls es die überhaupt gibt. Kann man es denn so einfach sagen, dass man mit dem Abzug der Kaution nicht zufrieden ist?

Renick  05.09.2017, 21:18
@malennachzahlen

Ja natürlich steht dir es zu, Einwände gegen den Abzug von der Kaution zu machen. Es geht ja darum, dass du durchaus erstatten möchtest, falls der Vermieterin ein Schaden entstanden ist für eine Sache, was deine Verantwortung gewesen wäre. Und in dem Zusammenhang steht es dir auch zu, die Höhe des Schadens belegt zu haben. Das ist ja eine sachliche Argumentation.

Wenn die Vermieterin Fotos gemacht haben sollte, dann lass sie dir zeigen. Sie möchte von dir Geld, also muss sie auch konkretisieren, wofür genau. Seh es mal so: Ein Richter im Prozess würde auch danach fragen, was es an Belegen gibt. Also kannst du auch danach fragen.

Was hat aus Sicht der Vermieterin nachteilig hinzu kommt ist, dass es kein Protokoll der Wohnungsübergabe gibt. Das bedeutet, im Streitfall ist sie in der Nachweispflicht, wenn etwas nicht in Ordnung war. Zu diesem Punkt habe ich aber nichts geschrieben, weil es genauer darauf ankäme, wie die Übergabe ablief. Ich meine, irgend wie musst du ja den Schlüssel zurück gegeben haben. Du andererseits hast vielleicht Zeugen, die den Zustand bei der Rückgabe bestätigen können. Alles Details, die wir hier nicht erschöpfend besprechen können.

Was hat deine Kaution damit zu tun das die Wohnung wider neu vermietet ist? Nichts!

Ob die Vermieterin berechtigt ist die Kaution oder einen Teil einzubehalten weil die Wohnung nicht sauber (genug) war kann man aus der Ferne nicht sagen.

Sie kann sie aber noch für andres einbehalten bzw. verwenden. Zum Beispiel Betriebskostennachzahlungen oder Mietrückstände.

Bis 6 Monate nach Mietende darf sie die Kaution zunächst einbehalten um zu prüfen ob sie noch Ansprüche hat.

malennachzahlen 
Beitragsersteller
 05.09.2017, 11:42

Nunja, sie würde die Wohnung dann ja als "bezugsfertig" bezeichnen. Ansonsten würde man sie ja nicht neu vermieten. Zumal sie dann zwei Kautionen hätte.. Das gibt doch keinen Sinn oder?

Die "Rückstände", die in der Wohnung vorzufinden sind, waren da auch schon seit dem Einzug bzw zuvor.

anitari  05.09.2017, 12:46
@malennachzahlen

Zumal sie dann zwei Kautionen hätte.. Das gibt doch keinen Sinn oder?

Deine Kaution ist für Ansprüche der Vermieterin die sie noch an dich hat.

Die andere Für Ansprüche die sie an den neuen Mieter nach Ende dessen Mietvertrages hat.

Heizß die eine Kaution hat mit der anderen nichts zu tun.

Die "Rückstände", die in der Wohnung vorzufinden sind, waren da auch schon seit dem Einzug bzw zuvor.

Ich schrieb Mietrückstände. Auch Mietschulden genannt.

malennachzahlen 
Beitragsersteller
 05.09.2017, 13:00
@anitari

Aber die Mietrückstände sind logisch. Es war zB auch ein Schloss verbaut, dass nicht zu 100% funktioniert hat und sich der Schlüssel somit mit der Zeit etwas verbogen hat. Gehört das nun auch den Mietrückständen an?

DarthMario72  05.09.2017, 15:03
@malennachzahlen

Gehört das nun auch den Mietrückständen an

Mit Mietrückständen meint man Mietschulden.

Bienenbuettel  05.09.2017, 18:01
@malennachzahlen

Nunja, sie würde die Wohnung dann ja als "bezugsfertig" bezeichnen.

 

So gesehen dürfte man erst einen Nachmieter suchen, wenn die Wohnung besenreich übergeben wurde? Das ist natürlich unsinnig.

Das lässt sich aus der Ferne nicht sagen, 

Deswegen schreibt man eigentlich immer ein Übergabeprotokoll. Sie darf die Kaution erstmal noch einbehalten, bis zu 6 Monate.

Sollte sie euch dann nicht alles auszahlen, weil ihr angeblich Schäden verursacht habt, es nicht sauber genug war oder sonst was, würde ich von der Vermieterin für alles, was sie meinte von der Kaution bezahlen zu müssen eine detaillierte Rechnung verlangen.
Sollten dann noch Fragen offen sein oder Zweifel bestehen, könnt ihr euch an den Mieterschutzbund wenden. Das könnt ihr theoretisch auch jetzt schon tun, um eine fachliche Beratung zu bekommen.

Bibiblubb  06.09.2017, 17:20

Dann wohnst du vielleicht einfach in der falschen Stadt oder bist im falschen Bund. Der bei uns ist jedenfalls sehr zu empfehlen. Die Jahresgebühr beträgt allerdings auch das doppelte bis dreifache von dem, was man woanders zahlt, vielleicht hängt das zusammen...

malennachzahlen 
Beitragsersteller
 05.09.2017, 11:56

Da die Wohnung nicht angemeldet ist, gibt es auch keinen offiziellen Mietvertrag. Das mit den Rechnunge haben wir schon mal gelesen und ihr gesagt. Denke aber nicht, dass sie das wirklich ernst nimmt..

Vielen Dank für den Tipp mit dem Mieterschutzverbund, das werde ich auf jeden Fall weitergeben!

DerHans  06.09.2017, 12:55
@malennachzahlen

Da dein Freund eindeutig dort gewohnt hat, und sicher auch durch Mietzahlung belegen kann, gab es einen Mietvertrag. Der muss nicht schriftlich sein.

schleudermaxe  06.09.2017, 17:04
@malennachzahlen

... so einen Bund kann man/Frau vergessen. Die kennen nicht einmal ihr eigenes Lexikon.