Darf meine Vermieterin eine Gebühr bei früherem Auszug verlangen trotz Nachmieter?
Ich habe gestern mein WG-Zimmer fristgerecht zum 30.4 hin gekündigt. Ich habe jedoch ab den 1.4 ein neues WG-Zimmer. Bisher haben wir in der WG immer selbst Nachmieter gesucht und man konnte dann auch früher ausziehen. Jedoch hat mir meine Vermieterin nun geschrieben, dass selbst wenn ich einen Nachmieter finde, der vor dem 30.4 einzieht, ich nur gegen eine Gebühr von 95€ das Mietverhältnis früher beenden kann. Jetzt wollte ich wissen, ob diese Gebühr erlaubt ist.
Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Antworten
Liebe Grüße
Chrissy
12 Antworten
Der Nachmieter, den du lieferst, muss die Vermieterin nicht annehmen, es ist ihre Entscheidung. Wenn jedoch ein neuer Mieter gefunden ist, egal ob durch dich oder durch die Vermieterin, und mit diesem ein Vertrag gemacht ist, dann darf die Vermieterin ab dem Vertragsbeginn von dir kein Geld mehr nehmen. Egal wie sie es nennt. es wäre ungerechtfertigte Bereicherung. Mit einem neuen Vertrag eines Nachmieters beendet sich dein Vertrag.
Es gibt noch keinen Nachmieter. jedoch werde ich einen suchen. Wenn die Vermieterin diesen akzeptiert will ich jedoch versuchen ohne eine Gebühr raus zukommen.
Das ist doch Käse. Solange im Mietvertrag nichts darin steht, dass der Mietvertrag vorzeitig kostenlos aufgelöst werden kann, kann die Vermieterin machen, was gesetzlich erlaubt ist. Und das ist eben Mietvertrag bis zum Mietvertragsende.
Da irrst du dich. Und zwar aus folgendem Grund. Wenn der Mietvertrag bis Ende der Laufzeit gehen würde, also dass bis dahin Miete gezahlt werden muss, dann hätte die Mieterin, also die Fragestellerin auch ein Recht, die Wohnung (bzw das WG Zimmer) bis zum Ende der Laufzeit zu beanspruchen. Das kann die Vermieterin nicht mehr leisten, wenn jemand neues drin ist. Daher ist der Vertrag dann aufgelöst. Und doppelt Miete kassieren darf sie nicht wegen unberechtigter Bereicherung.
Was sheireen mit Link geantwortet hat, ist durchaus nachvollziehbar. Auch in diesem Fall.
Vielen Dank!
Das ist erlaubt, da es sich um eine individuelle Vereinbarung handelt. Du möchtest vorzeitig aus dem Mietverhältnis, der Vermieter kann hierfür eine Gebühr/Abstandszahlung verlangen.
Schau mal hier nach: https://www.mieterbund.de/index.php?id=361
Wenn du "pünktlich" zum Ende der der 3-monatige Frist ausziehen würdest, dürfte die Vermieterin keine Gebühr verlangen.
Da du aber einen Monat vorher raus willst, kann eine Bearbeitungsgebühr verlangt werden. Das ist aber Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter. Nur sitzt die Vermieterin hier eindeutig am längeren Hebel, á la: "Sie wollen früher raus? Dann will ich das und das haben. Ansonsten stimme ich einer früheren Vertragsauflösung nicht zu." Insofern wirst du hier um das Zahlen der Gebühr nicht drum rum kommen.
Unfair, aber daran wirst du wahrscheinlich nichts ändern können.
Du kannst mit ihr aber über die Höhe verhandeln. Wie du im Link ja nachlesen kannst, sind nur Kosten zwischen 50 und 75 € (abhängig von der Miethöhe) in Ordnung.
Dem Link und was du beschreibst stimme ich zu. Ich möchte dazu jedoch anmerken, dass das nur dann gilt, wenn ein Aufhebungsvertrag gemacht wird. In dieser Auflösungsvereinbarung kann dann eine Gebühr vereinbart werden.
In meiner Antwort habe ich den Fall erklärt, wenn ohne Aufhebungsvertrag einfach nur ein ein neuer Mietvertrag mit einem anderen Mieter gemacht wurde. Das ist dann wieder eine andere Situation, denn ab dann kann die Vermieterin ja nicht mehr ihre Pflicht erfüllen, der Fragestellerin das Zimmer zu überlassen.
Den Inhalt des verlinkten Texts würde ich mal so interpretieren, dass dann ein Hinweis auf eine solche Gebühr im Mietvertrag enthalten sein müßte. Steht da was?
Unfair, aber...
Wieso unfair? Die Vermieterin verlangt nur, was ihr zusteht. Höchstens die Höhe, da kann man nochmal bohren.
Natürlich kann sie das.
Stinknormaler zivilrechtlicher Vertrag.
Du hast die freie Wahl....entweder du zahlst die Miete bis zum möglichen Kündigungstermin, oder du sparst dir die Miete und zahlst nur die 95 Euro.
Dass dich die Vermieterin frühzeitig aus dem Mietvertrag lässt ist reine Kulanz.
Kurze Frage: wie hoch ist deine Monatsmiete?
Es geht mir nicht darum, dass ich besser dran bin, wenn ich die gebühr zahle als wenn ich die Miete weiter zahlen muss. Ich würde mich daher freuen, wenn man meine Fragen besser durchlesen würde und keine Sachen schreibt, die selbstverständlich sind!
Nochmal. Es ist ein ganz normaler zivilrechtlicher Vertrag.
Das hat nix mit dem Mietvertrag zu tun.
Natürlich ist das auch erlaubt.
Ich würde mich daher freuen, wenn man meine Antworten besser durchlesen würde und keine Sachen schreibt, die selbstverständlich sind!
Sie muss deinen Nachmieter nicht akzeptieren und du müsstest dann die Miete bis zum letzten Tag zahlen, auch wenn du dort nicht mehr wohnst. In diesem Fall wäre die Gebühr wohl günstiger für dich und ein Entgegenkommen der Vermieterin.
Ist aber ein Nachmieter gefunden und der Vertrag unterzeichnet, dann bist du raus aus dem Vertrag und musst nichts mehr zahlen. Es sei denn, das mit der Gebühr ist im Vertrag so geregelt. Ansonsten wäre es in diesem Fall Quatsch, denke ich.
Ich möchte noch ergänzen, dass ich die Fragestellung so verstanden habe, dass es einen neuen Nachmieter bereits gibt. Darauf basierend ist meine Antwort gegeben. Falls es jedoch so sein sollte, dass es noch keinen Nachmieter gibt und stattdessen eine Aufhebungsvereinbarung gemacht wird, dann ist das eine andere Situation.