Kurz vor Mietvertrag abgesprungen?
Wir haben für unser WG-Zimmer einen Nachmieter gesucht und hatten auch mehrere Bewerber. Jeder durfte die Wohnung besichtigen und wir wollten die Personen damit auch erstmal kennenlernen.
Wir haben dann einem zugesagt, der auch nochmal zu 100% (via SMS) bestätigte, dass er das Zimmer nimmt. Drei Wochen später, kurz vor Vertragsunterzeichnung hat er uns abgesagt.
Nun stehen wir ohne Nachmieter da und müssten erstmal dir Wohnung selber tragen. Dabei hatten wir sehr viele Bewerber, die nun aber auch etwas anderes gefunden haben.
Besteht unsererseits da jetzt irgendein Anspruch?
7 Antworten
Wir haben dann einem zugesagt, der auch nochmal zu 100% (via SMS) bestätigte, dass er das Zimmer nimmt. Drei Wochen später, kurz vor Vertragsunterzeichnung hat er uns abgesagt.
Zulässigerweise: Da offensichtlich ein schriftlicher Mietvertrag vereinbart wurde, durfte der Mietinteressent sogar noch im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnug absagen :-)
Da hätte man den Mietvertrag eben nach dessen SMS-Zusage zur Unterschrift zuschicken müssen - außerhalb einer Annahmefrist gem. § 147 II BGB wäre euer Angebot erloschen und man hätte sich dann den anderen Interessenten zuwenden dürfen :-).
G imager761
Auch ein mündlicher Mietvertrag ist ein gültiger Mietvertrag und zieht eine 3-monatige Kündigungsfrist nach sich, soweit es sich um ein nicht möbliertes Zimmer hndelt.
https://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/form-des-mietvertrages/muendlicher-mietvertrag.html
Zustandekommen des mündlichen MietvertragesUnter welchen Voraussetzungen ein Mietvertrag mündlich rechtswirksam geschlossen werden kann, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff BGB.
Danach muss Einigkeit zwischen den Vertragsparteien herrschen, ein Vertragsverhältnis miteinander eingehen zu wollen. Ferner müssen sie sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sein. Bei einem Mietverhältnis sind dies insbesondere die genaue Bezeichnung des Mietobjekts, der Miethöhe sowie des Vertragsbeginns.
Der Vertrag kommt zustande, wenn eine Partei das (Mietvertrags-) Angebot der anderen annimmt. Wirksam wird der mündliche Vertrag somit im Zeitpunkt der Annahmeerklärung.
Wir haben dann einem zugesagt, der auch nochmal zu 100% (via SMS) bestätigte, dass er das Zimmer nimmt.
Noch einmal: Wenn bei den Verhandlungen eine Schriftform des Mietvertrages vereinbart ist, kommt der nicht durch andere Annahmeerklärungen als eine Vertragsunterschrift zustande.
Ich wage zu bezweifeln, dass alle vertragsrelevanten Details bei der Besichtigung bereits abschliessend geklärt wurden.
Die Aussage, man "würde das Zimmer 100%ig nehmen", ist vielmehr lediglich vorbehaltlich der weiteren noch zu klärenden Vertragdetails wie Kautionshöhe, Betriebskosten, Nebenkosten, Schönheitsreparaturklauseln, Nutzung der Gemeinschftsräume, Kleinreparturklausel, Kündigungsverzicht, Treppenhausdienst, Gartenpflege etc. zu sehen.
Hier ist gar kein Mietvertrag entstanden.
Besteht unsererseits da jetzt irgendein Anspruch?
Nein, es wurde lediglich bekundet einen Mietvertrag abzuschließen.
Der mögliche Mieter hat zwar zugesagt die Wohnung nehmen zu wollen aber Ihr habt ihm keinen Mietvertrag geschickt den er dann hätte unterzeichnen können.
Die sms ist also nicht relevant.
So sollte man vorgehen:
Man vereinbart Besichtigungstermine und wenn es dann passt vereinbart an eine Termin zum Unterschreiben des Mietvertrages oder man schickt sie dem möglichen Mieter zur Unterschrift und bittet ihn/sie die Mietverträge zurückzuschicken.
Erst dann unterschreibt man als Vermieter die Mietverträge und schickt dann ein Exemplar dem neuen Mieter.
Nein. Es ist kein Mietvertrag entstanden. Ihr habt ein Angebot gemacht. Das wurde schlichtweg abgelehnt. Es war von Anfang an klar, dass ein schriftlicher Mietvertrag gemacht werden sollte. Insofern ist also kein Mietvertrag entstanden, der dich zu Schadensersatzforderungen berechtigt.
Ob eine sms letztendlich vor Gericht Bestand hätte, wage ich zu bezweifeln. Du kannst nicht nachweisen, dass er diese auch geschrieben hat. Theroretisch kann er auch behaupten, seine Ex hätte die geschrieben, weil sie ihn aus der Wohnung haben will. (Oder so ähnlich) Beweise ihm das Gegenteil. Das kannst du nicht.
Stelle das Zimmer bei e-bay-Kleinanzeigen rein. Kostet nichts und du findest schnell einen Nachmieter.
Es ist kein Mietvertrag entstanden. Ihr habt ein Angebot gemacht. Das wurde schlichtweg abgelehnt.
Nein, es wurde ausdrücklich angenommen. Die Krux ist nur:
Es war von Anfang an klar, dass ein schriftlicher Mietvertrag gemacht werden sollte.
Und der kommt eben nur durch Vertragsunterschriften beider Parteien zustande und Verhandlungen über den MV dürfen bis dahin jederzeit unschädlich beendet werden.
Insofern kommt es überhaupt nicht darauf an,
Ob eine sms letztendlich vor Gericht Bestand hätte, wage ich zu bezweifeln. Du kannst nicht nachweisen, dass er diese auch geschrieben hat.
Selbst bei Vertragsunterzeichnung dürfte der Interessent von seiner Absicht unschädlich zurücktreten, etwa wenn überraschende Vertragsinhalte der nunmehr entgegenstehen.
Du wirst schnell neue Mieter finden.
Lesen hilft: "... kurz vor Vertragsunterzeichnung hat er uns abgesagt" beschreibt Abrede eines schriftlichen MV - und der kommt eben nur durch Vertragsunterschriften beider Parteien zustande.