WG Zimmer nur gegen Ablöse?
Hallo zusammen.
Unsere Mitbewohnerin zieht recht kurzfristig (innerhalb eines Monats) aus und stellt zudem die Bedingung, dass der Nachmieter (den wir suchen) ihr (hässliches) selbst gebasteltes Hochbett übernimmt. Für 400 Euro! Klar dass das viele abschreckt...
Die Frage ist nun: Darf sie mit ihrer Forderung unsere Auswahl beschränken? Immerhin müssen wir ja nachher mit der neuen Person leben. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es hierzu?
Vielen Dank für Eure Ratschläge!
13 Antworten
Irgendwie sind bei euch die Zusammenhänge etwas anders als normal.
Unsere Mitbewohnerin zieht recht kurzfristig (innerhalb eines Monats)
Ist es durch ihren Mietvertrag überhaupt möglich so kurzfristig auszuziehen?
Bedingung, dass der Nachmieter (den wir suchen)
Warum müsst ihr den Nachmieter suchen?
Also normal läuft es doch so:
Ich miete ein Zimmer oder eine Wohnung. Im Mietvertrag steht eine Mietdauer z.B. 1 Jahr. und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Will ich vorher ausziehen, z.B. nach 6 Monaten, entbindet mich das nicht von meinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
- Entweder ich zahle die Miete weiter (Dazu bin ich rechtlich verpflichtet)
- Oder ich stelle einen Nachmieter, der geeignet sein muss das Mietverhältnis fortzusetzen. Vor allem die Miete zahlen zu können.
Forderungen kann eure Mitbewohnerin nur stellen wenn sie weiterhin für das Zimmer zahlt. Und natürlich auch nur wenn sie sich selbst um einen Nachmieter kümmert.
Natürlich müsst ihr nicht jeden Bewerber auch als Nachmieter akzeptieren. Gerade in einer WG ist ein harmonisches Zusammenleben ja von größter Bedeutung.
Unabhängig ob er genug Geld für die Miete hat, hier spielt doch Sympathie eine wesentliche Rolle.
Ich solltet euch das alles noch mal in Ruhe überlegen.
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So wie ich das sehe übernehmt ihr für die Kollegin einen Markler-Job, indem ihr einen Nachmieter für sie sucht.
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Ihr erledigt für sie eine Dienstleistung als Gebraucht-Möbel-Händler
Auf welcher Grundlage eigentlich?
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Entweder sie hat die Möglichkeit so früh auszuziehen weil das im Vertrag so festgehalten wurde.
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Dann hat sie beim Auszug das Zimmer so zu übergeben wie sie übernommen hat.
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Oder sie vertraglich an eine Mietzeit gebunden und hat solange auch für die Miete aufzukommen.
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Es ist euer Entgegenkommen, wenn sie einen geeigneten Nachmieter stellt und dadurch früher aus dem Mietvertrag entlassen wird.
Um es nochmal etwas zu verdeutlichen. Da ist sich die Rechtsprechung einig:
Ich miete eine Wohnung an. Bevor ich einziehe fällt mir ein, dass ich die Wohnung doch nicht will. Obwohl ich nicht einen Tag in der Wohnung gewohnt habe bin ich verpflichtet 3 Monate Miete zu zahlen, nämlich die 3 Monate in der die Kündigungsfrist läuft. Kündige ich nicht, zahle ich sogar noch länger.
Wenn sie die Miete für das Zimmer bezahlt und einen Nachmieter findet der das Designer-Bett kaufen möchte und der zu euch in die WG passt, dann ist die Sache ok?
Zahlt sie nicht mehr oder zieht einfach aus, obwohl ihr Mietvertrag noch läuft, hat sie dafür zu sorgen dass der Schrott entsorgt wird.
Je nachdem habt ihr Forderungen zu stellen.
Vielleicht kannst du mal kurz beschreiben wie die Sache vertraglich geregelt ist.
Oder gibt es gar keinen richtigen Mietvertrag?
Auf keinen Fall hat sie das Recht zu bestimmen, wen ihr als Nachmieter haben wollt oder auch nicht. Mit Auszug gehört sie nicht mal mehr zur WG-Gemeinschaft.
Und für den Verkauf ihrer Habe ist auch alleine sie zuständig.
Ich würde mich freuen, wenn du mir dazu noch ein paar Infos zukommen lassen könntest. Sowas habe ich zuvor noch nie gehört.
Aus rechtlicher Sicht brauchst du dir da scher keine Gedanken machen.
Und wenn du für de Dame Dienstleistungen erbringst, lass dich dafür bezahlen!
Lieben Gruß
Stellt eure Noch-Mitbewohnerin vor die Wahl: Entweder Bett abbauen und bein Auszug mitnehmen/entsorgen oder Wie es sich gehört, die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, solange Miete zahlen, dann das Bett abbauen und mitnehmen/entsorgen. Eine Option, bei der das Bett im Zimmer bleibt oder ihr gar abgekauft wird, gibt es nicht.
Gebt ihr einige Tage Bedenkzeit und sagt dann eurer Wunschkandidatin zu.
In Notfall könnt ihr euch an euren Vermieter wenden. (Aber davon würde ich euch, um ehrlich zu sein abraten. Es gibt nämlich viele Vermieter, die gar keine WGs wollen. Wenn er schon einer WG zustimmt, dann solltet ihr ihm den Eindruck vermitteln, dass alles stets reibungslos und ohne Probleme läuft.)
Unsere Mitbewohnerin zieht recht kurzfristig (innerhalb eines Monats) aus
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag könnte sie gar nicht allein kündigen, d.h. sie benötigt für den Vermieter die ausdrückliche Zustimmung von Euch allen.
Falls jeder WG-Mitbewohner mit dem Vermieter lediglich einen Mietvertrag über sein WG-Zimmer hat, wäre eine Kündigung von Eurer Mitbewohnerin ohne weiteres möglich.
Oder ist die Mitbewohnerin eine Untermieterin von Euch oder einem Eurer Mitwohner (Hauptmieter)?
und stellt zudem die Bedingung, dass der Nachmieter
den Nachmieter sollte der Vermieter und nicht der Vormieter/Mitbewohnerin akzeptieren. Einen gesetzlichen Anspruch, daß von seitens des Vermieters ein bestimmter Nachmieter akzeptiert werden muß, gibt es nicht.
Hochbett übernimmt. Für 400 Euro!
dazu ist kein Nachmieter gesetzlich verpflichtet. Im Gegenteil, der Vermieter kann auf die komplette Räumung der Mietsache (WG-Zimmer) bestehen.
Danke für die ausführliche Antwort. Wir stehen alle einzeln in einem gemeinsamen Mietvertrag aufgelistet. Es gibt also keinen Hauptmieter.
Und wie ist das mit der Kündigungsfrist? Üblich sind ja drei Monate. Ist das eine Ausnahme, auf die ihr euch alle geeinigt habt, dass eure Mitbewohnerin innerhalb eines Monats auszieht?
Wir stehen alle einzeln in einem gemeinsamen Mietvertrag aufgelistet.
haben sämtliche Mitmieter und der Vermieter denn der Entlassung der Mitbewohnerin aus dem Mietvertrag ausdrücklich zugestimmt?
Gibt es im Mietvertrag eine Regelung bezüglich des Mieteraustausches innerhalb der WG?
Falls nein, würden ihre vertraglichen Verpflichtungen bestehen bleiben. Ein Auszug beendet kein Mietverhältnis bzw. nicht die mietvertraglichen Verpflichtungen, wie z.B. gesamtschuldnerische Haftung, hieraus.
Das ist ja eine lustige Forderung :-) Ich weiß ja nicht, was bei euch im Vorfeld vorgefallen ist (jedenfalls vermute ich, dass es bereits Ärger gab) - aber eure Mitbewohnerin sollte froh sein, dass ihr bereit seid, so kurzfristig einen Nachmieter zu suchen. Ihr könntet ja auch auf der Einhaltung der normalen dreimonatigen Kündigungsfrist bestehen - dann müsste sie noch drei Monate lang die Miete zahlen.
Wegen des Bettes - sie kann bestenfalls hoffen, dass euer Wunsch-Nachmieter das Bett zufälligerweise haben möche und sie es nicht abzubauen braucht. Aber 400 Euro? So viel kostet doch ein nagelneues Hochbett von Ikea, wenn ich das richtig im Kopf habe? Sie soll das Ding bei Ebay-Kleinanzeigen reinstellen und hoffen, dass sie es für 200 Euro an einen Selbstabholer loswird...
der künftige nachmieter muss nicht ihr hochbett übernehmen.
sie muss es abbauen und mitnehmen. ist genauso, wie man bei einer mietwohnung sein laminat oder einabuküche mitnehmen muss
Der Nachmieter MUSS NICHTS von einem Vormieter übernehmen. Selbst wenn sie es kostenlos stehen lässt und der Nachmieter es nicht nimmt, muss SIE es auf IHRE KOSTEN entfernen.
Wow. Danke für die ausführliche Antwort!
Also es gibt keinen Hauptmieter, wir stehen alle gelistet in einem Vertrag. Dieser regelt selbstverständlich auch die Kündigungsfrist. Wir sind aber froh, dass die Dame (C.) auszieht, deshalb (und weil wir ohnehin nachher die Kandidaten auswählen) haben wir bereitwillig die Suche übernommen. Zudem glaube ich, dass wir nur seltsame Bewerber bekommen, wenn wir das Ihr überließen. ;-)
Soweit die Lage. Wir hätten uns jetzt sogar auf eine Kandidatin geeinigt, die aber (verständlich) das hässliche Bett nicht ablösen will. Jetzt hat unsere C. aber nochmals betont, dass es das Zimmer NUR MIT BETT gibt... Ich will mich gar nicht mit ihr rumstreiten, aber noch weniger, dass sie unsere Wunschkandidatin ablehnt.