Nachmieter unterschreibt Mietvertrag und springt abschließen ab, Vermieter zahlt Kaution nicht aus.
Hallo zusammen,
ich wollte vorzeitig aus meinem Mietvertrag raus und habe deshalb einen Nachmieter gesucht und gefunden. Der Vertrag ist unterschrieben und nun will der Nachmieter doch nicht einziehen (WG Zimmer), ist das einfach so möglich? Bzw. kann mein Vermieter jetzt von mir die Kaution einbehalten? Oder muss dafür der Nachmieter aufkommen? Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank für Antworten...
6 Antworten
ich wollte vorzeitig aus meinem Mietvertrag raus und habe deshalb einen Nachmieter gesucht und gefunden. Der Vertrag ist unterschrieben und nun will der Nachmieter doch nicht einziehen (WG Zimmer), ist das einfach so möglich?
Der Nachmieter muss nicht einziehen, aberber muss eine Verpflichtungen erfüllen und das bedeutet er muss Miete zahlen.
Bzw. kann mein Vermieter jetzt von mir die Kaution einbehalten?
Darf er nicht für diese Sache aber er hat ein Zurückbehaltungsrecht, bis zu 6 Monate die ganze Kation, danach das 3-5 fache einer NK-Vorauszahlung für die NK-Abrechnung.
Ab dem Tag wo der Mietvertrag zwischen dem Nachmieter und dem Vermieter zustande gekommen ist, ist Dein Vertrag beendet.
Das der Nachmieter dann nicht mehr will, ist nicht Dein Problem.
Deine Kaution darf der Vermieter bis 6 Monate einbehalten um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch an Dich hat.
Der Nachmieter hat damit absolut nichts zu tun.
Für dich ist durch die Unterschrift des Nachmieters die Sache abgeschlossen. Dein Vermieter hat sich jetzt mit dem Nachmieter auseinandersetzen und deine Kaution muß er dir auszahlen.
Verlange von deinem ehem. Vermieter deine Kaution..das einzige was er tun kann, einen gewissen Teil einbehalten, für noch anzufallende Nebenkosten.
Der Vertrag ist unterschrieben und nun will der Nachmieter doch nicht einziehen (WG Zimmer),
Wenn der Vertrag unterschrieben ist, ist er auch einzuhalten. Einfach so zurücktreten vom Mietvertrag geht nicht, den müsste man kündigen. Durch die Unterschrift des Nachmieters ist die Sache für dich erledigt.
kann mein Vermieter jetzt von mir die Kaution einbehalten?
Nicht mit dieser Begründung. Für eventuelle Nachforderungen aus den Nebenkosten kann er allerdings noch einen Teil zurückbehalten.
Oder muss dafür der Nachmieter aufkommen?
Was soll denn der Nachmieter mit deiner Kaution zu tun haben?
Ein Mietvertrag ist bindend und gültig, da ist die Tinte der Unterschrift noch nicht trocken. Aus diesem Vertrag kommt Dein Nachmieter nicht mehr raus.
Er muss zumindest für drei Monate Miete zahlen.