15. des Monats Auszug bzw. Neueinzug wer zahlt die Miete für den Rest des Monats
Wir haben unser Mietverhältnis zum Ende d.M. gekündigt ein Nachmieter ist auch in Sicht. Wir ziehen am 15. aus der Nachmieter ein. Unsere Vermieterin meinte - kein Problem - die Miete ist eh bis Monatsende bezahlt. Liege ich da falsch! Wir sind der Meinung, dass unser Mietverhältnis endet - wenn Schlüssel übergeben, Kautionsformalitäten erledigt sind, wenn Nachmieter vorhanden, zahlen wir nur bis 15. Miete - danach wohl der neue Mieter - oder sollten wir uns so täuschen.
10 Antworten
Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist ! Wenn der Nachmieter früher einzieht sollte der die 14 Tage miete bezahlen ! Der Haken ist aber das Ihr mit der Schlüsselübergabe dem Vermieter die Wohnung zu´r Verfügung gestellt habt !
In der Regel der Mieter, der bis dahin in der Wohnung wohnte. Aus Kulanzgründen machen aber die meisten Vermieter eine Hälfte für jeden draus oder akzeptieren eine Ausnahme.
Dein Problem müsste man haben!!
Du hast zum Ende des Monats gekündigt und ziehst am 15. aus nach und?
Du hast ja bis zum Ende des Monats Miete bezahlt, das hat dir doch auch der Vermieter gesagt: ....."die Miete ist eh bis Monatsende bezahlt".
_Dann gibst du auch erst am letzten Tag deine Schlüssel ab und wenn der Nachmieter am 15. schon rein will, dann macht der Vermieter das schriftlich, dass du in dem Monat nur bis 15,. bezahlst, aber dann auch die Schlüssel abgeben musst, wenn der andere da schon rein will.
Manche Vermieter lassen sich darauf ein, aber was hast du schriftlich in der Hand?
Wenn dein Vermieter weiter weg wohnt, das wäre mir egal, schon wegen der Abnahme und dem schriftlich festgehaltenen Abnahmeprotokoll. Dann muss der Vermieter halt eine Vertretung schicken, der das Abnahmeprotokoll macht und den Empfang der Schlüssel bestätigt.
der vertrag geht bis ende des monats. eine kündigung zum 15. sieht das gesetzt nicht vor. wenn du schon früher die schlüsselübergabe machst, ist das deine sache, aber du mußt es nicht. solange du miete zahlst, hast du die verfügungsgewalt.
natürlich kann man als vermieter einen nachmieter locken indem man mal eben eine halbe monatsmiete verschenkt, aber dann muß man das auch aus der eigenen tasche tun. sag oder besser schreib ganz klar, daß du entweder zum 15 übergibst und für den rest des monats nicht zahlst oder daß die übergabe erst zum letzten erfolgt.
wegen der kaution bist du ein bißchen blauäugig. die muß erst 6 monate nach auszug zurückgegeben werden, um evl. mängel beseitigen zu können. teile der kaution können zur abdeckung von nachzahlungen aus betriebskostenabrechnung bis 31.12.09 einbehalten werden, wenn die abrechnung kalenderjährlich erfolgt.
ich würde jedenfalls eine vollständige absegnung im übergabeprotokoll nebst aushändigung der kaution mit zinsen für eine vorzeitige schlüsselübergabe abhängig machen.
ja da liegst du falsch. Du mußt zahlen bis zum Vertragsende nicht bis zur Schlüsselübergabe! Du brauchst ja nicht am 15. die Schlüsselübergabe machen sondern kannst bist zum Ende des Monats dir Zeit lassen. Ihr könnt euch auch gütlich einigen. Normalerweise verzichtet man aber auf die paar Tage