15. des Monats Auszug bzw. Neueinzug wer zahlt die Miete für den Rest des Monats

10 Antworten

Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist ! Wenn der Nachmieter früher einzieht sollte der die 14 Tage miete bezahlen ! Der Haken ist aber das Ihr mit der Schlüsselübergabe dem Vermieter die Wohnung zu´r Verfügung gestellt habt !

In der Regel der Mieter, der bis dahin in der Wohnung wohnte. Aus Kulanzgründen machen aber die meisten Vermieter eine Hälfte für jeden draus oder akzeptieren eine Ausnahme.

2mario 
Beitragsersteller
 09.12.2008, 08:25

vielen dank für beide Antworten - liegen wir also richtig (Kündigungsfrist ist eingehalten) der Nachmieter teilte mit, dass sein Mietvertrag erst ab 1. beginnt. Müsste mich das interressieren? wo die Miete der 2. Monatshälfte her kommt - eigentlich nicht! oder

Oskar5  09.12.2008, 08:36
@2mario

hab meinen Kommentar gelöscht, weil Frage nicht richtig gelesen, sorry.

Mismid  09.12.2008, 08:48
@2mario

die 2. Monatshälfte mußt du zahlen!

Dein Problem müsste man haben!!

Du hast zum Ende des Monats gekündigt und ziehst am 15. aus nach und?

Du hast ja bis zum Ende des Monats Miete bezahlt, das hat dir doch auch der Vermieter gesagt: ....."die Miete ist eh bis Monatsende bezahlt".

_Dann gibst du auch erst am letzten Tag deine Schlüssel ab und wenn der Nachmieter am 15. schon rein will, dann macht der Vermieter das schriftlich, dass du in dem Monat nur bis 15,. bezahlst, aber dann auch die Schlüssel abgeben musst, wenn der andere da schon rein will.

Manche Vermieter lassen sich darauf ein, aber was hast du schriftlich in der Hand?

Wenn dein Vermieter weiter weg wohnt, das wäre mir egal, schon wegen der Abnahme und dem schriftlich festgehaltenen Abnahmeprotokoll. Dann muss der Vermieter halt eine Vertretung schicken, der das Abnahmeprotokoll macht und den Empfang der Schlüssel bestätigt.

der vertrag geht bis ende des monats. eine kündigung zum 15. sieht das gesetzt nicht vor. wenn du schon früher die schlüsselübergabe machst, ist das deine sache, aber du mußt es nicht. solange du miete zahlst, hast du die verfügungsgewalt.

natürlich kann man als vermieter einen nachmieter locken indem man mal eben eine halbe monatsmiete verschenkt, aber dann muß man das auch aus der eigenen tasche tun. sag oder besser schreib ganz klar, daß du entweder zum 15 übergibst und für den rest des monats nicht zahlst oder daß die übergabe erst zum letzten erfolgt.

wegen der kaution bist du ein bißchen blauäugig. die muß erst 6 monate nach auszug zurückgegeben werden, um evl. mängel beseitigen zu können. teile der kaution können zur abdeckung von nachzahlungen aus betriebskostenabrechnung bis 31.12.09 einbehalten werden, wenn die abrechnung kalenderjährlich erfolgt.

ich würde jedenfalls eine vollständige absegnung im übergabeprotokoll nebst aushändigung der kaution mit zinsen für eine vorzeitige schlüsselübergabe abhängig machen.

2mario 
Beitragsersteller
 09.12.2008, 09:53

Thema kaution ist schon geregelt - besichtigung erfolgte ebenfalls - wurden keine Mängel (unter Zeugen) festgestellt. BK-Abrechnung entfällt, da wir Einzel/Sonderverträge mit den Verbrauchsfirmen haben - blauäugig ist dies nicht - Nachmieter wurde vom Vermieter besorgt. - Vermieter wohnt ca.700 km entfernt - möchte selbst um nicht mehrmals anreisen zu müssen dass ab 15 neuer Mieter einzieht.Aber vielen Dank für die Antworten

Obelhicks  09.12.2008, 11:46
@2mario

thema kaution ist besprochen, aber geregelt erst bei auszahlung. mängel können bei einem verstimmten vermieter immer noch auftauchen und einzelverträge für alle posten aus einer betriebskostenabrechnung gibt es nicht. Grundbesitzabgaben können nur dem vermieter in rechnung gestellt werden und versicherungen weigern sich dem mieter die rechnung zu schicken.

2mario 
Beitragsersteller
 09.12.2008, 13:02
@Obelhicks

Einzelverträge gibt es schon - wenn der Vermieter dem Mieter - wie bei uns geschehen - als Bevollmächtigten einsetzt. Betrifft nur die Verbrauchskosten. Alles andere wird vom Vermieter bezahlt. (Nur zur Info - wir haben ein EFH gemietet - da sind einige Kostenpunkte nicht vorhanden (z.B. Treppenhausreinigung, Hausmeister usw.) Man kann sich über alles einigen.

ja da liegst du falsch. Du mußt zahlen bis zum Vertragsende nicht bis zur Schlüsselübergabe! Du brauchst ja nicht am 15. die Schlüsselübergabe machen sondern kannst bist zum Ende des Monats dir Zeit lassen. Ihr könnt euch auch gütlich einigen. Normalerweise verzichtet man aber auf die paar Tage

2mario 
Beitragsersteller
 09.12.2008, 10:12

nur zur Info -die paar Tage- sind bei uns 369€ könnten wir gut zum Umzug gebrauchen.

Malkia  09.12.2008, 11:58
@2mario

Wie schon angemerkt, wenn sie früher in die Wohnung wollen, sollen sie euch die Hälfte der Miete erstatten. Vom Vermieter bekommt ihr sie nicht, dem ist egal wie ihr das händelt.