Vorzeitige Kündigung laut Mietvertrag möglich, wenn man einen Nachmieter nachweist. Vermieterin möchte den Nachmieter selber suchen. Was können wir tun?

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In meinem Mietvertrag steht, ich sei berechtigt vorzeitig zu kündigen, "wenn ich einen Nachmieter nachweise."

Selbst wenn die Klausel tatsächlich so wortwörtlich in Eurem Mietvertrag stünde, wird der Vermieterin von der Rechtssprechung eine 3 mon. Frist zugestanden, um zu überlegen ob bzw. welchen von Dir vorgeschlagenen Nachmieter sie akzeptiert.

Eine Nachmieterklausel macht eigentlich nur in einem wirksam befristeten Zeitmietvertrag oder einem Mietvertrag mit einem gegenseitig vereinbarten ordentlichen Kündigungsverzicht Sinn, nicht aber in einem unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Mon.

Denn auch hier ist die bisherige Rechtssprechung eindeutig: Diese geht davon aus, daß die Einhaltung der Kündigungsfrist den Mieter nicht unangemessen benachteiligt.

Die Rechtssprechung unterscheidet weiter zwischen "echten" und "unechten" Nachmieterklauseln. In Eurem Fall dürfte es sich um eine "unechte" Nachmieterklausel handeln, d.h. die Vermieterin kann einen von Euch vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, sie muß es jedoch nicht.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/nachmieter.html

Dann seid ihr vertraglich weiterhin an eure reguläre Kündigungsfrist gebunden und zahlt die Miete doppelt. Ein Nachmieter ist es eben erst, wenn er von der Vermieterin akzeptiert wird. So ist es lediglich ein potenzieller Bewerber für die Wohnung.


Nun, wenn es im Vertrag steht ? Vielleicht stellt ihr Euren Mieter Vorschlag vor und sie akzeptiert probieren geht über studieren 

aber was, wenn sie keinen findet, der ihr gefällt?

Und was, wenn sie einen fände, (eurem) Nachmieter aber erst nach Ablauf eurer ordentlichen Kündigungsfrist einen Mietvertrag anbietet?

Ob er zum 01.04. einziehen will oder wann ihr gerne umziehen möchtet, darf ihr nämlich schnurz sein: Ihr habt bis zur Beendigung eures Mietvertrages die vereinbarte Miete zu entrichten :-)

Offenbar ist euch zwar Nachmieterstellung gestattet, aber nicht, mit wem da Vertrag geschlossen wird.

G imager761


In meinem Mietvertrag steht, ich sei berechtigt vorzeitig zu kündigen, "wenn ich einen Nachmieter nachweise." 

Steht das exakt so im Mietvertrag?

Ich habe da so meine Zweifel.

Vorzeitig kündigen heißt ja nicht das Du vorzeitig aus dem Vertrag kommst.

aber was, wenn sie keinen findet, der ihr gefällt?

Dann mußt Du bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete + Nebenkosten zahlen.

und würden die alte Wohnung gerne vorzeitig zum 01.04.16 kündigen.

Eile ist geboten.

Der früheste Termin zu dem Ihr noch bis zum 03. März 2016 kündigen könnt ist der 31. Mai 2016.