Was wenn der nachmieter kurzfristig abspringt?
Ich hatte einen Nachmieter für meine Wohnung ( meine Vermieterin hat ihn selbst aufgetrieben ) und die Wohnung hab ich auch schon letzte woche übergeben ( zum 01.09.2013 würde dann das Mietverhältnis enden ) , Schlüssel übergeben, Zählerstand mit dem Hausmeister und der Vermieterin abgelesen usw..... nun ist aber der nachmieter kurzfristig abgesprungen....muss ich jetzt weiter die miete zahlen und einen neuen nachmieter suchen oder geht mich das nichts mehr an? ich bin ein bißchen verzweifelt, da ich mir das nicht leisten kann, doppelt miete zu zahlen :-(!!!!
12 Antworten
Zu welchem Datum hast du denn die Wohnung gekündigt? Und würde das Mietverhältnis denn nur wegen des Nachmieters zum 31.08.13 enden?
Wenn jetzt der Nachmieter abgesprungen ist, dann rede sofort mit deiner Vermieterin, ob sie noch einen weiteren Nachmieter hat und ob und wie es jetzt mit der Mietzahlung für dich weitergeht. Vielleicht ist sie ja kulant und du brauchst die Miete nicht mehr zahlen. Zur Not kann man sich auch darauf verständigen, dass die Kaution dafür verwendet wird. Die ist zwar dafür nicht gedacht - aber wenn sich beide Parteien einig sind, dann kann man das auch so machen.
nein. Das ist nicht deine Aufgabe. Deine Vermieterin muss sich um einen Nachmieter kümmern. Du bist fein raus aus der Sache, da du die Wohnungsschlüssel übergeben hast.
Soo kann man sich täuschen! Der Vertrag muss mit Mietzahlung bis zum letzten Tag eingehalten werden. Nix mit "fein raus". Schlüsselübergabe beendet nicht den Mietvertrag.
Ich denke, da du die Wohnung schon abgegeben hast, hast du eigentlich nichts mehr damit zu tun. Deine Vermieterin muss das jetzt machen. Aber ich würde mich vielleicht noch mal mit ihr unterhalten :)
Der Vermieter hat Dich mit Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe aus dem Mietverhältnis entlassen.
Du musst keinen Nachmieter suchen. Das ist doch nicht Deine Wohnung.
Leerstand trägt der Vermieter. Dein Mietverhältnis ist normalerweise nicht zum 01.09. sondern zum 31.08. um 24.00 Uhr beendet.
Darüber hinaus sind 6 Monate nach Vertragsbeendigung jegliche Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis erloschen, sofern er diese bis dahin nicht geltend gemacht hat.
Ich gehe mal davon aus, dass das Mietverhältnis nur dann am 31.8. enden würde, wenn es ab 1.9. einen Nachmieter gäbe. Gibt es aber nicht und so läuft das Mietverhältnis weiter, bis zum eigentlichen Ende.
Ich persönlich kann zwar verstehen, wenn man eine neue Wohnung gefunden hat, die man früher nehmen muss, als das alte Mietverhältnis endet, dass man dann verleitet wird, das Risiko einer doppelten Mietzahlung einzugehen. Wenn man sich das aber definitiv nicht leisten kann, darf man so etwas einfach nicht machen.
Wenn der Nachmieter bereits einen Mietvertrag unterschrieben hat, bist du raus aus der Nummer. Einfach abspringen bei einem unterschriebenen MV ist nicht. Den kann der Nachmieter kündigen mit der gesetzlichen Kündigungsfrist. Und natürlich während der Zeit Miete zahlen. Sich an den Vormieter zu wenden, geht nicht. Ist doch kein Wunschkonzert. Aber eben nur, wenn der MV bereits vom Nachmieter und Vermieter unterschrieben ist!!!