Müssen Mitbewohner mit Nachmieter einverstanden sein wenn Einzelmietvertrag?

7 Antworten

Die Mietsache ist das Zimmer, für gemeinschaftlich zu nutzende Räume besteht lediglich ein Nutzungsrecht der Einzelmieter.

Mit Abschluss des Mietvertrages unterwerfen sich die Einzelmieter diesen Bedingungen und müssen immer damit rechnen, dass sich die Wohnungsbelegung ändert.

Daraus folgt: Ein Mitspracherecht besteht nicht.

Die Mieter der anderen Zimmer haben hier kein Mitspracherecht. Allein der Vermieter entscheidet wer neuer Mieter wird.

Ganz klar: Nein. Du musst ihnen einen Nachmieter nicht vorstellen, geschweige denn um Erlaubnis fragen. Der Einzige, der zustimmen muss, ist dein Vermieter. Der würde deine Mitbewohner ja auch nicht fragen.

Der Vermieter ist der Hauptmieter und hat eigentlich das Sagen; wenn nichts anderes im Mietvertrag unter Klauseln steht.

Wenn Klauseln vereinbart und unterschrieben wurden, haben Mit-Mieter auch ein Sagerecht.

In meinem Mietvertrag werden meine Mitbewohner nicht erwähnt