Nachmieter suchen, wie formulieren in Kündigung?

6 Antworten

da ich weit weg ziehe dann. später ging nicht. deswegen habe ich den kontakt mit der verwalterin gesucht und diese erklärte mir, ich solle erst fristgerecht kündigen und alles weitere wird dann geklärt

Genau so sollte man es machen.

mit dem nachmieter sollte es kein problem werden, da unsere nachbarn damals in diesem haus auch schon früher als die gesetzte frist rauskonnten, weil die einen nachmieter hatten

Nicht jeder hat das Glück, der Vermieter kann alle von Dir vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen und muss die Ablehnung nicht mal begründen.

Googel mal: Kündigung,Vordruck, kostenlos

MfG

Johnny

panzschi 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 17:06

und wieder einer nicht richtig gelesen

Der Verwalter gab das OK, gerade auch weil so ein Fall schonmal in unserem Hause war. Meine Frage war nur die Formulierung des Textes! Danke trotzdem

johnnymcmuff  13.05.2015, 19:23
@panzschi

und wieder einer nicht richtig gelesen

Doch, habe ich und der Vermieter ist Vertragspartner und der kann es ablehnen bzw. er nimmt den Nachmieter nicht., auch wenn der Verwalter Nachmieter gestattet.

Der Verwalter ist nicht Vertragspartner.

Also:

"Ich kündige meine Wohnung fristgerecht zum 31.8.2015.

Zum 1.7. werde ich aber schon ausziehen, da ich anderenorts ein neue Wohnung beziehe.

Ich bin mir bewusst, dass ich verpflichtet bin, bis zum 31.08 weiterhin die Miete für diese Wohnung zu zahlen, würde aber gerne die Möglichkeit nutzen vorab einen Nachmieter zu finden."

...

panzschi 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 17:07

das klingt doch nach was. danke. ich bin im formulieren nämlich so mies.......

ich habe es aber mit dem verwalter so geklärt das es mit nachmieter funktioniert nur wie schreibe ich es rein.....

lest doch mal die fragen richtig. danke

anitari  13.05.2015, 20:27

Der Verwalter ist aber nicht der Vermieter!

nur wie schreibe ich es rein.....

Hatte ich  schon mal beantwortet. Komisch meine Antwort ist weg. 

Den Nachmieter brauchst du gar nicht in der Kündigung zu erwähnen. Eine Garantie, dass ein von dir vorgeschlagener Nachmieter berücksichtigt wird, bekommst du sowieso nicht.

panzschi 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 14:16

die verwalterin, hat mir dies aber bestätigt und wir sind nun nicht der einzige fall in diesem haus bei dem vermieter das wir früher raus können wenn wir einen nachmieter haben also ja, es sollte erwähnt werden, wusste nur nicht wie ich es formuliere

DerHans  13.05.2015, 14:18
@panzschi

Das gibt dir aber trotzdem keine Garantie, dass dein Nachmieter auch akzeptiert wird.  Wenn seine Bonität nicht in Ordnung ist, wird er dir das kaum sagen.

panzschi 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 17:09
@DerHans

ja das ist mir durchaus bewusst. du hast mir aber nicht die antwort auf die frage gegeben. wissen wollte ich auch nur eine formulierung in der kündigung das die vermieterin immerhin bescheid weiß!danke trotzdem

Ganz normal mit Fristeinhaltung kündigen, solltest aber die Sache mit dem Nachmieter im Schreiben ankündigen und er sollte damit einverstanden sein. Der VM KANN dem zustimmen muss aber nicht. Da seid ihr auf sein Wohlwollen angewiesen. Notfalls müsst ihr halt den Rest der Laufzeit doppelte Miete zahlen.

panzschi 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 14:17

die frage war wie ich den satz formuliere genau.