Darf die Vermieterin unangekündigt die WG betreten?
Hallo zusammen.
Ist es zulässig, dass die Vermieterin eine WG regelmäßig unangekündigt zu Kontrollzwecken betritt? Auch in Abwesenheit der Bewohner mit anschließender Nachricht über angebliche Missstände auf dem Memoboard? Darf sie den Bewohnern in dem Zuge auch vorschreiben, wie, wann und mit welchen Putzutensilien sie zu reinigen haben? (die WG ist vollmöbliert)
Nach Recherche waren wir uns zuerst sicher, dass sie das nicht darf. Sie konterte, indem sie sagte dass ein Zimmer der WG leer stehe und sie angeben könnte dass sie dort ab und an wohnt. In dem Falle dürfe sie die allgemeinen Räume also betreten. Das ist jedoch eine Lüge, da sie das leerstehende Zimmer nicht nutzt!
14 Antworten
Hölich fragen, ob sie Interesse an einem vernünftigen, rechtskonformen Mietverhältnis hat oder an einer Strafanzeige wg. Hausfriedensbruches. Und natürlich umgehend den Schliesszylinder austauschen.
Ist kein Hausfriedensbruch und Zylinder darf auch nicht getauscht werden; zumindest nicht von der Wohnungstür.
Hier haben einige User nicht erkannt das es einzeln vermietet Räume sind und die anderen Räume Gemeinschaftsflächen sind.
Die Gemeinschaftsräume darf der Vermieter jederzeit betreten; nur die vermieteten Räume der Mieter nicht.
Das Schloss deines Zimmers darfst Du tauschen, aber nicht den Schließzylinder der Wohnungstür, wie hier einige empfehlen!
Der Vermieter hat Euch bezüglich putzen und reinigen usw.nichts vorzuschreiben.
Nach Recherche waren wir uns zuerst sicher, dass sie das nicht darf. Sie konterte, indem sie sagte dass ein Zimmer der WG leer stehe und sie angeben könnte dass sie dort ab und an wohnt. In dem Falle dürfe sie die allgemeinen Räume also betreten.
Auch ohne leerstehendes Zimmer darf ein Vermieter die Gemeinschaftsräume betreten!
Korrektur meiner Antwort:
Auch ohne leerstehendes Zimmer darf ein Vermieter die Gemeinschaftsräume betreten!
Der Vermieter darf grundsätzlich nicht die Wohnung ohne Erlaubnis betreten.
Ich würde den Schließzylinder tauschen.
Beweis für meine Aussage steht hier:
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/hausrecht_idesk_PI9865_HI638757.html
Ich vermute das dein Mietvertrag dort nähere Auskunft geben kann. Dort wird genau stehen was der Mietgegenstand ist. Meine Vermutung nach dieser Schilderung ist, dass es sich dabei um die einzelnen Zimmer handelt und die Küche Bad etc. In gemeinschaftlicher Nutzung stehen.
Das heißt, die Vermieterin darf die Zimmer nicht betreten. Diese sind Mietgegenstand. Den Flur, Küche und Bad dagegen sind von ihr ohne weiteres betretbar.
Wenn die Vermieterin so drauf ist, dann hilft nur eins. Kündigen. Solche Vermieter sollten keine Mieter länger halten dürfen. Ihre Vorschriften sind jedoch nicht weiter relevant. An die müsst ihr euch nicht halten. So wie die Frau argumentiert ist sie wirklich eine grausige Vermieterin. Da würde ich ohne zögern so schnell wie möglich ausziehen.
Dein Zimmer würde ich aus diesem Grund stets geschlossen halten. Sprich abschließen. Wenn die Vermieterin jeodch regelmäßig nach dem Rechten schaut, dann würde ich das auch gegen sie verwenden wenn mal schäden auftauen.
???
Hast du die Antworten auch gelesen oder einfach nur wahrlos deinen Kommentar unter alle Antworten gespammt. Smh.
Bei Dir war es ein versehen, entschuldige bitte; bei den anderen Usern absolut berechtigt, weil sie falsche Antworten gegeben haben.
Nach Recherche waren wir uns zuerst sicher, dass sie das nicht darf. Sie konterte, indem sie sagte (sie) dürfe sie die allgemeinen Räume also betreten.
Da hat die VM recht: Euch sind jedem nur die vollmöblierten Zimmer entgeltlich vermietetet, die Gemeinschaftsräume hingegen unentgeltlich zur Nutzung überlassen.
Sie betritt also nicht unangekündigt sie WG-Zimmer, sondern die Gemeinschftaräume.
Darf sie den Bewohnern in dem Zuge auch vorschreiben, wie, wann und mit welchen Putzutensilien sie zu reinigen haben?
Durchaus. Auch die Gemeinschaftrsräume, insbes. Küche und Bad, sind in einem üblichen Pflegezustand zu halten. Pizzakäseverkrusteten Backofen, Badarmaturen mit Kalkablagerungen, Urinstein oder Haare in der Dusche muß sie nicht akzeptieren. Sofern sie einen bestimmten Marken-Glasreiniger verlangt, müßte sie den allerdings bereitstellen.
Sie betritt also nicht unangekündigt sie WG-Zimmer, sondern die Gemeinschftaräume.
Die sein Vermieter in diesem Fall auch nicht einfach betreten darf, es sei denn, es wurde im Mietvertrag vereinbart.
Infos hier:
https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/hausrecht_idesk_PI9865_HI638757.html
Oder hast Du eine Quelle die das Gegenteil besagt. Ich war in meiner Antwort zunächst auch deiner Ansicht aber habe nach der Antwort von albatros gegoogelt und meine Ansicht geändert.
Servus.
Da ich und meine Eltern ein Haus welches unser Besitz ist bewohne, hoffe ich, dass ich dir trotzdem antworten kann.
Ich finde, dass das einfach gegen die Regeln irgendwelcher Verordnungen ist. Denn ich würde mich in so einer WG niemals wohlfühlen, wenn ich jederzeit mit dem unangemeldeten erscheinen der Vermieterin rechnen muss - da hätte man ja niemals Privatsphäre!
Es sind einzeln Zimmer vermietet!
Der Vermieter darf die Gemeinschaftsräume betreten!