Darf man die neuen Nebenkosten vom Erbe abziehen?
Hallo, ich Erbe den Pflichtteil. Jetzt hat die Ehefrau (hatten bereits seit Jahren getrennt gelebt, leider durch Krankheit nie geschieden) uns die Nebenkosten die nach dem Tod für das Haus gezahlt wurden auf die Erbmasse angerechnet. Ist das überhaupt richtig?
6 Antworten
Kosten die NACH dem Tod deines Vaters angefallen sind, weil sie im Haus gewohnt hat wie Heizung, Strom etc., die trägt sie, denn in einer Mietwohnung hätte sie die ja auch gehabt. Kosten wie Testamentseröffnung, Bestattung , noch offene Rechnungen vom Papa, die vor seinem Tod entstanden sind, die kann sie absetzen. Dafür solltest du dir aber Belege vorlegen lassen.
Hallo, ich Erbe den Pflichtteil.
Nein, entweder erben sie, oder haben Anspruch auf den Pflichtteil. Das ist jeweils etwas komplett anderes.
Der Pflichtteil ist ein Anspruch in Geld, den sie gegen den Erben haben, wenn sie per Testament enterbt wurden. Hierbei zählt der Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt, d.h. die Nebenkosten die bis zum Todeszeitpunkt entstanden sind, sind zu berücksichtigen, ebenso wie Guthaben der Versorger zu diesen Zeitpunkt. Wann die Nebenkosten gezahlt wurden spielt keine Rolle.
Im Falle des Erbes ist es so, das die Nebenkosten der Erbengemeischaft zur Last fallen. Als Erbe wären sie ja hier vollumfänglich gleichberechtigt mit der Ehefrau.
Die Nebenkostenabrechnung? Also sind die Kosten dafür noch in der Lebensphase aufgelaufen?
Ja das darf sie.
Nein sie will die Nebenkosten nachdem mein Vater schon gestorben war noch auf das Erbe machen (Strom, Heizung etc)
Also Das Haus wurde Verkauf und dabei sind Markler, Notar, Grundbuchkosten etc entstanden?
Natürlich darf sie das anrechnen. Aber nicht komplett sondern eben zu dem Teil, wie du auch das Erbe erhälst.
z.b. du bekommst 1/4el also kann sie dir 1/4el der Kosten aufbrummen.
Erben heißt nicht nur die Positive Erbmasse zu übernehmen, sondern auch die negative. Also Schulden und Verbindlichkeiten
Natürlich. Erbschaften bestehen auch aus Nachlassverbindlichkeiten.
Siehe dazu § 1967 BGB
Ja aber doch nicht aus Strom, Heizung etc. Vom Haus nachdem mein Vater schon gestorben war oder? Also die Kosten die sie verursacht hat
natürlich doch..
Kosten für Notar usw