Erbe ausschlagen mit einer Vorsorgevollmacht und Frist?

2 Antworten

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Kann ich mit dieser Vorsorgevollmacht das Erbe für meinen Vater ausschlagen?

Nein: § 1945 III BGB klärt: "Ein Bevollmächtigter bedarf einer öffentlich (d. h. notariell) beglaubigten Vollmacht. Die Vollmacht muss der Erklärung beigefügt oder innerhalb der Ausschlagungsfrist nachgebracht werden."

Der Ausschlagende müsste insofern ohnehin zu einem Notar, ob er dort nun Vollmacht oder direkt seine Erbausschlagung unterschriebe.

G imager761

DeKa1408 
Beitragsersteller
 02.04.2018, 07:58

Danke erstmal für die schnelle Antwort, das hilft mir schon weiter. Werde dann erstmal den Notar Termin abwarten und mit ihm darüber sprechen.

Mit der Vollmacht kannst du prinzipiell schon im Namen deines Vaters ausschlagen, sie muss aber zum einen auch diesen Bereich abdecken (mit einer klassischen Generalvollmacht kein Problem) und zum anderen muss sie zumindest öffentlich beglaubigt sein.

Kann die Frist verlängert werden wenn erst ein gerichtlicher Betreuer dafür bestellt werden muss?

Nein.

Muss das Erbe auch von mir ausgeschlagen werden?

Nein, da du kein gesetzlicher Erbe bist. Anders wäre es natürlich, wenn sie dich testamentarisch bedacht hätte oder als Ersatzerben nach deinem Vater.