Haus Ehefrau Erbe Kinder auszahlen?
Hallo,
folgende Situation es besteht ein Haus Wert ca. 1000000 Euro. Was passiert wenn der Mann stirbt? Muss die Ehefrau ausziehen und das Haus verkaufen, um eins der zwei Söhne auszuzahlen wenn er darauf besteht? Es ist kaum Barvermögen da. Testament ist wohl, das die Ehegatten sich gegenseitig vererben. Heisst glaub ich Berliner Testament. Wir wollen verhindern, das nach dem Tod die Ehefrau das Haus verkaufen muss um einen auszuzahlen. Welche Möglichkeiten gibt es. Zum Notar möchte sie noch nicht, was wir ihr schon angeraten haben. Deshalb hier einfach die Fragestellung, evtl kennt jemand so einen Fall. Vielen Dank
10 Antworten
Weiter unten schreibst du, der Ehefrau gehören 50% des Hauses. Bedeutet: nach dem Tod des Ehemannes erbt sie von ihm 50% seines Nachlasses, d.h. weitere 25% des Hauses. Dann hält sie 75% in Summe. 25% wäre der Erbteil der Kinder. Verlangt auf ein "Berliner Testament" ein Kind seinen Pflichtteil, dann wäre das die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. 2 Kinder eigentlich 25% : 2 = 12,5%, aber da auf Pflichtteil begrenzt 6,75%. D.h. bei einem Haus mit Wert von 1.000.000,-- bekommt er dann 67.500,-- Euro. DAS bekommt sie locker als Kredit von der Bank bei dem Wert des Hauses. Und beim derzeitigen Zins sollte sie das wohl von Rente/ Pension bezahlen können. Evlt. fallen ja auch Mieteinnahmen an, die zur Tilgung eingesetzt werden könnten.
Auch beim Berliner Testament kann das Kind vom ueberlebenden Elternteil die Auszahlung des Pflichtteils verlangen (die Haelfte des gesetzlichen Erbteils).
Hier wird es genauer erklaert: Was bedeutet ein Berliner Testament für die Kinder?
Echt? Mir krauss es. Ok danke les mich gleich ein
Grundsätzlich gehört der Ehefrau die eine Hälfte des gesamten Vermögens sowieso.
Die Söhne erben also je die Hälfte des übrigen Viertels.
Ist das Haus bezahlt, kann die Frau also ohne weiteres ein Darlehen in Höhe von 250.000 € aufnehmen um die beiden Kinder auszuzahlen.
Das geht sogar, wenn sie dafür keine Tilgung leisten könnte.
Ausziehen müsste sie nicht. Aber was soll eine allein stehende Person, mit einem Objekt das 1. Mio wert ist?
Es gibt auch die Möglichkeit, das Haus als Sicherheit für eine lebenslange Leibrente incl. ebenfalls lebenslangen Wohnrecht zu verpfänden. Dann wäre die Auszahlung der Söhne auch kein Problem.
Es gibt die Möglichkeit einer Klausel, die das verhindert.
Es gibt keine Möglichkeit, den Pflichtteil zu umgehen, egal, wei viele Klauseln man einbaut. Siehe §2303 BGB.
Die aber den Anspruch des Kindes nach dem Pflichtteil nicht verhindern kann. Ob sich das fuer das Kind lohnt, ist dann aber wieder eine andere Frage.
Meines Wissens kann man ein Testament so aufsetzen, dass erst die Frau erbt und nach ihrem Tod die Kinder. Oder dass die Frau lebenslanges Wohnrecht hat.
Ok also so wie es jetzt ist müsste sie ausziehen und die müssen ein Testament aufsetzen mit Klausel das die Ehefrau erst erbt und vor allem lebenslanges Wohnrecht hat. Aber was wenn der Sohn auf seinen Pflichtanteil pocht?
Hallo, wenn die Frau erbt, dann braucht sie ja kein lebenslanges Wohnrecht, da sie ja Eigentümerin des Hauses wird; was soll dann ein lebenslanges Wohnrecht, das hat sie ja dann sowieso;
wenn einer der Söhne seinen Pflichtteil beansprucht, kann die Frau das nicht verhindern; ich gehe jetzt vom Normalfall aus, dass die Eheleute bereits jetzt Eigentümer je zur Hälfte sind;
bei der Berechnung des Pflichtteils ist die gesetzliche Erbfolge fiktiv darzustellen:
stirbt der Mann, dann geht es um einen Wert von 500.000 Euro; die andere Hälfte gehört der Frau dann ja noch;
von den 500.000 Euro bekommt die Frau ein VIERTEL als Erbe und ein weiteres VIERTEL als pauschalen Zugewinnausgleich, falls die Eheleute im gesetzlichen Güterstand gelebt haben;
sie bekommt also (rechnerisch) einen Wert von 250.000 Euro; den Rest bekommen die beiden Söhne je zur Hälfte, jeder Sohn also 125.000 Euro;
das ist der Erbanfall nach der gesetzlichen Erbfolge;
der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles;
macht also ein Sohn seinen Pflichtteil geltend, so ist dieser dann mit 62.500 Euro anzusetzen; der Pflichtteilsanspruch besteht nur in Geld, also nicht in Sachwerten;
Den Wert des Hauses setzt die Gesellschaft fest, für sie ist es ein zu Hause, in dem sie schon fast 40 Jahre lebt. Aber Danke für den Tip mit Darlehen von 250000. Wir wussten nicht das es so ist.