kann man das pflegegeld vom erbe abziehen ehe der pflichtteil ermittelt wird
der verstorbebe Ehemann bekam Pflegegeld. Alleinerbin ist die Ehefrau. kann das pflegggeld welches auf das gemeinsame Konto ging vom erbe abgezogen werden ehe der Pflichtteil für den enkel ermittelt wird?
2 Antworten
WIe vom Konto genommen werden? Ohne dass es dann in die Berechnung des Pflichtteils fällt? Meines Wissens nach, beträgt der Pflichtteil das gesamte Erbe zum Zeitpunkt des Todes. Auf www.meinpflichtteil.de gibt es einen Schnelltest, da bekommst du deine Frage vielleicht ganz schnell beantwortet. Sicherer als hier. Es gibt auch die Möglichkeit die Frage an einen Anwalt weiterleiten zu lassen. Das ist auch kostenlso
kann das pflegggeld welches auf das gemeinsame Konto ging vom erbe abgezogen werden ehe der Pflichtteil für den enkel ermittelt wird?
Nein es zählt das Vermögen des Erblasses. Woher er das Vermögen hat ist dabei letztlich egal. Allerdings können die zum Erbfall offenen Rechnungen abgezogen werden. Sprich wenn der Pflegedienst noch bezahlt werden muß, dann mindert dies natürlich den Wert des Nachlasses.