zu Lebzeiten unserer Mutter, hat sich meine Schwester ihre Ersparnisse "geschenkt". Pflichtteil?

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Es kommt darauf an, ob die Mutter die Schenkungen an die Schwester mit der Auflage verbunden hat, deren Wert auf ihren späteren Pflicht- bzw. Erbteil anzurechnen. Wenn das nicht erfolgt ist und wenn seit den Schenkungen mehr als 10 Jahre verstrichen sind, hat die (jetzt enterbte) Schwester Anspruch auf den Pflichtteil. Er wird sich - sofern Sie und die Schwester einzige Abkömmlinge der Mutter sind - auf 1/4 des Nachlasswertes belaufen. Es handelt sich dabei um eine reine Geldforderung, also nicht um eine 1/4-Beteiligung am Nachlass der Mutter. Wenn allerdings die "Schenkungen" in Wahrheit eigenmächtige Aneignungen Ihrer Schwester gegen den Willen ihrer Mutter waren, sähe die Sache anders aus und könnte sogar eine strafrechtliche Dimension gewinnen (Unterschlagung) mit der Folge, dass Sie als Erbin Rückerstattung verlangen könnten. Bevor Sie aber diesen Weg verfolgen, müssen Sie sich "glasklare" und damit gerichtsfeste Beweise über die Unredlichkeit der Schwester verschaffen und sich vor allem der Hilfe eines Anwalts bedienen.

Eli31 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 00:44

Vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist tatsächlich so: " eigenmächtige Aneignungen Ihrer Schwester gegen den Willen ihrer Mutter .." Nur beweisen kann ich es nicht.

Werden diese "Schenkungen" an sie berücksichtigt?

Nur innerhalb der letzten 10 Jahre vorgenommen und dann auch nur, wenn es sich tatsächlich um Schenkungen handelte und keine anderslautende Verfügung getroffen wurde.

Zuwendung in Anerkennung von Hilfe und Pflege, Geschenke für besondere Anlässe usw. hingegen nicht.

Jetzt verlangt sie von mir noch das Pflichtteil.

Das darf sie, die Hälfte ihres gesetzlichen Erbrechts in Geld steht ihr zu.

Deine Schwester hat Anspruch auf einen Pflichtteil, dieser liegt bei 25% , egal was im Testament vermerkt ist.Diesen musst du ihr auszahlen.

Ti0806Ra  01.02.2014, 03:16

Außer mit der Härtefall-Regelung , welche bei dir evtl. vorliegt .