Erbrecht, erbt der Vater vom unehelichen Kind?
Hallo,
würde mein mir persönlich nicht bekannter Vater im Falle meines Todes einen Pflichtteil erben? Ich habe ein Testament mit meiner Ehefrau auf Gegenseitigkeit, keine Kinder, bin 1951 geboren.
Es ist mir bekannt, dass ich als uneheliches Kind auch einen Anspruch bei ihm auf einen Pflichtteil hätte, dieses Erbe werde ich ausschlagen.
Es ist mir nicht einmal bekannt, ob er noch lebt, gehe aber davon aus, da ich noch keine Anfrage eines Amtsgerichts hatte.
Falls er erben würde, dann überlege ich meinen Hausanteil auf meine Ehefrau zu übertragen.
Vielen Dank für eine Information. Gruß Horst1230
8 Antworten
Nach BGB § 1931 hat dein leiblicher Vater einen Pflichtteilsanspruch, wenn er vor dir verstirbt, so ist deine Frau Alleinerbe und es kann niemand einen Pflichtteil geltent machen.
Ja er hat Erbanspruch, ist immerhin Dein Vater, egal ob ehelich oder unehelich,.. Du würdest ja auch beerbt werden im Falle seines Ablebens. Lass Dich doch beim anwalt beraten und stell gleich ein Testament auf ein gescheites mit Notar
Der Ehepartner erbt alles!
"Ich habe ein Testament mit meiner Ehefrau auf Gegenseitigkeit, keine Kinder, bin 1951 geboren." - wie wär´s mit der Reihenfolge: Frage lesen, denken, schreiben?!
Hallo firstquardian,
Danke, Vorschlag angenommen, bin zurzeit etwas konfus, da krank.
Ihre 1.Antwort hat mir geholfen. Haben Sie auch eine Idee, wo ich das nachlesen kann?
Ich habe von der Mitgliedern ganz unterschiedliche Antworten erhalten.
Ich finde im Internet nichts, was ich verwenden könnte.
Freundliche Grüße horst 1230
In diesem Falle ist der Vater nicht erbberechtigt
Nein, er erbt nicht.
wenn Kinder da sind nicht,...dann gehen 2/3 zu den Kindern und 1/3 er Ehepartner,...der Vater erbt nur dann,wenn weder Ehepartner noch Kinder da sind,....meine ich..