Erben und grundbuch Eigentümer verschiedene Personen?

1 Antwort

Was sie schreiben klingt ziemlich wirr.

Zunächstmal muß man 2 Schritte unterscheiden.

Als erstes sind die Erben der Schwiegermutter zu ermitteln.  Die Erben bilden die Erbengemeinschaft. Dieser fällt der gesamte Nachlass zur Gesamthand zu. 

Die Verteilung bestimmter Gegenstände kann nun im 2. Schritt im Rahmen von Teilungsanordnungen, (Voraus-)Vermächtnissen und Auflagen erfolgen. Hierbei handelt es sich um Rechtsansprüche gegen die Erben, die allerdings bestimmten Regeln und Begrenzungen unterliegen.

Sofern ihre Kinder nicht Erben sind, entweder weil sich das aus den Testament ergibt, oder weil sie ausgeschlagen haben, sind sie auch nicht durch das Testament verpflichtet. Sie haben dann einen Pflichtteilanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Bei einer Ausschlagung allerdings nur bei einen beschwerten Testament ( was bei einen Vermächtnis der Fall wäre.)  Der Gesetzliche Erbteil beträgt wenn die Erblasserin 2 Kinder hatte für jedes der Kinder 1/2. So das jedes Ihrer Kinder einen gesetzlichen Erbteil von 1/4 und somit einen Pflichteil von 1/8 hat.

Sind ihre Kinder miterben, dann wird es komplizierter. Hier ist dann zu prüfen in wieweit der Nachlass der Schwigermutter das Vermächtnis auf Übertragung des Eingentums an den Haus wertmäßig unter Berücksichtigung der Pflichtteile hergibt. Dazu müßten den Kindern der Wert ihrer Hausanteile aus den Nachlass rechnerisch gezahlt werden und ihnen danach noch zusätzlich mindestens rechnersich der Pflichtteil verbleiben.

Allgemein sei gesagt, das der Zustand von 4 Eigentümern des Hauses auf lange Sicht nicht wünschenswert ist.

















Einhorn1959 
Beitragsersteller
 05.04.2017, 06:32

Wirr ist es nicht. Es bleiben meine Kinder lt. Grundbucheintrag und meine Schwägerin lt. Grundbuch. Diese Einträge sind von 09.2013. Die Schwiegermutter die im Grundbuch stand ist tot. Es ist jetzt ein Testament aufgetaucht von 02.2013 in dem die zwei Kinder meiner Schwägerin als Erbe je zur Hälfte des Hauses eingesetzt sind. Meine Schwägerin hat nun - im Moment nur  mündlich -  auf ihren PflichtTeil am Haus verzichtet. Warum macht man zuerst ein Testament und ein halbes Jahr später einen GrundbuchEintrag der nicht die Erben beinhaltet? Was können nun meine Kinder von dem Haus als Pflichtteil geltend machen. Wertermittlung liegt vor.