Darf ich an mein Reihenhaus einen Schornstein für den Kamin anbringen?
wir leben in einer Eigentümergemeinschaft mit Sondernutzungsrecht ähnlich wie bei einer Eigentumswohnung. Jede Partei gehört das Haus und der Garten ist Sondernutzungsrecht laut Teilungserklärung.
5 Antworten
wenn die anderen zustimmen ja (schriftlich fixieren) !!
ja.
sobald es einer Gemeinschaft gehört egal ob ETW oder Reihenhaus müssen alle zustimmen , alle Baulichen Veränderungen die aussen sind müssen durch die Gemeinschaft genehmigt werden.
Wie gesagt dies schriftlich fixieren , wir hatten den fall das sich der Nachbar nach 40 Jahren nicht mehr erinnern konnte wegen einem Hoffenster das er das mal zu seiner Grundstücksteile genehmigt hat ;) (hat damals sein Vater unterschrieben).
Da auch Grundstücke / Häuser verkauft werden ist es gut immer was schriftlich zu haben.
Es gibt z.B. für Kamine Edelstahlrohre an Aussenwänden, die direkt am Haus befestigt sind. Rede mal mit einem Schornsteinfeger.
wenn jeder partei das haus gehört, müssen die anderen zustimmen, das du am haus einen schornstein anbringst.
zudem gehe ich davon aus, das du ihn seitlich recht weit unten anbringen willst, das betrifft dann noch die gartennutzung.
nicht ohne Genehmigung des Kaminkehrers. Wie es mit der Eigentümergemeinschaft aussieht weiß ich nicht.
Dazu brauchst Du die Genehmigung des Bezirksschornsteinfegers und der Mehrheit der Eigentümer
...nicht aller Eigentümer?
Wenn die Sondernutzungsrechte der übrigen Eigentümer nicht betroffen sind reicht einfache Mehrheit. Wenn Ihr die Sondernutzungsrechte neu aufteilen oder formulieren müsst ist absolute Mehrheit erforderlich.
Ob die Mehrheit der Anteile oder die Mehrheit der Eigentümer anzunehmen ist ergibt sich aus der Teilungsgenehmigung.
müssen alle 22 zustimmen?